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   LG Traunstein, 03.08.2018 - KLs 470 Js 44097/17 jug   

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LG Traunstein, 03.08.2018 - KLs 470 Js 44097/17 jug (https://dejure.org/2018,29748)
LG Traunstein, Entscheidung vom 03.08.2018 - KLs 470 Js 44097/17 jug (https://dejure.org/2018,29748)
LG Traunstein, Entscheidung vom 03. August 2018 - KLs 470 Js 44097/17 jug (https://dejure.org/2018,29748)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 20, § 21, § 54, § 176 Abs. 1, § 176 a Abs. 2 Nr. 1, § 184 h Nr. 1; StPO § 154, §§ 464, 465
    Erfordernis des kommunikativen Prozesses und Einverständnis des Opfers beim Täter-Opfer-Ausgleich

  • rewis.io

    Erfordernis des kommunikativen Prozesses und Einverständnis des Opfers beim Täter-Opfer-Ausgleich

  • ra.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung;

    Auszug aus LG Traunstein, 03.08.2018 - KLs 470 Js 44097/17
    Denn die Annahme einer Zahlung als (Teil-) Ausgleich für Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche ist für sich alleine nicht schon als Bestätigung für einen akzeptierten Täter-Opfer-Ausgleich anzusehen (Fischer, StGB, a.a.O., § 46 a Rn. 10 b mit Hinweis auf BGH, StV 2012, 151; BGHSt 48, 134 (144)).
  • BGH, 24.08.2017 - 3 StR 233/17

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (kommunikativer Prozess zwischen Täter

    Auszug aus LG Traunstein, 03.08.2018 - KLs 470 Js 44097/17
    Jedoch stellt die Zuhilfenahme solcher Vermittlungen nur eine "Kommunikationsbrücke" dar, d.h., die Vermittlung macht es nicht entbehrlich und kann es nicht ersetzen, dass das tatsächliche, unmittelbare Tatopfer in irgendeiner Form in den kommunikativen Prozess einbezogen wird; dieser ist anerkanntermaßen nicht als gegeben anzunehmen, wenn die Erklärungen und das Ausgleichsangebot des Täters zwar durch dritte Personen vermittelt werden, das Opfer selbst aber gar nicht erreichen (BGH, Urteil vom 24.008.2017, 3 StR 233/17, Rn. 16-18).
  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 297/09

    Minder schwerer Fall des Totschlages; Täter-Opfer-Ausgleich bei Überschreitung

    Auszug aus LG Traunstein, 03.08.2018 - KLs 470 Js 44097/17
    Erforderlich ist ein kommunikativer Prozess zwischen Täter und Opfer, der auf die Lösung des der Tat zugrundeliegenden Gesamtkonfliktes im Sinne des Bemühens um friedensstiftende Wirkung abzielt (BGH, StV 2008, 463/464 und StV 2010, 303; NStZ 2012, 439/440; Fischer, StGB, a.a.O., § 46 a Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • BGH, 25.02.2010 - 4 StR 575/09

    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz; gefährliche Körperverletzung (Verwendung

    Auszug aus LG Traunstein, 03.08.2018 - KLs 470 Js 44097/17
    Das Verhalten muss dabei Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein, unter Respektierung der Opferrolle und Bekennung der eigenen Schuld des Täters (BGH, NStZ-RR 2010, 176/177).
  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06

    Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die

    Auszug aus LG Traunstein, 03.08.2018 - KLs 470 Js 44097/17
    Eine Berücksichtigung konnte unter Heranziehung der von der Rechtsprechung insoweit entwickelten Grundsätze (vgl. BGH StV 2009, 80; NJW 2006, 2645) deshalb nicht stattfinden, weil bei ihm keine erhöhte Haftempfindlichkeit vorliegt: Er hat während der Untersuchungshaft vielfältige persönlichen Kontakte zu Familienangehörigen und Freunden, sowohl brieflich wie durch Besuche (sogar sein Sohn hat ihn besucht), es besteht auch sprachlich keine Isolationssituation zu Mitgefangenen, ebensowenig eine gesundheitliche Gefährdung, so dass keinerlei Aspekte vorliegen, die die Annahme rechtfertigen könnten, dass ihn die Untersuchungshaft über das gewöhnlich mit ihr einhergehende Maß besonders belastet.
  • BGH, 12.01.2012 - 4 StR 290/11

