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   LG Saarbrücken, 23.07.2003 - 12 O 444/02   

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LG Saarbrücken, 23.07.2003 - 12 O 444/02 (https://dejure.org/2003,46278)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.07.2003 - 12 O 444/02 (https://dejure.org/2003,46278)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 12 O 444/02 (https://dejure.org/2003,46278)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 06.11.2002 - 4 Sch 4/02
    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.07.2003 - 12 O 444/02
    Mit Beschluß vom 6.11.2002 - 4 Sch 4/02 - wies das Saarländische Oberlandesgericht den Antrag des Klägers auf Vollstreckbarerklärung des Vergleichs vom 16.3.2002 mit der Begründung zurück, ein Schiedsspruch im Sinne der §§ 1053 Abs. 2, 1054, 1060 ZPO liege nicht vor.

    Da nach dem Beschluß des Saarländischen Oberlandesgerichts - 4 Sch 4/02 - rechtskräftig festgestellt wurde, das es sich nicht um einen Schiedsspruch i.S. des § 1053 ZPO handelt, war der Streit um die Wirksamkeit des Vergleiches in der ordentlichen Gerichtsbarkeit auszutragen und nicht durch einen Aufhebungsantrag gem. § 1059 ZPO (vgl. Thomas-Putzo, 24. Aufl. 2002 Rdnr. 6 zu § 1053 BGB).

  • BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97

    Verschweigen der Zuwendung eines Dritten kann zur Anfechtung eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.07.2003 - 12 O 444/02
    Femer verbietet die prozessuale Wahrheitspflicht es, Behauptungen des Gegners zu bestreiten, deren Richtigkeit man kennt (so Münchener- Kommentar ZPO, 2. Aufl. Rdnr. 2 zu § 138 ZPO) und gebietet es , Umstände, die sich auf den geltend gemachten Anspruch auswirken können, auch ungefragt anzuzeigen (so BGH NJW 1999, 2804, 2805).
  • LG Saarbrücken, 27.07.2007 - 12 O 306/06
    Gegenstand des Urkundsprozesses war, dass die hiesige Beklagte am 22.8.2003 zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung gegen die Beklagte in einem Rechtsstreit 12 O 444/02 gegenüber dem Kläger als Bürgschaftsnehmer zur Sicherung seines titulierten Anspruches für den Fall des Bestehenbleibens des angeführten Titels die unbefristete, unbedingte und unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft bis zum Höchstbetrag von 32.000 EUR übernahm.

    2. Den Kläger zu verurteilen, die streitgegenständliche Bürgschaftsurkunde vom xxxxxxx, die die Beklagte dem Kläger zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung im Rechtsstreit vor dem Landgericht Saarbrücken Az. 12 O 444/02 übergeben hat, an die Beklagte zurückzugeben.

    Hilfsweise, das Erlöschen der streitgegenständlichen Bürgschaftsurkunde vom 22.08.2003, die die Beklagte dem Kläger zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung im Rechtsstreit vor dem Landgericht Saarbrücken Az. 12 O 444/02 übergeben hat, anzuordnen.

    Mit der Durchführung des Schiedsverfahrens, das zu dem Vergleich vom xxxxxxx führte, der Grundlage des Rechtsstreites 12 O 444/02 war, ist die Möglichkeit der Schiedseinrede nicht beseitigt, nachdem in dem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes vom 27.06.2006 festgehalten ist, dass dieser Vergleich unwirksam ist.

    Das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 12 O 444/02 -, das zur Stellung der streitgegenständlichen Bürgschaft geführt hat, ist aufgrund eines ordnungsgemäßen und gründlichen Gerichtsverfahrens ergangen.

  • OLG Saarbrücken, 27.06.2006 - 4 U 530/03

    Anspruch auf Rückgängigmachung eines Schiedsvergleichs wegen Verletzung

    Auf die Berufung des Beklagten zu 1) wird das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Landgerichts Saarbrücken vom 23. Juli 2003 - 12 O 444/02 - hinsichtlich der Verurteilung des Beklagten zu 1) abgeändert; die gegen den Beklagten zu 1) gerichtete Klage wird abgewiesen.
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