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   LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10   

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LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10 (https://dejure.org/2010,7568)
LG Marburg, Entscheidung vom 17.05.2010 - 7 StVK 220/10 (https://dejure.org/2010,7568)
LG Marburg, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - 7 StVK 220/10 (https://dejure.org/2010,7568)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    §§ 67d Abs. 2, 2 Abs. 6 StGB; Artt. 7 Abs. 1, 5 Abs. 1 EMRK
    Zur Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung in sog. Zehnjahresfällen aufgrund der EGMR Entscheidung vom 17.12.09

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10
    Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde führte zu dem Urteil des Zweiten Strafsenates des BVerfG 05.02.2004 (2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133 ff.; BGBl I 2004, 1069), das die Verfassungsbeschwerde als unbegründet zurückwies und ausführlich darlegte, dass § 67d Abs. 3 StGB in Verbindung mit Art. 1a Abs. 3 EGStGB in der Fassung von 1998 mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

    Dass die bis 1998 - und nach der Entscheidung des EGMR jetzt wieder - gültige Regelung ebenfalls mit der Verfassung vereinbar war und ist, ergibt sich nach Meinung der Kammer nicht nur aus der Entscheidung des EGMR, sondern auch aus der des BVerfG hierzu (BVerfGE 109, 133 - 2 BvR2029/01 -) und im übrigen aus dem Umstand, dass die alte Regelung seit Bestehen der Bundesrepublik verfassungsrechtlich fraglos angewendet wurde.

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10
    Dabei muss das Gericht jedenfalls auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 1992 - 1 BvL 19/91 -, S. 8 f.).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10
    Insbesondere kann es erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ).".
  • BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Richtervorlagen

    Auszug aus LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10
    Insbesondere kann es erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ).".
  • EGMR, 13.02.2001 - 25116/94

    Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (nicht nur auszugsweise Einsicht in

    Auszug aus LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10
    Dies ist auch ständig der Fall, wie z.B. bei der Frage der 7 Unentgeltlichkeit der Dolmetscherhilfe für Ausländer im Strafverfahren (EGMR A 29 - Fall Luedicke) oder des Akteneinsichtsrechts des Verteidigers in Haftprüfungssachen (EGMR 25116/94 - Fall Schöps).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10
    Diese Entscheidung einer Kammer des Ersten Senats des BVerfG entspricht der ständigen Rechtsprechung der Senate des BVerfG in der Frage des Schutzes der Grundrechte durch internationale Gerichte, wie den für Fragen des EU-Rechts zuständigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) und auch den über die EU hinaus zuständigen EGMR (vgl. BVerfG Beschluss v. 22.10.1986 - 2 BvR 197/83 ; Beschluss vom 21.12.1977 - 1 BvL 1/75).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10
    Diese Entscheidung einer Kammer des Ersten Senats des BVerfG entspricht der ständigen Rechtsprechung der Senate des BVerfG in der Frage des Schutzes der Grundrechte durch internationale Gerichte, wie den für Fragen des EU-Rechts zuständigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) und auch den über die EU hinaus zuständigen EGMR (vgl. BVerfG Beschluss v. 22.10.1986 - 2 BvR 197/83 ; Beschluss vom 21.12.1977 - 1 BvL 1/75).
  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg

    Auszug aus LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10
    Die Gerichte haben die Konventionsbestimmung in der Auslegung des Gerichtshofs zur Kenntnis zu nehmen und auf den Fall anzuwenden, soweit die Anwendung nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere gegen Verfassungsrecht, verstößt" (BVerfG , Beschluss vom 05.04.2005 -1 BvR 1664/04 -).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10
    Der Grundgedanke des Art. 100 Abs. 1 GG, die Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung zu wahren (vgl. BVerfGE 63, 131 ), gebietet es darüber hinaus, dass das Gericht sich seine überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm in Auseinandersetzung mit den hierfür wesentlichen Gesichtspunkten, insbesondere auch den Erwägungen des Gesetzgebers, bildet, bevor es das Bundesverfassungsgericht anruft.
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10
    Im Hinblick darauf kann es auch erforderlich sein, vor der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob ein verfassungswidriges Ergebnis auf andere Weise - etwa durch verfassungskonforme Auslegung der in Frage stehenden Vorschrift (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 21/88 -, S. 7 f.) oder Heranziehung anderer Vorschriften (vgl. BVerfGE 78, 306 ) - vermieden werden kann.
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

  • BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Dauer der

  • BVerfG, 14.08.2001 - 2 BvR 1140/00

    Mangels Beschwerdebefugnis unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Handlungen,

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvL 9/83

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • OLG Hamm, 12.05.2010 - 4 Ws 114/10

    Sicherungsverwahrung, Aussetzung, Bewährung, fehlende Lockerungen,

  • LG Marburg, 01.12.2005 - 7 StVK 245/05
  • OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 1 Ws 57/10

    Sicherungsverwahrung: Sofortige Entlassung in sog. Zehnjahresfällen wegen

    Anders entschieden hat allerdings das Landgericht (LG) Marburg in seinem Beschluss vom 17.05.2010 - 7 StVK 220/10 - im Fall des Herrn M., der dem Urteil des EGMR vom 17.12.2009 zugrunde lag; dieser Beschluss ist unbeschadet der dort anders gelagerten Bindungswirkung freilich von der Staatsanwaltschaft angefochten worden.