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus LG Traunstein, 03.08.2018 - KLs 470 Js 44097/17
    Erforderlich ist ein kommunikativer Prozess zwischen Täter und Opfer, der auf die Lösung des der Tat zugrundeliegenden Gesamtkonfliktes im Sinne des Bemühens um friedensstiftende Wirkung abzielt (BGH, StV 2008, 463/464 und StV 2010, 303; NStZ 2012, 439/440; Fischer, StGB, a.a.O., § 46 a Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • BGH, 29.04.2015 - 2 StR 405/14

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen: kommunikativer Prozess zwischen Täter und

    Auszug aus LG Traunstein, 03.08.2018 - KLs 470 Js 44097/17
    Insofern hat die obergerichtliche Rechtsprechung auch ausdrücklich (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29.04.2015, 2 StR 405/14, Rn. 21) entschieden, dass das einseitige Wiedergutmachungsbestreben des Angeklagten ohne jegliche Einbeziehung des Opfers nicht genügt, da es dann an dem kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer (BT-Drucksache 12/685, Seite 21, 22), der auf einen umfassenden, friedensstiftenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen angelegt sein muss, fehlt.
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 576/16

    Täter-Opfer-Ausgleich (Wiedergutmachung und ernsthafter Wiedergutmachungswille)

    Auszug aus LG Traunstein, 03.08.2018 - KLs 470 Js 44097/17
    Zwar schließt ein teilweise bestreitendes, beschönigendes oder die eigene Betroffenheit betonendes Verhalten des Angeklagten einen Täter-Opfer-Ausgleich nicht grundsätzlich aus, solange die Opfer-Position der Geschädigten unbestritten bleibt (vgl. BGH, 1 StR 576/16, Urteil vom 09.05.2017, NStZ-RR 2017, 198/199); aber maßgeblich ist die Gesamtbetrachtung:.
  • BGH, 06.02.2008 - 2 StR 561/07

    Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess; umfassender friedensstiftender

    Auszug aus LG Traunstein, 03.08.2018 - KLs 470 Js 44097/17
    Erforderlich ist ein kommunikativer Prozess zwischen Täter und Opfer, der auf die Lösung des der Tat zugrundeliegenden Gesamtkonfliktes im Sinne des Bemühens um friedensstiftende Wirkung abzielt (BGH, StV 2008, 463/464 und StV 2010, 303; NStZ 2012, 439/440; Fischer, StGB, a.a.O., § 46 a Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • BGH, 03.11.2011 - 3 StR 267/11

    Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich

    Auszug aus LG Traunstein, 03.08.2018 - KLs 470 Js 44097/17
    Denn die Annahme einer Zahlung als (Teil-) Ausgleich für Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche ist für sich alleine nicht schon als Bestätigung für einen akzeptierten Täter-Opfer-Ausgleich anzusehen (Fischer, StGB, a.a.O., § 46 a Rn. 10 b mit Hinweis auf BGH, StV 2012, 151; BGHSt 48, 134 (144)).
  • BGH, 04.11.2008 - 3 StR 336/08

    Strafschärfende Berücksichtigung zulässigen Verteidigungsverhaltens (Rechtskraft

  • BGH, 24.04.2001 - 1 StR 94/01

    Vergewaltigung; Dem Beischlaf ähnliche Handlung (Keine besondere Erörterung der

  • BGH, 29.11.2012 - 5 StR 522/12

    Anforderungen an die Abwägung der für oder gegen den Täter sprechenden Umstände

  • LG Augsburg, 29.07.1998 - 1 KLs 402 Js 103595/98
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