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   LG Regensburg, 19.03.2020 - 73 O 1680/19   

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https://dejure.org/2020,6537
LG Regensburg, 19.03.2020 - 73 O 1680/19 (https://dejure.org/2020,6537)
LG Regensburg, Entscheidung vom 19.03.2020 - 73 O 1680/19 (https://dejure.org/2020,6537)
LG Regensburg, Entscheidung vom 19. März 2020 - 73 O 1680/19 (https://dejure.org/2020,6537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VO (EG) 715/2007 Art. 5 Abs. 2; BGB § 31, § ... 249 f., § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 S. 2, § 826, § 849; GVG § 23 Nr. 1, § 71 Abs. 1; ZPO § 32, § 92 Abs. 1, § 138 Abs. 3, § 256, § 708 Nr. 11, § 709 S. 1, 2 § 711
    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Pkw mit prüfstandsoptimierter Software

  • rewis.io

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein VW EOS 2.0 TDI

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Regensburg, 19.03.2020 - 73 O 1680/19
    Voraussetzung hierfür ist, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter den objektiven und subjektiven Tatbestand verwirklicht hat (vgl. BGH, NJW 2017, 250 ff.).
  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Auszug aus LG Regensburg, 19.03.2020 - 73 O 1680/19
    a) Ein Schaden liegt nicht nur dann vor, wenn sich bei einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, welche ohne jenes Ereignis eingetreten wäre, ein rechnerisches Minus ergibt, sondern auch dann, wenn der Geschädigte durch eine auf sittenwidrigem Verhalten beruhende, ungewollte Verpflichtung belastet ist, selbst wenn dieser eine objektiv gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht (vgl. BGH, NJW-RR 2015, 275).
  • BGH, 19.11.2013 - VI ZR 336/12

    Expertenhaftung eines Wirtschaftsprüfers: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

    Auszug aus LG Regensburg, 19.03.2020 - 73 O 1680/19
    a) Objektiv sittenwidrig ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch eine umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggründen und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. BGH, NJW 2014, 383 ff.) Hinzutreten muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens, die sich aus de, verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (Palandt/Sprau, 77. Auflage 2018, § 826 Rn. 4 m.w.N.).
  • LG Wuppertal, 16.01.2018 - 4 O 295/17

    Abgasskandal, unzulässige Abschaltvorrichtung, sittenwidrige Schädigung,

    Auszug aus LG Regensburg, 19.03.2020 - 73 O 1680/19
    Dies entspricht auch dem Rechtsgedanken des § 346 Abs. 1 BGB (LG Wuppertal, Urteil vom 16.1.2018, Az. 4 O 295/17).
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