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   LG Schwerin, 03.02.2014 - 1 O 323/12   

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https://dejure.org/2014,79227
LG Schwerin, 03.02.2014 - 1 O 323/12 (https://dejure.org/2014,79227)
LG Schwerin, Entscheidung vom 03.02.2014 - 1 O 323/12 (https://dejure.org/2014,79227)
LG Schwerin, Entscheidung vom 03. Februar 2014 - 1 O 323/12 (https://dejure.org/2014,79227)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07

    Darlegungs- und Beweislast für grobe Fahrlässigkeit eines auf Bahngleisen

    Auszug aus LG Schwerin, 03.02.2014 - 1 O 323/12
    Die bewusste Selbstschädigung durch den Getöteten ist einem gewaltsamen elementaren Ereignis gleichzustellen (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 04.07.2008, 1 U 50/07, Rn. 19, zitiert nach Juris).

    Soweit das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in seinem Urteil vom 04.07.2008 einen eindeutigen Schluss auf Selbsttötungsabsichten verneint hat, weil die Getötete, die nach Verlassen der psychiatrischen Klinik auf Gleisanlagen gelaufen und durch einen Zug erfasst worden war, im Zeitpunkt des Unfalls sehr wahrscheinlich erkrankt und deshalb nicht in der Lage gewesen sei, ihr Verhalten zu steuern (Urteil vom 04.07.2008, 1 U 50/07, Rn. 21, zitiert nach Juris), ist schon nicht ersichtlich, dass der dortige Sachverständige ein auf Selbsttötung zielgerichtetes und bewusstes Verhalten der Getöteten unter Ausschluss eines Zustandes der Verwirrung ausdrücklich bejaht hatte, wie dies vorliegend der Fall ist.

  • LG Leipzig, 22.06.2012 - 1 O 4005/11

    Straßenbahnbetriebsunternehmenshaftung bei Suizidversuch eines Fußgängers

    Auszug aus LG Schwerin, 03.02.2014 - 1 O 323/12
    b) Gerade auf der Grundlage der medizinischen Einschätzung des Sachverständigen geht das erkennende Gericht jedoch davon aus, dass es sich hier um eine bewusste, wenn auch krankheitsbedingte, Selbsttötung handelt, die sich für die Beklagte als "höhere Gewalt" darstellt (vgl. auch LG Leipzig, Urteil vom 22.06.2012, 1 O 4005/11, Rn. 21, zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 06.10.2003 - 6 U 102/03

    Haftung der Bahn für Verletzung von Reisenden aus Anlass eines Selbstmordversuchs

    Auszug aus LG Schwerin, 03.02.2014 - 1 O 323/12
    Der Begriff der höheren Gewalt ist ein wertender Begriff, der die Risiken ausschließen will, die mit dem Bahnbetrieb nichts zu tun haben und bei einer rechtlichen Bewertung nicht mehr dem Betrieb der Bahn, sondern allein dem Drittereignis zugerechnet werden können (OLG Hamm, Urteil vom 06.10.2003, 6 U 102/03, Rn. 9, zitiert nach Juris).
  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 173/06

    Zurechnung der Versperrung des Fahrwegs zwischen Eisenbahnbetriebs- und

    Auszug aus LG Schwerin, 03.02.2014 - 1 O 323/12
    Höhere Gewalt im Sinne des § 1 Abs. 2 HaftPflG ist ein "betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmen in Kauf zu nehmen ist" (so wörtlich BGH, Urteil vom 16.10.2007, VI ZR 173/06, Rn. 14, mit weiteren Nachweisen zur Senatsrechtsprechung, zitiert nach Juris).
  • OLG München, 26.01.1990 - 10 U 3209/89

    Zur "höheren Gewalt" bei epileptisch begründetem Verhalten des Fahrgasts

    Auszug aus LG Schwerin, 03.02.2014 - 1 O 323/12
    Für diesen Fall wurde höhere Gewalt verneint (OLG München, Urteil vom 26.01.1990, 10 U 3209/89, zitiert nach Juris).
  • OLG Rostock, 13.11.2015 - 5 U 25/14

    Haftung eines Straßenbahnbetreibers bei bewusster Selbststötung eines Fußgängers:

    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 03.02.2014, Az. 1 O 323/12, wird zurückgewiesen.

    das am 05.02.2014 zugestellte Urteil des Landgerichts Schwerin vom 03.02.2014, Aktenzeichen 1 O 323/12, aufzuheben und.

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