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   LG Flensburg, 08.11.2013 - 6 O 87/13   

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https://dejure.org/2013,38835
LG Flensburg, 08.11.2013 - 6 O 87/13 (https://dejure.org/2013,38835)
LG Flensburg, Entscheidung vom 08.11.2013 - 6 O 87/13 (https://dejure.org/2013,38835)
LG Flensburg, Entscheidung vom 08. November 2013 - 6 O 87/13 (https://dejure.org/2013,38835)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Verkürzter Versorgungsweg

    § 3 UWG, § 5a Abs 2 UWG, § 8 UWG, § 128 SGB 5
    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Irreführende Werbung eines HNO-Arztes für Hörgeräteversorgung auf dem verkürzten Versorgungsweg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Werbung eines HNO-Arztes mit dem "verkürzten Versorgungsweg" bei der Hörgeräteversorgung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkürzter Versorgungsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines HNO-Arztes mit "verkürztem Versorgungsweg" bei der Hörgeräteversorgung

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 309
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98

    Verkürzter Versorgungsweg

    Auszug aus LG Flensburg, 08.11.2013 - 6 O 87/13
    Es ist nicht Aufgabe des Wettbewerbsrechts zu verhindern, dass Vorteile, die sich aus einer größeren Bequemlichkeit eines bestimmten Versorgungsweges oder aus Kostenvorteilen eines Anbieters ergeben, im Wettbewerb eingesetzt werden können (BGH, Urteil vom 15.11.2001, I ZR 275/99 - Hörgeräteversorgung, zitiert JURIS Rn. 41; BGH, Urteil vom 29.06.2000, I ZR 59/98, zitiert JURIS Rn. 50, 58).

    Ein Patient, dem der Arzt im Beratungsgespräch die Möglichkeit einer Versorgung im verkürzten Versorgungsweg empfiehlt, kann dennoch nicht im Unklaren darüber sein, dass der Arzt aufgrund dieser Wahl zusätzliche Leistungen (wie die Abnahme des Ohrabdrucks und erweiterte audiometrische Messungen) zu erbringen hat, die dem Arzt gesondert zu vergüten sind (BGH, Urteil vom 15.11.2001, I ZR 275/99, zitiert JURIS Rn. 45; BGH, Urteil vom 29.06.2000, I ZR 59/98, zitiert JURIS Rn. 57).

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 275/99

    Hörgeräteversorgung; Wettbewerbswidrigkeit der Beratung eines HNO-Arztes im

    Auszug aus LG Flensburg, 08.11.2013 - 6 O 87/13
    Es ist nicht Aufgabe des Wettbewerbsrechts zu verhindern, dass Vorteile, die sich aus einer größeren Bequemlichkeit eines bestimmten Versorgungsweges oder aus Kostenvorteilen eines Anbieters ergeben, im Wettbewerb eingesetzt werden können (BGH, Urteil vom 15.11.2001, I ZR 275/99 - Hörgeräteversorgung, zitiert JURIS Rn. 41; BGH, Urteil vom 29.06.2000, I ZR 59/98, zitiert JURIS Rn. 50, 58).

    Ein Patient, dem der Arzt im Beratungsgespräch die Möglichkeit einer Versorgung im verkürzten Versorgungsweg empfiehlt, kann dennoch nicht im Unklaren darüber sein, dass der Arzt aufgrund dieser Wahl zusätzliche Leistungen (wie die Abnahme des Ohrabdrucks und erweiterte audiometrische Messungen) zu erbringen hat, die dem Arzt gesondert zu vergüten sind (BGH, Urteil vom 15.11.2001, I ZR 275/99, zitiert JURIS Rn. 45; BGH, Urteil vom 29.06.2000, I ZR 59/98, zitiert JURIS Rn. 57).

  • LG Hamburg, 08.02.2011 - 312 O 669/10

    Zum Anspruch auf Unterlassung der Werbung eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes

    Auszug aus LG Flensburg, 08.11.2013 - 6 O 87/13
    b) Das Verschweigen dieser Tatsache ist geeignet, die Entscheidung Verbraucher darüber, wo und von wem sie mit einem Hörgerät versorgt werden wollen, zu beeinflussen und darüber zu täuschen, dass eine erstattungsfähige Krankenkassenleistung erbracht wird (LG Hamburg, Urteil vom 08.02.2011, 312 O 669/10, zitiert JURIS Rn. 29).

    In der Werbung muss daher klargestellt werden, dass ein Teil der gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Hörgeräte keinen Festzuschuss zahlt, wenn der Versicherte den verkürzten Versorgungsweg in Anspruch nimmt (LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 31.07.2013, 3 O 63/12, zitiert JURIS Rn. 62; Zimmermann, Anmerkung zum Urteil des LG Hamburg vom 30.08.2011, 312 O 669/10, zitiert JURIS PR-Medizin R1/2012 Anmerkung 5).

  • BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11

    Zweigstellenbriefbogen

    Auszug aus LG Flensburg, 08.11.2013 - 6 O 87/13
    Artikel 7 Abs. 1 RL 2005/29/EG, die durch § 5 Abs. 2 UWG umgesetzt worden ist, gebietet die Offenlegung von Informationen, die für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers erhebliches Gewicht haben und deren Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen von Unternehmern (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG) erwartet werden kann (BGH, Urteil vom 16.05.2012, I ZR 74/11, zitiert JURIS Rn. 36; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Auflage [2013] § 5 a Nr. 29 b).
  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Auszug aus LG Flensburg, 08.11.2013 - 6 O 87/13
    Demgemäß hat der Krankenversicherer dem Versicherten eine Hörhilfe prinzipiell in Natur, das heißt durch Vertragsschluss mit dem Leistungserbringer, zur Verfügung zu stellen, und der Versicherte leistet gegebenenfalls nur die erforderliche Zuzahlung (BSG, Urteil vom 23.01.2003, B 3 KR 7/02 R, zitiert Beck-online).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 178/10

    Call-by-Call

    Auszug aus LG Flensburg, 08.11.2013 - 6 O 87/13
    Eine Werbung kann bei Besonderheiten des Leistungsangebots Hinweispflichten begründen (z.B. BGH, Urteil vom 09.02.2012, I ZR 178/10, NJW-RR 2012, 1246).
  • LG Dessau-Roßlau, 31.07.2013 - 3 O 63/12

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Ärztliche Empfehlung einer

    Auszug aus LG Flensburg, 08.11.2013 - 6 O 87/13
    In der Werbung muss daher klargestellt werden, dass ein Teil der gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Hörgeräte keinen Festzuschuss zahlt, wenn der Versicherte den verkürzten Versorgungsweg in Anspruch nimmt (LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 31.07.2013, 3 O 63/12, zitiert JURIS Rn. 62; Zimmermann, Anmerkung zum Urteil des LG Hamburg vom 30.08.2011, 312 O 669/10, zitiert JURIS PR-Medizin R1/2012 Anmerkung 5).
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