Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2011 - 12 T 7607/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Notare Bayern , S. 65 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
BeurkG §§ 51, 54; BGB § 1896 Abs. 2 Satz 2
Erteilung einer weiteren Ausfertigung der Vorsorgevollmacht - openjur.de
Vorsorgevollmacht: Erteilung einer weiteren Ausfertigung durch den beurkundenden Notar
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG §§ 51, 54
Keine Erteilung einer weiteren Ausfertigung einer Vorsorgevollmacht bei Fehlen der Aushändigungsvoraussetzungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechte des Notars im Rahmen der notariellen Beurkundung einer Vorsorgevollmacht; Auswirkungen einer Weisung an den Notar zur Ausfertigung einer weiteren Urkunde nur auf schriftliche Anweisung des Vollmachtgebers; Berücksichtigung einer zwischenzeitlichen ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorsorgevollmacht, Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers
- notar-drkotz.de
Vorsorgevollmacht - Erteilung einer weiteren Ausfertigung durch beurkundenden Notar
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 2 S. 2
Rechte des Notars im Rahmen der notariellen Beurkundung einer Vorsorgevollmacht; Auswirkungen einer Weisung an den Notar zur Ausfertigung einer weiteren Urkunde nur auf schriftliche Anweisung des Vollmachtgebers; Berücksichtigung einer zwischenzeitlichen ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kein eigenmächtiges Verteilen von Ausfertigungen der Vorsorgevollmacht!
Besprechungen u.ä.
- Notare Bayern , S. 65 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
BeurkG §§ 51, 54; BGB § 1896 Abs. 2 Satz 2
Erteilung einer weiteren Ausfertigung der Vorsorgevollmacht
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1418
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.12.2002 - IV ZR 39/02
Umfang der Beweiskraft von Privaturkunden
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2011 - 12 T 7607/11
Eine wirksame Erteilung der Vollmacht im Innenverhältnis zum Bevollmächtigten setzt nach §§ 130 Abs. 1 Satz 1, 167 Abs. 1 BGB voraus, dass die Erklärung der Vollmachtgeberin willentlich in den Verkehr gebracht worden ist (vgl. BGH , NJW-RR 2003, 384) und dem Bevollmächtigten zugeht. - BGH, 22.10.1996 - XI ZR 249/95
Rechtsscheinhaftung bei nicht wirksam beurkundeter Vollmacht
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2011 - 12 T 7607/11
Voraussetzung für den Rechtsschein des Vorliegens einer Vollmacht nach § 172 BGB ist gemäß ständiger Rechtssprechung, dass die Vollmachtsurkunde in Urschrift oder Ausfertigung vorgelegt wird (vgl. BGH , NJW 1997, 312 m.w.N). - OLG Koblenz, 11.12.1985 - 14 W 727/85
Rechtsmittel; Ergangene Entscheidung; Künftige Entscheidung; Angreifbare …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2011 - 12 T 7607/11
Der Beschwerdeführer durfte gegen die noch nicht ergangene Entscheidung ausnahmsweise bereits vorsorglich ein Rechtsmittel einlegen (zum Grundsatz: OLG Koblenz , NJW-RR 1986, 935).