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LG Nürnberg-Fürth, 25.02.1999 - 13 T 1079/99 |
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- BayObLG, 20.07.1995 - 3Z BR 144/95
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 25.02.1999 - 13 T 1079/99
Zwar steht der Betreuungsstelle nach § 69 g Abs. 1 FGG gegen die Betreuerbestellung ein Beschwerderecht zu und grundsätzlich kann diese auch auf die Auswahl der Betreuungsperson beschränkt werden (ständige Rechtsprechung des BayObLG, z. B. Z 1995 Nr. 39; Beschluß vom 20.7.1995 - 3 ZBR 144/95).