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   LG Ravensburg, 06.03.2018 - 2 O 96/17   

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https://dejure.org/2018,6138
LG Ravensburg, 06.03.2018 - 2 O 96/17 (https://dejure.org/2018,6138)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 06.03.2018 - 2 O 96/17 (https://dejure.org/2018,6138)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 06. März 2018 - 2 O 96/17 (https://dejure.org/2018,6138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 243 BGB, § 275 Abs 1 BGB, § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 Alt 2 BGB, § 437 Nr 1 BGB, § 439 Abs 1 BGB
    Gewährleistungsrechte beim Neukauf eines vom Dieselskandal betroffenen Kraftfahrzeugs: Mangelhaftigkeit des mit einer Motorsteuerungssoftware zur Manipulation von Testergebnissen ausgestatteten Fahrzeugs; Unmöglichkeit einer Ersatzlieferung nach Modelländerung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Arnsberg, 12.05.2017 - 2 O 264/16

    Wirksamkeit eines Rücktritts vom Kaufvertrag über ein Kraftfahrzeug mit

    Auszug aus LG Ravensburg, 06.03.2018 - 2 O 96/17
    Anderenfalls wären solche Tests Makulatur (LG Arnsberg, Urteil vom 12.05.2017, - 2 O 264/16 - , juris Rn. 25 m. w. Nachw.).

    Für den Kläger lag jedenfalls ein wesentlicher Nachteil gegenüber der Nachlieferung darin, dass er auf die Nachbesserung eine unbestimmte Zeit warten muss, ohne dass zu dem damaligen Zeitpunkt klar war, ob die für die Zukunft in Aussicht gestellte Nachbesserung durch ein Software-Update zur Beseitigung des Mangels tatsächlich geeignet und durchführbar sein wird (so auch in einem vergleichbaren Fall LG Arnsberg, Urteil vom 12.05.2017, - 2 O 264/16 - , juris Rn. 46 ff.).

  • BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der

    Auszug aus LG Ravensburg, 06.03.2018 - 2 O 96/17
    Rechtsanwaltskosten gehören nur ausnahmsweise zu den gem. § 439 Abs. 2 BGB erstattungsfähigen notwendigen Aufwendungen, etwa wenn sie zur Klärung der Ursache des Mangels und seiner Zurechnung notwendig sind (so zu den Sachverständigenkosten BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 275/13).
  • LG Offenburg, 21.03.2017 - 3 O 77/16

    Neufahrzeugkaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Pkw

    Auszug aus LG Ravensburg, 06.03.2018 - 2 O 96/17
    Für die Frage, ob die Nachbesserung zumutbar ist, muss auf den Zeitpunkt des Nachlieferungsbegehrens abgestellt werden (so auch LG Offenburg, Urteil vom 21.03.2017 - 3 O 77/16 - juris Rn. m. w. Nachw.).
  • BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 259/92

    Voraussetzungen der Befreiung des Verkäufers von der Einstandspflicht für die

    Auszug aus LG Ravensburg, 06.03.2018 - 2 O 96/17
    Dazu gehört jedenfalls die Einwirkungspflicht auf den Hersteller zumal dann, wenn der Händler, wie die Beklagte, Teil der Absatzorganisation ist (BGH, Urteil vom 01.12.1993 - VIII ZR 259/92 -).
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Nach einer anderen in der Instanzrechtsprechung vertretenen Ansicht sei auch nach einem Modellwechsel ein Anspruch des Käufers eines mangelhaften Neufahrzeugs gegen den Verkäufer auf Lieferung eines mangelfreien fabrikneuen und typengleichen, entsprechend ausgestatteten Ersatzfahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers nicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB ausgeschlossen (siehe nur LG Hamburg, Urteil vom 20. April 2018 - 313 O 31/17, juris Rn. 29 ff.; LG Hamburg, DAR 2018, 273, 274, 276 f.; LG Ravensburg, Urteil vom 6. März 2018 - 2 O 96/17, juris Rn. 49; LG Offenburg, VuR 2017, 269, 271).
  • OLG Köln, 27.03.2020 - 6 U 24/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA

    Nach einer anderen in der Instanzrechtsprechung vertretenen Ansicht sei auch nach einem Modellwechsel ein Anspruch des Käufers eines mangelhaften Neufahrzeugs gegen den Verkäufer auf Lieferung eines mangelfreien fabrikneuen und typengleichen, entsprechend ausgestatteten Ersatzfahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers nicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB ausgeschlossen (siehe nur LG Hamburg, Urteil vom 20. April 2018 - 313 O 31/17, juris Rn. 29 ff.; LG Hamburg, DAR 2018, 273, 274, 276 f.; LG Ravensburg, Urteil vom 6. März 2018 - 2 O 96/17, juris Rn. 49; LG Offenburg, VuR 2017, 269, 271).
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