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   LG Waldshut-Tiengen, 07.07.2016 - 1 O 45/16   

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LG Waldshut-Tiengen, 07.07.2016 - 1 O 45/16 (https://dejure.org/2016,20970)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 07.07.2016 - 1 O 45/16 (https://dejure.org/2016,20970)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 1 O 45/16 (https://dejure.org/2016,20970)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Schadensersatzanspruch eines Tankstellenbetreibers wegen Falschbetankung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 426 Abs 1 S 1 BGB
    Schadensersatzanspruch eines Tankstellenbetreibers gegen Mineralölverkäufer und dessen Lieferanten als Gesamtschuldner wegen Falschbetankung der Kraftstofftanks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 24.04.2015 - 25 U 4874/14

    Zur Leistungspflicht des Betriebshaftpflichtversicherers einer Tankstelle für

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 07.07.2016 - 1 O 45/16
    Die von der Beklagten zu 2 angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts München (BeckRS 2016, 05195 Rz. 26) verneint einen solchen Zurechnungs- oder Schutzzweckzusammenhang bei der Prüfung der Haftung des Kfz-Haftpflichtversicherers dessen, der Halter des im Zuge einer Falschbetankung eingesetzten Tankwagens war.

    Das Urteil behandelt einen Einzelfall, dessen Vorgeschichte nicht näher mitgeteilt wird und für den das Oberlandesgericht München eine Überwachungspflicht des Tankstellenbetreibers ohne jede Begründung bejaht (BeckRS 2016, 05195 Rz. 30).

  • BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14

    Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 07.07.2016 - 1 O 45/16
    Der Geschädigte ist nicht gehalten, seine Klage in ein Leistungsbegehren und in ein Feststellungsbegehren aufzuteilen, solange der insgesamt entstandene Schaden nicht abschließend beziffert werden kann (so noch zuletzt BGH, NJW-RR 2016, 759).
  • BGH, 30.10.2008 - I ZR 12/06

    Eingreifen der Vorschrift des § 437 Handelsgesetzbuch ( HGB ) bei Anwendbarkeit

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 07.07.2016 - 1 O 45/16
    Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten der Klägerin als der Dritten (§ 328 Abs. 1 BGB; s. BGH, NJW 2008, 289, 291 Rz. 30; 2009, 1205, 1207 Rz. 28; Koller, Transportrecht, 8. Aufl. 2013, § 407 Rn. 35; Merkt, in: Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl. 2014, § 407 Rn. 17; Oetker/Paschke, HGB, 4. Aufl. 2015, § 407 Rn. 62).
  • BGH, 14.06.2007 - I ZR 50/05

    Ansprüche des Empfängers von Transportgut gegen den Unterfrachtführer

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 07.07.2016 - 1 O 45/16
    Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten der Klägerin als der Dritten (§ 328 Abs. 1 BGB; s. BGH, NJW 2008, 289, 291 Rz. 30; 2009, 1205, 1207 Rz. 28; Koller, Transportrecht, 8. Aufl. 2013, § 407 Rn. 35; Merkt, in: Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl. 2014, § 407 Rn. 17; Oetker/Paschke, HGB, 4. Aufl. 2015, § 407 Rn. 62).
  • OLG Hamburg, 26.06.2008 - 15 W 4/08

    Erledigung der Hauptsache: Grundsätzliche Kostentragung durch den freiwillig

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 07.07.2016 - 1 O 45/16
    Der vom Beklagten zu 1 zitierte Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg (OLGR 2008, 895) gibt für die rechtliche Beurteilung dieses Falles nichts her.
  • BGH, 13.06.1985 - I ZR 12/83

    Haftung des selbsteintretenden Spediteurs

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 07.07.2016 - 1 O 45/16
    Zwar gilt insoweit allgemein, dass den Transportunternehmer Entladepflichten nur dann treffen, wenn er solche bei Abschluss des Vertrags ausdrücklich oder stillschweigend - beispielsweise bei Vereinbarung eines Einsatzes von Fahrzeugen mit Entladevorrichtungen (Kipper, Silolastwagen, Tankfahrzeuge) - übernommen hat (so BGH, VersR 1985, 1035).
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2017 - 9 U 122/16

    Zur Frachtführerhaftung für Vermischungsschäden durch Falschbefüllung von Tanks

    Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 07.07.2016, Az. 1 O 45/16, werden zurückgewiesen.

    das am 07.07.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen - 1 O 45/16 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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