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   LG Offenburg, 22.04.2021 - 2 O 111/21   

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https://dejure.org/2021,20672
LG Offenburg, 22.04.2021 - 2 O 111/21 (https://dejure.org/2021,20672)
LG Offenburg, Entscheidung vom 22.04.2021 - 2 O 111/21 (https://dejure.org/2021,20672)
LG Offenburg, Entscheidung vom 22. April 2021 - 2 O 111/21 (https://dejure.org/2021,20672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 823 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG
    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Zulässigkeit einer identifizierenden Verdachtsberichtserstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05

    Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt

    Auszug aus LG Offenburg, 22.04.2021 - 2 O 111/21
    Die Antragsgegnerin durfte diesbezüglich auf die Rechtmäßigkeit des Handelns der Staatsanwaltschaft vertrauen (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 1195), ihr oblag daher keine Pflicht, die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.

    Vielmehr kann eine identifizierende Berichterstattung auch unterhalb der Schwelle der Schwerkriminalität zulässig sein (vgl. BGH, NJW 2000, 1038; BVerfG, NJW-RR 2010, 1195).

    Es ist auch zu beachten, dass die Geringfügigkeit des Tatvorwurfs zugleich geeignet sein kann, die Bedeutung der Persönlichkeitsverletzung zu mindern (BVerfG, NJW-RR 2010, 1195).

    Hinsichtlich des Informationsinteresses der Öffentlichkeit ist zu beachten, dass eine Vielzahl weiterer Presseberichte als Indiz für ein öffentliches Informationsinteresse zu werten ist (BVerfG, NJW-RR 2010, 1195).

  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15

    Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer

    Auszug aus LG Offenburg, 22.04.2021 - 2 O 111/21
    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (BGH, Urteil vom 07.12.1999 - VI ZR 51/99, NJW 2000, 1036 f.; Urteil vom 16.02.2016 - VI ZR 367/15, NJW-RR 2017, 31, 33 Rn. 24; Weyhe in: Paschke/Berlit/Meyer/Kröner, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 4. Aufl. 2021, § 6 HbgPrG, Rn. 79 ff.).

    Daher ist regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass eine unmittelbar an die Grundrechte gebundene, auf Objektivität verpflichtete Behörde wie die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit erst dann über das Ergebnis eines ihrer Ermittlungsverfahren unterrichten wird, wenn sich der zu Grunde liegende Tatverdacht bereits einigermaßen erhärtet hat (vgl. BGH, NJW-RR 2017, 31, 34 Rn. 27 ff.).

  • LG München I, 16.12.2020 - 9 O 15459/20

    Unzulässige Verdachtsberichterstattung über eine Wirtschaftsstraftat

    Auszug aus LG Offenburg, 22.04.2021 - 2 O 111/21
    Der Antragsteller steht mit anderen Worten derart regelmäßig in Zusammenhang mit dem Freizeitbad im Fokus der Öffentlichkeit, dass das Interesse der Allgemeinheit an der Information über den Fortgang der Ereignisse rund um das Freizeitbad, die vorläufig im Strafbefehlsantrag endeten, die Interessen des Antragstellers überwiegt (vgl. LG München I, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 9 O 15459/20 -, juris).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Offenburg, 22.04.2021 - 2 O 111/21
    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (BGH, Urteil vom 07.12.1999 - VI ZR 51/99, NJW 2000, 1036 f.; Urteil vom 16.02.2016 - VI ZR 367/15, NJW-RR 2017, 31, 33 Rn. 24; Weyhe in: Paschke/Berlit/Meyer/Kröner, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 4. Aufl. 2021, § 6 HbgPrG, Rn. 79 ff.).
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