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   LG Wuppertal, 05.01.2018 - 9 S 207/17   

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https://dejure.org/2018,5175
LG Wuppertal, 05.01.2018 - 9 S 207/17 (https://dejure.org/2018,5175)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 05.01.2018 - 9 S 207/17 (https://dejure.org/2018,5175)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 05. Januar 2018 - 9 S 207/17 (https://dejure.org/2018,5175)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Keine Unabwendbarkeit bei vorhersehbarer Vorfahrtverletzung

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Einmündungsbereich einer vorfahrtberechtigten und einer untergeordneten Straße

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Mithaftung bei Rutschen in den Kreuzungsbereich auch bei Stillstand vor Zusammenstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    Keine Unabwendbarkeit bei vorhersehbarer Vorfahrtsverletzung an winterlicher Kreuzung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 07.07.1995 - 19 U 252/94

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.01.2018 - 9 S 207/17
    Kommt es - wie hier - im Einmündungsbereich von vorfahrtsberechtigter und untergeordneter Straße zu einem Unfall, so nimmt die Rechtsprechung regelmäßig einen gegen den Wartepflichtigen sprechenden Anscheinsbeweis für eine unfallursächliche und schuldhafte Vorfahrtsverletzung an (BGH VersR 1964, 639, 640; 1976, 365, 367; OLG Köln 19 U 252/94, in juris; BHHJJ/Heß StVO § 8 Rn. 68, beck-online).

    Beim Einbiegen in die bevorrechtigte Straße darf der Wartepflichtige die freie Durchfahrt der Vorfahrtberechtigten nicht beeinträchtigen; er darf sie auch nicht länger als nötig behindern oder gar gefährden (BHHJJ/Heß StVO § 8 Rn. 44, beck-online; OLG Köln 19 U 252/94, in juris).

  • BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einfahrenden

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.01.2018 - 9 S 207/17
    Kommt es - wie hier - im Einmündungsbereich von vorfahrtsberechtigter und untergeordneter Straße zu einem Unfall, so nimmt die Rechtsprechung regelmäßig einen gegen den Wartepflichtigen sprechenden Anscheinsbeweis für eine unfallursächliche und schuldhafte Vorfahrtsverletzung an (BGH VersR 1964, 639, 640; 1976, 365, 367; OLG Köln 19 U 252/94, in juris; BHHJJ/Heß StVO § 8 Rn. 68, beck-online).
  • BGH, 25.01.1994 - VI ZR 285/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links abbiegenden

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.01.2018 - 9 S 207/17
    Aufgrund der eingeräumten Erkennbarkeit des vom Beklagten zu 1) geführten Fahrzeugs kann sich der Kläger nicht darauf berufen, dass das Vorfahrtsrecht des Herannahenden erloschen gewesen wäre, weil der Fahrer des klägerischen Fahrzeugs den auf der Vorfahrtsstraße herannahenden Kraftfahrer noch nicht habe wahrnehmen können, mit der Folge, dass sich die beiderseitigen Verhaltenspflichten nunmehr nach § 1 StVO richten (BGH VI ZR 285/92).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 24 U 160/09

    Fortbestand einer ausländischen Gesellschaft

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.01.2018 - 9 S 207/17
    Die Kammer weist darauf hin, dass die Rücknahme der Berufung vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO gemäß GKG KV 1222 S. 1 und 2 kostenrechtlich privilegiert ist; statt vier fallen nur zwei Gerichtsgebühren an (OLG Brandenburg MDR 2009, 1363 = AGS 2009, 553 f.; Senat ZIP 2010, 1852 f.).
  • OLG Stuttgart, 29.01.1982 - 2 U 172/81

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung bei winterlichen Straßenverhältnissen

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.01.2018 - 9 S 207/17
    Jedenfalls wahrt der Vorfahrtsberechtigte nicht die von einem Idealfahrer zu erwartende äußerste Sorgfalt, wenn er mit einer Verletzung seines Vorrechts nicht rechnet und entsprechend sorglos fährt, obwohl die Umstände - wie hier infolge der Abschüssigkeit der untergeordneten Straße und der winterlichen Straßenverhältnisse - die Möglichkeit einer Vorfahrtsverletzung nahelegen (vgl. OLG Stuttgart 2 U 172/81, in juris); dies macht das Unfallereignis für den Vorfahrtsberechtigten - aus der Sicht eines Idealfahrers - indes zunächst nur zu einem für ihn nicht unabwendbaren Ereignis i.S.d. § 17 Abs. 3 StVG; ob es für sich genommen einen Verschuldensvorwurf rechtfertigt, ist zweifelhaft, bedarf hier aber keiner Entscheidung und keiner weiteren Sachverhaltsaufklärung.
  • BGH, 19.03.1964 - II ZR 177/62
    Auszug aus LG Wuppertal, 05.01.2018 - 9 S 207/17
    Kommt es - wie hier - im Einmündungsbereich von vorfahrtsberechtigter und untergeordneter Straße zu einem Unfall, so nimmt die Rechtsprechung regelmäßig einen gegen den Wartepflichtigen sprechenden Anscheinsbeweis für eine unfallursächliche und schuldhafte Vorfahrtsverletzung an (BGH VersR 1964, 639, 640; 1976, 365, 367; OLG Köln 19 U 252/94, in juris; BHHJJ/Heß StVO § 8 Rn. 68, beck-online).
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