Rechtsprechung
   LG Schweinfurt, 15.03.2022 - 24 O 625/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,19698
LG Schweinfurt, 15.03.2022 - 24 O 625/21 (https://dejure.org/2022,19698)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 15.03.2022 - 24 O 625/21 (https://dejure.org/2022,19698)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 15. März 2022 - 24 O 625/21 (https://dejure.org/2022,19698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,19698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 31, § 823 Abs. 2, § 826; VO (EG) 715/2007 Art. 3 Abs. 10, Art. 5 Abs. 2; EG-FGV § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1
    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: Audi Q5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Schweinfurt, 15.03.2022 - 24 O 625/21
    Der Kläger hat sich mit diesem ausführlichen und sehr substantiierten Vortrag der Beklagten nicht auseinandergesetzt, obwohl er für alle die Sittenwidrigkeit in objektiver wie in subjektiver Hinsicht begründenden Tatsachen die volle Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BGH NJW 2020, 1962).

    Denn bei diesen Normen handelt es sich nicht um Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, die den Schutz des Klägers vor dem eingetretenen Schaden bezwecken (vgl. BGH, NJW 2020, 1962 [1970 f.]).

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus LG Schweinfurt, 15.03.2022 - 24 O 625/21
    Wenn das für das Fahrzeug des Klägers in Rede stehende Thermofenster aber schon nicht zwischen Prüfstand und realem Betrieb unterscheidet, sondern sich nach der Umgebungstemperatur richtet, ist es nicht offensichtlich auf eine "Überlistung" der Prüfungssituation ausgelegt (siehe BGH, SVR 2021, 100).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Auszug aus LG Schweinfurt, 15.03.2022 - 24 O 625/21
    Daher war hierüber auch kein Beweis zu erheben, weil dies eine zivilprozessual unzulässige Ausforschung darstellen würde (vgl. hierzu BGH NJW 2020, 1740 [1741]).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Schweinfurt, 15.03.2022 - 24 O 625/21
    Die Verwerflichkeit kann sich auch aus einer bewussten Täuschung ergeben (BGH WM 2016, 1975 Rn. 16).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 124/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit

    Auszug aus LG Schweinfurt, 15.03.2022 - 24 O 625/21
    Dafür genügt nicht schon der Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten; vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zu Tage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (BGH NJW 2014, 1380 Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2019 - 5 U 103/18

    Vom Dieselskandal betroffener Audi A6

    Auszug aus LG Schweinfurt, 15.03.2022 - 24 O 625/21
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Kriterien, aus denen sich eine aus Bauteilschutzgesichtspunkten zulässige Abschaltvorrichtung ergibt, nicht eindeutig bestimmt und in Rechtsprechung wie Literatur umstritten sind (vgl. dazu umfassend OLG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2019, Az. 5 U 103/18 = BeckRS 2019, 33351).
  • OLG Bamberg, 31.03.2020 - 3 U 57/19

    Keine sittenwidrige Schädigung durch Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit

    Auszug aus LG Schweinfurt, 15.03.2022 - 24 O 625/21
    Jedenfalls solange Gesichtspunkte des Motor- bzw. Bauteilschutzes als Rechtfertigung ernsthaft angeführt werden können, scheidet solch eine Annahme aus (vgl. OLG Bamberg, Hinweisbeschluss vom 31.03.2020, Az. 3 U 57/19 = BeckRS 2020, 9901).
  • OLG Bamberg, 29.08.2022 - 3 U 77/22

    Schadensersatz wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 15.03.2022, Aktenzeichen 24 O 625/21, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 15.03.2022, Aktenzeichen 24 O 625/21, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht