Rechtsprechung
   LG Würzburg, 24.08.2021 - 11 O 684/21 UWG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,38635
LG Würzburg, 24.08.2021 - 11 O 684/21 UWG (https://dejure.org/2021,38635)
LG Würzburg, Entscheidung vom 24.08.2021 - 11 O 684/21 UWG (https://dejure.org/2021,38635)
LG Würzburg, Entscheidung vom 24. August 2021 - 11 O 684/21 UWG (https://dejure.org/2021,38635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,38635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7; BGB § 275, § 326 Abs. 1
    Unzulässiger Hinweis an Verbraucher über die Verlängerung eines Fitnessstudiovertrags wegen Schließung

  • rewis.io

    Marktverhaltensregelung, Anspruch, Verbraucher, Zustimmung, Anordnung, Zahlung, Marktteilnehmer, Mitgliedschaft, Nutzung, Anlage, Klage, Form, Vertragslaufzeit, Unterbrechung, Nutzung von

  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fitnessstudios: Keine Vertragsverlängerung wegen Corona-Schließung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fitnessstudiovertrag darf nicht um Corona-Schließzeit verlängert werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lockdown im Fitnessstudio - Studios dürfen die Vertragslaufzeit nicht einseitig um die Dauer des Lockdowns verlängern

Sonstiges

Papierfundstellen

  • SpuRt 2021, 354

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Würzburg, 23.10.2020 - 1 HKO 1250/20

    Keine wettbewerbswidrige Täuschung bei Vertragsänderungen wegen behördlicher

    Auszug aus LG Würzburg, 24.08.2021 - 11 O 684/21
    Die Beklagte beruft sich insbesondere auf das Urteil des Landgerichts Würzburg, Handelskammer, vom 23.10.2020, 1 HK O 1250/20.

    Entgegen dem Urteil des Landgerichts Würzburg vom 23.10.2020, 1 HK O 1250/20, kommt die erkennende Kammer zu der Auffassung, dass die beanstandete Äußerung der Beklagten, die trainingsfreie Zeit werde als Vertragsverlängerung angesehen bzw. die Vertragslaufzeit verschiebe sich um den Zeitraum der Schließung, im Gesamtkontext betrachtet, sich als Tatsachenbehauptung darstellt und nicht bloß die Äußerung einer Rechtsansicht enthält.

  • LG Osnabrück, 09.07.2021 - 2 S 35/21

    Fitnessstudio muss die während der Corona-bedingten Schließungszeit erhaltenen

    Auszug aus LG Würzburg, 24.08.2021 - 11 O 684/21
    Die erkennende Kammer schließt sich nach eingehender Prüfung der Rechtsansicht des Landgerichts Osnabrück im Urteil vom 9.7.2021 (2 S 35/21, BeckRS 2021, 17881) an, wonach letztlich der Vergütungsanspruch des Fitnessstudios gemäß den §§ 275, 326 1, 4 BGB entfällt mit der Folge, dass sowohl die Beklagte als auch ihre Kunden von ihren jeweiligen Pflichten frei werden.
  • BGH, 02.08.2012 - XII ZR 42/10

    Fitness-Studiovertrag: Wirksamkeit einer Laufzeitklausel; unangemessene

    Auszug aus LG Würzburg, 24.08.2021 - 11 O 684/21
    Der als Gebrauchsüberlassungsvertrag zu qualifizierende Vertrag für die Nutzung eines Fitnessstudios wird vom Anwendungsbereich des § 309 Nr. 9 BGB nicht erfasst (BGH NJW 2012, 1431, Rn. 17).
  • LG Bamberg, 09.04.2015 - 3 S 155/14

    Außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft eines Fitness-Studios

    Auszug aus LG Würzburg, 24.08.2021 - 11 O 684/21
    Im Gegenzug muss daher dem Studio auch der Anspruch zugestanden werden, die vertraglich vereinbarten 12 Monate vollständig bezahlt zu erhalten (vgl. LG Gera 1 S 159/12, im gleichen Sinne auch LG Bamberg 3 S 155/14).
  • OLG Stuttgart, 01.08.2001 - 20 U 55/01

    Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots in einem Sozietätsvertrag zwischen

    Auszug aus LG Würzburg, 24.08.2021 - 11 O 684/21
    Der BGH habe in einer Entscheidung gemäß NJW 2002, 1431 festgestellt, dass § 309 Nr. 9 BGB auf Fitnessstudioverträge, die als Gebrauchsüberlassungsvertrag zu qualifizieren seien, keine Anwendung finde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht