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   LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs - 1160 Js 26113/05   

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https://dejure.org/2009,57689
LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs - 1160 Js 26113/05 (https://dejure.org/2009,57689)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 12.05.2009 - 6 KLs - 1160 Js 26113/05 (https://dejure.org/2009,57689)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 6 KLs - 1160 Js 26113/05 (https://dejure.org/2009,57689)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 266 Abs 1 StGB, § 266 Abs 2 StGB, § 263 Abs 3 Nr 1 Alt 1 StGB, § 263 Abs 3 Nr 2 Alt 1 StGB, § 13 StGB, § 27 StGB, § 52 StGB, § 53 StGB
    Die Loyalitätspflicht verbietet es dem Geschäftsführer grundsätzlich, Geschäftschancen, die der Gesellschaft gebühren, als verdecktes Eigengeschäft wahrzunehmen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Loyalitätspflicht verbietet es dem Geschäftsführer grundsätzlich, Geschäftschancen, die der Gesellschaft gebühren, als verdecktes Eigengeschäft wahrzunehmen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 25.07.2015)

    Aleksander Ruzicka: Vom Manager zum Sträfling

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs 1160 Js 26113/05
    1086 Ob ein Vermögensnachteil eingetreten ist, muss mithin grundsätzlich durch einen ex-ante vorzunehmenden Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden (BGHSt 47, 295, 301 f.; Bundesgerichtshof wistra 2000, 384, 386; NStZ-RR 2001, 241, 242).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs 1160 Js 26113/05
    Ob die Mittäter die einzelnen Delikte nach obigen Grundsätzen gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist dem gegenüber ohne Bedeutung (BGH, NJW 2004, Seite 2840 ff.).
  • BGH, 15.05.1959 - 4 StR 475/58
    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs 1160 Js 26113/05
    Die Beurteilung im konkreten Fall hängt davon ab, ob die auf Grund wertender Betrachtung festzustellende innere Haltung des Unterlassenden zur Begehungstat des Anderen, insbesondere wegen des Interesses am abzuwendenden Taterfolg, als Ausdruck eines sich die Tat des Anderen zu Eigenen machenden Täterwillens aufzufassen ist oder ob seine innere Einstellung davon geprägt ist, dass er sich dem Handelnden, etwa weil er dessen bestimmenden Einfluss besonders unterliegt, den Willen unterordnet und das Geschehen ohne innere Beteiligung und ohne Interesse am drohenden Erfolg im Sinne bloßen Gehilfenwillens lediglich ablaufen lässt (vgl. BGH, NJW 992, Seite 1, 2, 4, 6, BGHSt 13, 162 (166).
  • BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97

    Begünstigung durch Verschleierung von Vermögen durch einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs 1160 Js 26113/05
    Es ist insoweit in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Rechtsordnung im Bereich der Vermögensdelikte ein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen nicht kennt (vgl. BGHSt 8, 254, 256; BGH NStZ-RR 1999, 184, 185 f.).
  • BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03

    Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs 1160 Js 26113/05
    Dass die Mittel bei den außerhalb des Konzernverbunds stehenden Firmen zum Teil noch vorhanden sind, ist mit Fällen nicht vergleichbar, in denen ein Treupflichtiger eigene Mittel jederzeit bereit hält, um einen pflichtwidrig verursachten Schaden auszugleichen (BGHSt 15, 342, 344; BGH NStZ 1995, 233; NStZ-RR 2004, 54).
  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00

    Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs 1160 Js 26113/05
    1086 Ob ein Vermögensnachteil eingetreten ist, muss mithin grundsätzlich durch einen ex-ante vorzunehmenden Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden (BGHSt 47, 295, 301 f.; Bundesgerichtshof wistra 2000, 384, 386; NStZ-RR 2001, 241, 242).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95

    Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs 1160 Js 26113/05
    Das bloße "Dabeisein" in Kenntnis einer Straftat reicht nicht aus, da andernfalls die rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Garantenpflichten beim unechten Unterlassen umgangen werden und die Strafbarkeit im Bereich der Beihilfe ausgedehnt werden könnte (BGH, Beschluss vom 20.12.1995, Aktenzeichen 5 StR 412/95 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs 1160 Js 26113/05
    Es genügt auch eine geistige Mitwirkung, eine Vorbereitungshandlung in der Weise, dass der Mittäter dem ausführenden Tatgenossen durch einen vor der Ausführung gegeben Rat zur Seite steht, oder in irgendeinem Zeitpunkt in sonstiger Weise dessen Willen zur Tatbegehung stärkt, wenn er nur zur Zeit dieser geistigen Einwirkung den ganzen Erfolg der Straftat als eigen mit verursachen will (BGHSt 16, Seite 12 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs 1160 Js 26113/05
    Es ist insoweit in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Rechtsordnung im Bereich der Vermögensdelikte ein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen nicht kennt (vgl. BGHSt 8, 254, 256; BGH NStZ-RR 1999, 184, 185 f.).
  • BGH, 21.12.1993 - 1 StR 782/93

    Gewerbsmäßigkeit: Voraussetzungen

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs 1160 Js 26113/05
    Allein schon das ungewöhnliche Ausmaß des festgestellten Vertrauensbruchs und der Umfang der Tatfolgen vor dem Hintergrund gewohnheitsmäßiger Begehung (vgl. BGHR StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Gewerbsmäßig 1) über Jahre hinweg kennzeichnen über das Gesamtgeschehen hinaus vorliegend auch alle Einzelfälle und rechtfertigen hier zur Überzeugung der Kammer durchweg die Annahme besonders schwerer Fälle, auch im Sinne von § 266 Abs. 2 StGB.
  • BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 622/94

    Nachteilszufügung - Untreue - Vergleich der Vermögenslage - Provision - Treubruch

  • BGH, 24.07.2008 - 3 StR 243/08

    Schwerer Bandendiebstahl (Mittäterschaft; Beihilfe); Versuch (Tateinheit)

  • BGH, 11.07.2000 - 1 StR 93/00

    Untreue (Treubruchstatbestand, Mißbrauchstatbestand bei Konkursverwaltung /

  • BGH, 01.04.1992 - 5 StR 97/92

    Bewertung des Tatbeitrages eines Gehilfen als besonders schwerer Fall -

  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Es kann dabei dahinstehen, ob dieser Wert auch für die Bestimmung eines Vermögensverlust großen Ausmaßes i.R.d. Untreue gem. § 266 StGB heranzuziehen ist (vgl. bejahend LG Oldenburg, Urteil vom 01.04.2019 - 2 KLs 950 Js 61777/12 (98/16) = BeckRS 2019, 53930; LG Stuttgart, Urteil vom 22.12.2020 - 5 KLs 120 Js 6253/15 -, juris; LG Wiesbaden, Urteil vom 12.05.2009 - 6 KLs - 1160 Js 26113/05 -, juris; LG Braunschweig, Urteil vom 25.01.2007 - 6 KLs 48/06 -, juris; Graf/Jäger/Wittig/Waßmer, 2. Aufl. 2017, StGB § 266 Rn. 237; offengelassen BGH, Urteil vom 07.10.2003 - 1 StR 274/03 = BGHSt 48, 360) oder insoweit von einem höheren Wert von 100.000 EUR auszugehen ist (vgl. Saliger, in: Esser u.a., Wirtschaftsstrafrecht, § 266 StGB, Rn. 137; Dierlamm, in: MüKo/StGB, 4. Aufl. 2022, StGB § 266 Rn. 337), da jedenfalls beide Werte im vorliegenden Fall überschritten sind.
  • OLG Saarbrücken, 30.08.2017 - 1 U 153/16

    Anforderungen an die Erhebung der Einrede des Schiedsvertrages

    Gleichzeitig verstößt er gegen die ihm als Geschäftsführer obliegende Vermögensbetreuungspflicht, wenn er der Gesellschaft gebührende Geschäftschancen auf sich umleitet, für sich unter Ausnutzung der Ressourcen der GmbH - insoweit ist unstreitig, dass der Beklagte seine Leistungen in den Räumen der Klägerin unter Verwendung von deren Personal und Material erbracht hat - nutzbar macht und das damit erwirtschaftete Honorar persönlich vereinnahmt (vgl. dazu ausführlich LG Wiesbaden, Urteil vom 12. Mai 2009 - 6 KLs - 1160 Js 26113/05 -, juris Rn 1048 ff.).
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