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   LG Nürnberg-Fürth, 10.07.2018 - 18 KLs 502 Js 1411/09 (2)   

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https://dejure.org/2018,63736
LG Nürnberg-Fürth, 10.07.2018 - 18 KLs 502 Js 1411/09 (2) (https://dejure.org/2018,63736)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 10.07.2018 - 18 KLs 502 Js 1411/09 (2) (https://dejure.org/2018,63736)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 10. Juli 2018 - 18 KLs 502 Js 1411/09 (2) (https://dejure.org/2018,63736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 464 Abs. 1, Abs. 2, § 473 Abs. 4; GKG § 37
    Kostenentscheidung nach Zurückverweisung aufgrund erneuter Revision: Differenzierung nach den einzelnen Rechtsmitteln

  • rewis.io

    Kostenentscheidung nach Zurückverweisung aufgrund erneuter Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.07.1988 - 4 StR 331/88

    Entfallen der Anordnungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.07.2018 - 18 KLs 502 Js 1411/09
    Die frühere Rechtsprechung, nach der bei erneuter Revision gegen ein nach Zurückverweisung ergangenes Urteil insgesamt nur eine Revisionsgebühr entsteht (vgl. BGH, Beschluss vom 26.07.1988 - 4 StR 331/88 -), ist durch § 37 GKG überholt, nachdem dieser - anders als die "Vorläufer"-Bestimmung des § 33 GKG a. F. (Bekanntmachung vom 18.12.1975, BGBl. I S. 3074) - nicht mehr nur in "Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten", sondern auch in Strafsachen Anwendung findet.
  • BGH, 08.07.2014 - 1 StR 29/14

    Hinterziehung von Umsatzsteuer (Unternehmerstellung: Strohmanngeschäfte;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.07.2018 - 18 KLs 502 Js 1411/09
    Das Urteil vom 29.07.2013 wurde auf die Revision des Angeklagten mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08.07.2014 (Az. 1 StR 29/14) mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 136/17

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Verbot der Verschlechterung bzw.

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.07.2018 - 18 KLs 502 Js 1411/09
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25.10.2007 (Az. 1 StR 136/17) das Urteil der 12. Strafkammer im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den Feststellungen aufgehoben und die weitergehende Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.
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