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   LG Berlin, 15.08.2013 - 27 O 183/13   

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LG Berlin, 15.08.2013 - 27 O 183/13 (https://dejure.org/2013,19982)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.08.2013 - 27 O 183/13 (https://dejure.org/2013,19982)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. August 2013 - 27 O 183/13 (https://dejure.org/2013,19982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • berlin.de

    Sarrazin ./. TAZ

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch bei Veröffentlichung einer schmähenden Meinungsäußerung über eine Person

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art 1, 2, 5 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    TAZ darf Äußerungen über Thilo Sarrazin nicht wiederholen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Berichterstattung über Thilo Sarrazin - taz muss 20.000 Euro Entschädigung zahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    TAZ darf Äußerungen über Thilo Sarrazin nicht wiederholen

  • strafakte.de (Kurzinformation)

    "Der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    TAZ darf Äußerungen über Thilo Sarrazin nicht wiederholen

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Zeitung "taz" muss Thilo Sarrazin 20.000 Euro zahlen

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch und Schmerzensgeld wegen "Todeswunsch" in Tageszeitung

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    "Der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten”

  • spiegel.de (Pressebericht, 16.08.2013)

    Persönlichkeitsrechte: "taz" muss Sarrazin 20.000 Euro zahlen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung von Sarazzin, 20.000 Euro Entschädigung

Besprechungen u.ä.

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    "Der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten”

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    EGMR, 25.01.2022 - 27684/17

    Türkei muss Deniz Yücel für Untersuchungshaft entschädigen

    LG Berlin, 15.08.2013 - 27 O 183/13

    TAZ darf Äußerungen über Thilo Sarrazin nicht wiederholen

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Deniz Yücel

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    LG Berlin, 15.08.2013 - 27 O 183/13

    TAZ darf Äußerungen über Thilo Sarrazin nicht wiederholen

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Thilo Sarrazin

Sonstiges (3)

  • taz.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Taz muss Thilo Sarrazin Entschädigung zahlen

  • taz.de (Dokument mit Bezug zur Entscheidung, 20.08.2013)

    Sarrazin ./. taz - Der Prozess

  • taz.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung, 23.01.2013)

    Sarrazin gegen die taz: Ums Verrecken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2013, 526
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus LG Berlin, 15.08.2013 - 27 O 183/13
    Die personale Würde muss gewahrt bleiben (BVerfG, NJW 1987, 2661; vgl. zum Ganzen Burkhardt, in Wenzel (Hrsg.), Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auf!., Kap. 3, Rn. 30 ff.).

    Die in Form einer Satire geäußerte Meinung und Kritik am Verhalten anderer Personen findet ihre Grenze dort, wo es sich um reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt bzw. die Äußerung die Menschenwürde antastet (BGHZ 139, 95; 143, 199; BGH NJW 1994, 124; BVerfGE 75, 369).

  • OLG Frankfurt, 12.09.2005 - 6 W 122/05

    Kostenrecht: Kostenentscheidung nach bestätigter einstweiliger Verfügung und

    Auszug aus LG Berlin, 15.08.2013 - 27 O 183/13
    Hinsichtlich des Beginns dieser angemessenen "Wartefrist", für deren Dauer letztlich die Umstände des Einzelfalls maßgebend sind, kommt es jedoch nicht allein auf die Zustellung der einstweiligen Verfügung an, sondern darauf, ob der Schuldner ausreichend Gelegenheit hatte, die Begründung der gerichtlichen Entscheidung zu erfahren (Kammergericht, a.a.O.; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2006, 111).

    Nur wenn der Antragsgegner Gelegenheit hatte, das Urteil in vollständiger Form zur Kenntnis zu nehmen, ist er in der Lage, einzuschätzen, welche Chancen und Risiken die Durchführung des Hauptsacheverfahrens birgt (Kammergericht, a.a.O., S. 6 des Abdrucks; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2006, 111-112, juris, Rn. 9).

  • BGH, 08.06.1982 - VI ZR 139/80

    Persönlichkeitsrecht und Satire

    Auszug aus LG Berlin, 15.08.2013 - 27 O 183/13
    Je stärker das entworfene Persönlichkeitsbild beansprucht, sich mit der sozialen Wirklichkeit des Dargestellten zu identifizieren, desto schutzwürdiger ist dessen Interesse an der Vermeidung persönlichkeitsbeeinträchtigender Verfremdungen und um so weniger Anlass besteht dann auch, den Künstler Äußernden rechtlich anders zu behandeln als einen Kritiker, der Unwahrheiten behauptet (BGH, NJW 1983, 1194).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Berlin, 15.08.2013 - 27 O 183/13
    Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der bereits erfolgten Rechtsverletzung zu vermuten und hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können (BGH NJW 1994, 1281), an der es fehlt.
  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus LG Berlin, 15.08.2013 - 27 O 183/13
    Die in Form einer Satire geäußerte Meinung und Kritik am Verhalten anderer Personen findet ihre Grenze dort, wo es sich um reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt bzw. die Äußerung die Menschenwürde antastet (BGHZ 139, 95; 143, 199; BGH NJW 1994, 124; BVerfGE 75, 369).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines

    Auszug aus LG Berlin, 15.08.2013 - 27 O 183/13
    Insoweit gilt, dass das Abschlussschreiben nicht veranlasst wird, wenn der Gläubiger dem Schuldner nicht binnen angemessener Frist Gelegenheit gegeben hat, die erlassene einstweilige Verfügung von sich aus durch Abgabe der Abschlusserklärung bestandskräftig zu machen (Kammergericht, a.a.O.; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 274, 278).
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus LG Berlin, 15.08.2013 - 27 O 183/13
    In der Rechtsprechung sind verschiedene Kriterien entwickelt worden, die Leitlinien für den konkreten Abwägungsvorgang vorgeben (vgl. BVerfG, NJW 2009, 3357; BGH, NJW 2009, 2888, 2891).
  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07

    Bezeichnung eines Stadtrats als "Dummschwätzer"

    Auszug aus LG Berlin, 15.08.2013 - 27 O 183/13
    Äußerungen, die eine Meinungskundgabe darstellen, sind nur dann zu verbieten, wenn sie sich auch unter Berücksichtigung ihres Kontextes nicht mehr als eine Auseinandersetzung in der Sache, sondern jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik -als reine Diffamierung des Betroffenen erweisen; sie sind dann als "Schmähkritik" einzustufen; die "Schmähkritik" verdient nicht den Schutz der Meinungsfreiheit (vgl. hierzu BVerfG NJW 2009, 749, 750 -Dummschwätzer).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Berlin, 15.08.2013 - 27 O 183/13
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Berlin, 15.08.2013 - 27 O 183/13
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

  • KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • KG, 26.05.2003 - 10 U 40/02

    Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Pressebildberichterstattung:

  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 55/62

    Fernsehansagerin - 'ausgemolkene Ziege' - §§ 823 Abs. 1, 847, 31 BGB, § 253 BGB,

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02

    BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen

  • LG Berlin, 16.12.2021 - 27 O 195/21

    Geldentschädigung in Höhe von 10.000,- EUR wegen sexistisch-diffamierenden

    Die von der Klägerin angeführten Entscheidungen zu den Äußerungen "Puff-Politiker" (KG, Urteil vom 27. Juli 2007 - 9 U 211/06 -) und "Menschenkarikatur" (LG Berlin, Urteil vom 15. August 2013 - 27 O 183/13 -), für die jeweils eine Geldentschädigung in Höhe von 20.000,00 ? zugesprochen wurde, sind nicht mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar.
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