Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 10.07.2018 - 18 KLs 502 Js 1411/09 (2) |
Zitiervorschläge
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 10.07.2018 - 18 KLs 502 Js 1411/09 (2) (https://dejure.org/2018,63736)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 10. Juli 2018 - 18 KLs 502 Js 1411/09 (2) (https://dejure.org/2018,63736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,63736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StPO § 464 Abs. 1, Abs. 2, § 473 Abs. 4; GKG § 37
Kostenentscheidung nach Zurückverweisung aufgrund erneuter Revision: Differenzierung nach den einzelnen Rechtsmitteln - rewis.io
Kostenentscheidung nach Zurückverweisung aufgrund erneuter Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 29.07.2013 - 3 KLs 502 Js 1411/09
- BGH, 08.07.2014 - 1 StR 29/14
- LG Nürnberg-Fürth, 26.10.2016 - 12 KLs 502 Js 1411/09
- BGH, 25.10.2017 - 1 StR 136/17
- LG Nürnberg-Fürth, 10.07.2018 - 18 KLs 502 Js 1411/09 (2)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.07.1988 - 4 StR 331/88
Entfallen der Anordnungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.07.2018 - 18 KLs 502 Js 1411/09
Die frühere Rechtsprechung, nach der bei erneuter Revision gegen ein nach Zurückverweisung ergangenes Urteil insgesamt nur eine Revisionsgebühr entsteht (vgl. BGH, Beschluss vom 26.07.1988 - 4 StR 331/88 -), ist durch § 37 GKG überholt, nachdem dieser - anders als die "Vorläufer"-Bestimmung des § 33 GKG a. F. (Bekanntmachung vom 18.12.1975, BGBl. I S. 3074) - nicht mehr nur in "Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten", sondern auch in Strafsachen Anwendung findet. - BGH, 08.07.2014 - 1 StR 29/14
Hinterziehung von Umsatzsteuer (Unternehmerstellung: Strohmanngeschäfte; …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.07.2018 - 18 KLs 502 Js 1411/09
Das Urteil vom 29.07.2013 wurde auf die Revision des Angeklagten mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08.07.2014 (Az. 1 StR 29/14) mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. - BGH, 25.10.2017 - 1 StR 136/17
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Verbot der Verschlechterung bzw. …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.07.2018 - 18 KLs 502 Js 1411/09
Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25.10.2007 (Az. 1 StR 136/17) das Urteil der 12. Strafkammer im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den Feststellungen aufgehoben und die weitergehende Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.