    Diese Auffassung (in der Sache wohl ebenso LG Marburg, Beschl. v. 17.05.2010 - 7 StVK 220/10 - S. 16, hier als "verfassungskonforme Auslegung"; zu deren Grenzen, wenn der Wille des Gesetzgebers bestimmt und eindeutig ist, s. aber OLG Celle, Beschl. v. 25.05.2010 - 2 Ws 169/10 und 170/10 - S. 10 mit Nachw.) verkehrt den Willen des Gesetzgebers in sein Gegenteil (ebenso OLG Celle aaO. BU S. 9 f.).

    Zwar dürfte es dem deutschen Gesetzgeber nicht von Verfassungs wegen verwehrt sein, zu dem vor 1998 geltenden Rechtszustand zurückzukehren (vgl. hierzu BVerfG, Urt. v. 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 -, BVerfGE 109, 133 [187]; s. auch LG Marburg, Beschl. v. 17.05.2010 - 7 StVK 220/10 S. 13 f.).

    Deshalb ist der Senat nicht zu der Überzeugung gelangt, dass er das Gesetzesrecht, aufgrund dessen der Verurteilte sich (noch) in Sicherungsverwahrung befindet, für verfassungswidrig hält, und sieht deshalb von einer Vorlage im Verfahren der konkreten Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 11, 80-82 BVerfGG) ab (s. hierzu auch LG Marburg, Beschl. v. 17.05.2010 - 7 StVK 220/10 S. 8 ff.).

  • OLG Koblenz, 30.09.2010 - 1 Ws 108/10

    Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in

    Er legt daher die Vorschrift des § 2 Abs. 6 StGB mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dahin aus, dass der Wegfall der 10-Jahres-Frist in § 67 d Abs. 1 a.F. keine Rückwirkung haben darf, so dass auf Straftaten, die vor dem 31.01.1998 begangen wurden, die alte Norm Anwendung finden muss (so auch BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010, 4 StR 577/09 für den parallel gelagerten Fall der nachträglichen Sicherungsverwahrung; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2010, 3 Ws 485/10; LG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2010, 7 StVK 139/10; LG Marburg, Beschluss vom 17. Mai 2010, 7 StVK 220/10, LG Kassel, Beschluss vom 15.06.2010, 34 StVK 162/10; sowie Grabenwarter in seinem Rechtsgutachten für die Bundesregierung zu den Rechtsfolgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte S. 42 ff.).
  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 4 Ws 157/10

    Sicherungsverwahrung, altes Recht, Entscheidung EGMR, Rückwirkung

    Er legt daher die Vorschrift des § 2 Abs. 6 StGB mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dahin aus, dass der Wegfall der 10-Jahres-Frist in § 67 d Abs. 1 a.F. keine Rückwirkung haben darf, so dass auf Straftaten, die vor dem 31.01.1998 begangen wurden, die alte Norm Anwendung finden muss (so auch BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010, 4 StR 577/09 für den parallel gelagerten Fall der nachträglichen Sicherungsverwahrung; OLG Franfurt, Beschluss vom 24.06.2010, 3 Ws 485/10; LG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2010, 7 StVK 139/10; LG Marburg, Beschluss vom 17. Mai 2010, 7 StVK 220/10, LG Kassel, Beschluss vom 15.06.2010, 34 StVK 162/10; sowie Grabenwarter in seinem Rechtsgutachten für die Bundesregierung zu den Rechtsfolgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte S. 42 ff.).
  • OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Ws 431/10

    Sicherungsverwahrung - Keine automatische Entlassung nach 10 Jahren trotz

    Zwar dürfte es dem deutschen Gesetzgeber nicht von Verfassungs wegen verwehrt sein, zu dem vor 1998 geltenden Rechtszustand zurückzukehren (vgl. hierzu BVerfG, Urt. v. 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 -, BVerfGE 109, 133 [187]; s. auch LG Marburg, Beschl. v. 17.05.2010 - 7 StVK 220/10 S. 13 f.).
  • OLG Koblenz, 01.09.2010 - 2 Ws 370/10

    Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in

    Er legt daher die Vorschrift des § 2 Abs. 6 StGB mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dahin aus, dass der Wegfall der 10-Jahres-Frist in § 67 d Abs. 1 a.F. keine Rückwirkung haben darf, so dass auf Straftaten, die vor dem 31.01.1998 begangen wurden, die alte Norm Anwendung finden muss (so auch BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010, 4 StR 577/09 für den parallel gelagerten Fall der nachträglichen Sicherungsverwahrung; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2010, 3 Ws 485/10; LG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2010, 7 StVK 139/10; LG Marburg, Beschluss vom 17. Mai 2010, 7 StVK 220/10, LG Kassel, Beschluss vom 15.06.2010, 34 StVK 162/10; sowie Grabenwarter in seinem Rechtsgutachten für die Bundesregierung zu den Rechtsfolgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte S. 42 ff.).
  • OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Ws 428/10

    Sicherungsverwahrung, EGMR-Rechtsprechung, Anwendung, Altfälle

    Zwar dürfte es dem deutschen Gesetzgeber nicht von Verfassungs wegen verwehrt sein, zu dem vor 1998 geltenden Rechtszustand zurückzukehren (vgl. hierzu BVerfG, Urt. v. 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 -, BVerfGE 109, 133 [187]; s. auch LG Marburg, Beschl. v. 17.05.2010 - 7 StVK 220/10 S. 13 f.).
  • OLG Köln, 12.08.2010 - 2 Ws 488/10

    Vorlagebeschluss an den BGH hinsichtlich der Vollstreckung der

    Zwar dürfte es dem deutschen Gesetzgeber nicht von Verfassungswegen verwehrt sein, zu dem vor 1998 geltenden Rechtszustand zurückzukehren (vgl. hierzu BVerfG, Urt. v. 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 -, BVerfGE 109, 133 [187]; s. auch LG Marburg, Beschl. v. 17.05.2010 - 7 StVK 220/10 S. 13 f.).
  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 180/10

    Sicherungsverwahrung, EGMR-Rechtsprechung, Aufhebung, Divergenzvorlage

    Er legt daher die Vorschrift des § 2 Abs. 6 StGB mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dahin aus, dass der Wegfall der 10-Jahres-Frist in § 67 d Abs. 1 a.F. keine Rückwirkung haben darf, so dass auf Straftaten, die vor dem 31.01.1998 begangen wurden, die alte Norm Anwendung finden muss (so auch BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010, 4 StR 577/09 für den parallel gelagerten Fall der nachträglichen Sicherungsverwahrung; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2010, 3 Ws 485/10; LG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2010, 7 StVK 139/10; LG Marburg, Beschluss vom 17. Mai 2010, 7 StVK 220/10, LG Kassel, Beschluss vom 15.06.2010, 34 StVK 162/10; sowie Grabenwarter in seinem Rechtsgutachten für die Bundesregierung zu den Rechtsfolgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte S. 42 ff.).
  • OLG Hamm, 29.07.2010 - 4 Ws 193/10

    Vollstreckung der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus in Altfällen

    Er legt daher die Vorschrift des § 2 Abs. 6 StGB mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dahin aus, dass der Wegfall der 10-Jahres-Frist in § 67 d Abs. 1 a.F. keine Rückwirkung haben darf, so dass auf Straftaten, die vor dem 31.01.1998 begangen wurden, die alte Norm Anwendung finden muss (so auch BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010, 4 StR 577/09 für den parallel gelagerten Fall der nachträglichen Sicherungsverwahrung; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2010, 3 Ws 485/10; LG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2010, 7 StVK 139/10; LG Marburg, Beschluss vom 17. Mai 2010, 7 StVK 220/10, LG Kassel, Beschluss vom 15.06.2010, 34 StVK 162/10; sowie Grabenwarter in seinem Rechtsgutachten für die Bundesregierung zu den Rechtsfolgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte S. 42 ff.).
  • LG Kleve, 29.09.2010 - 181 StVK 218/09 StVK 197/10

    Sicherungsverwahrung, Altfälle, Rückwirkungsgebot

    Zwar dürfte es dem deutschen Gesetzgeber nicht von Verfassung wegen verwehrt sein, zu dem vor 1998 geltenden Rechtszustand zurückzukehren (vgl. hierzu BVerfG, Urt. v. 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 -, BVerfGE 109, 133 [187]; s. auch LG Marburg, Beschl. v. 17.05.2010 - 7 StVK 220/10 S. 13 f.).
  • LG Kassel, 15.06.2010 - 4 StVK 162/10

    Konventionskonform Auslegung des § 2 Abs. 6 StGB; keine Anwendbarkeit des 67 d

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