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   LG Offenburg, 24.05.2017 - 6 O 129/16   

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https://dejure.org/2017,56833
LG Offenburg, 24.05.2017 - 6 O 129/16 (https://dejure.org/2017,56833)
LG Offenburg, Entscheidung vom 24.05.2017 - 6 O 129/16 (https://dejure.org/2017,56833)
LG Offenburg, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 6 O 129/16 (https://dejure.org/2017,56833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrsrechtsiegen.de

    Vorfahrtsrecht beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtsstraße in Geradeausfahrt

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 StVG, § 17 StVG, § 8 StVO, § 9 StVO
    Haftung bei Kfz-Unfall: Anscheinsbeweis bei Vorfahrtsverletzung; Vorfahrtsrecht beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtsstraße in Geradeausfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 02.11.1990 - 20 U 84/90

    Alleinhaftung des Wartepflichtigen bei Vorfahrtverletzung

    Auszug aus LG Offenburg, 24.05.2017 - 6 O 129/16
    Kommt es nämlich zu einer Kollision zwischen einem Wartepflichtigen und einem Vorfahrtsberechtigten, so beruht dies typischerweise auf einem schuldhaften Verstoß des Wartepflichtigen gegen seine Sorgfaltspflicht (OLG Köln, VersR 1992, 977 Quarch in: Balke, Reisert, Quarch, Regulierung von Verkehrsunfällen, 1. Auflage, 7. Rn. 3; Grüneberg in: Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 34. EL, 4. B. Rn. 6).

    Die Betriebsgefahr des Fahrzeuges des Vorfahrtsberechtigten tritt grds. völlig zurück (KG NZV 03, 335; DAR 02, 66; OLG München NZV 89, 438; OLG Köln VersR 92, 977).

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus LG Offenburg, 24.05.2017 - 6 O 129/16
    Dabei sind all jene Tatsachen zu berücksichtigen, die entweder unstreitig oder gem. § 286 ZPO bewiesen sind und sich in dem konkreten Schadensfall niedergeschlagen haben (BGH, NJW 2007, S. 506).
  • KG, 21.06.2001 - 12 U 1147/00

    Verkehrsunfall infolge Vorfahrtsverstoß; Unerheblichkeit der überhöhten

    Auszug aus LG Offenburg, 24.05.2017 - 6 O 129/16
    Die Betriebsgefahr des Fahrzeuges des Vorfahrtsberechtigten tritt grds. völlig zurück (KG NZV 03, 335; DAR 02, 66; OLG München NZV 89, 438; OLG Köln VersR 92, 977).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Auszug aus LG Offenburg, 24.05.2017 - 6 O 129/16
    (Vgl. zum Ganzen: BGH, NJW 1991, S. 230 ff.) Die Beweisaufnahme hat solche Umstände hier nicht zur Überzeugung des Gerichtes ergeben und der Kläger ist insoweit beweisfällig geblieben.
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2012 - 9 U 169/10

    Haftungsquote bei einer Vorfahrtsverletzung ("rechts vor links" an einer

    Auszug aus LG Offenburg, 24.05.2017 - 6 O 129/16
    Liegen keine Besonderheiten vor (insbesondere überhöhte unfallursächliche Geschwindigkeit, keine Anhaltspunkte für sonstiges verkehrswidriges Verhalten des Vorfahrtsberechtigten), haftet der Wartepflichtige allein (BGH, VersR 59, 857; DAR 56, 328; OLG Karlsruhe, 9 U 169/10, NJW-Spezial 2012, 169).
  • BGH, 25.01.1994 - VI ZR 285/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links abbiegenden

    Auszug aus LG Offenburg, 24.05.2017 - 6 O 129/16
    Die Wartepflicht gilt zwar nur gegenüber sichtbaren Berechtigten, nicht also, wenn diese aufgrund des Straßenverlaufs noch nicht erkennbar sind (BGH, NZV 1994, 184 ff.).
  • KG, 22.10.2001 - 12 U 2346/00

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Nutzungsausfallentschädigung bei neun

    Auszug aus LG Offenburg, 24.05.2017 - 6 O 129/16
    Die Betriebsgefahr des Fahrzeuges des Vorfahrtsberechtigten tritt grds. völlig zurück (KG NZV 03, 335; DAR 02, 66; OLG München NZV 89, 438; OLG Köln VersR 92, 977).
  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77

    Kurzschluß in der Nähe des Brandherdes - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis,

    Auszug aus LG Offenburg, 24.05.2017 - 6 O 129/16
    Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzukommen, die wegen dieser Abweichungen des Sachverhalts von den typischen Sachverhalten einen solchen Geschehensablauf als ernsthafte, ebenfalls in Betracht kommende Möglichkeit nahelegen (BGH, Urteil vom 20. Juni 1978 - VIII ZR 15/77 - VersR 1978, 945).
  • OLG München, 21.04.1989 - 10 U 3383/88

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Linksabbiegen

    Auszug aus LG Offenburg, 24.05.2017 - 6 O 129/16
    Die Betriebsgefahr des Fahrzeuges des Vorfahrtsberechtigten tritt grds. völlig zurück (KG NZV 03, 335; DAR 02, 66; OLG München NZV 89, 438; OLG Köln VersR 92, 977).
  • BGH, 07.07.1959 - VI ZR 165/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Offenburg, 24.05.2017 - 6 O 129/16
    Liegen keine Besonderheiten vor (insbesondere überhöhte unfallursächliche Geschwindigkeit, keine Anhaltspunkte für sonstiges verkehrswidriges Verhalten des Vorfahrtsberechtigten), haftet der Wartepflichtige allein (BGH, VersR 59, 857; DAR 56, 328; OLG Karlsruhe, 9 U 169/10, NJW-Spezial 2012, 169).
  • AG Regensburg, 24.05.2018 - 8 C 78/18

    Unfallregulierung, Reparaturkosten, Verbringungskosten

    Ist eine Pflichtverletzung des Vorfahrtsberechtigten nicht nachzuweisen, so haftet der Wartepflichtige in der Regel allein (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.01.2012, Az: 9 U 16910 -, Juris, LG Offenburg, Urteil vom 24.05.2017, Az: 6 O 129/16 -, Juris).
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