Rechtsprechung
LG Hamburg, 09.01.2009 - 324 O 867/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Telemedicus
Persönlichkeitsverletzung bei Google-Snippets
- Telemedicus
Persönlichkeitsverletzung bei Google-Snippets
- webshoprecht.de
Keine Mitstörerhaftung eines Suchmaschinenbetreibers für verlinkte rechtswidrige Inhalte -
- webshoprecht.de
Keine Mitstörerhaftung eines Suchmaschinenbetreibers für rechtswidrige Inhalte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- suchmaschinen-und-recht.de
Keine Persönlichkeitsverletzung durch Google-Snippets
- buskeismus.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 (analog) BGB
Die automatische Zusammenfassung von Google-Suchergebnissen in Form von sog. snippets verstößt nicht gegen geltendes Recht / Zur Haftung für nachgelagerte Links - Telemedicus (Zusammenfassung)
Keine Rechtsverletzung durch Google-Snippets
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Persönlichkeitsverletzung durch Google-Snippets
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Suchmaschinenergebnisse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Persönlichkeitsverletzung durch Google-Snippets
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Automatisierte Zusammenfassung von Suchergebnissen ("Snippets") stellt keine Persönlichkeitsverletzung dar - Unterlassungsanspruch bezüglich von Suchergebnissen besteht nicht
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.01.2009 - 324 O 867/06
- OLG Hamburg, 26.05.2011 - 3 U 67/11
Papierfundstellen
- MMR 2009, 290 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Hamburg, 09.01.2009 - 324 O 867/06
Die Beurteilungsgrundsätze aus der "Stolpe"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 2006, 207 (209)) seien auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.Die vom Bundesverfassungsgericht für den Fall mehrdeutiger Äußerungen aufgestellten Ausnahmegrundsätze in Bezug auf Unterlassungsansprüche (Beschluss vom 25.10.2005, AfP 2005, 544) sind deshalb in Bezug auf Internetsuchmaschinen nicht heranzuziehen.
a) Die Kammer folgt dem Hanseatischen Oberlandesgericht darin, dass die "Stolpe"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 2006, 207 (209)) nicht auf Ergebnislisten einer Suchmaschine ("Snippets") anzuwenden sind, da es einer Suchmaschine nicht ohne weiteres möglich ist, sich künftig eindeutig "auszudrücken".
Im Rahmen seiner "Stolpe"-Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht insbesondere darauf abgestellt, dass im Rahmen des Unterlassungsanspruchs der Schutzbedarf für die individuelle Grundrechtsausübung geringer sei, als bei der Überprüfung von straf- oder zivilrechtlichen Sanktionen wegen in der Vergangenheit erfolgter Meinungsäußerungen, da zu berücksichtigen sei, dass der Äußernde die Möglichkeit habe, sich in der Zukunft eindeutig auszudrücken und damit zugleich klarzustellen, welcher Äußerungsinhalt der rechtlichen Prüfung einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu Grunde zu legen sei (BVerfG NJW 2006, 207 (208/209)).
- OLG Hamburg, 20.02.2007 - 7 U 126/06
Persönlichkeitsverletzung durch Google-Snippets
Auszug aus LG Hamburg, 09.01.2009 - 324 O 867/06
Das Hanseatische Oberlandesgericht hob die einstweilige Verfügung unter Abänderung des Urteils der Kammer auf und wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück (Az. 7 U 126/06, Anlage B 20).Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in dem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (324 O 993/05; 7 U 126/06), in dem es ebenfalls um die auch in diesem Verfahren streitgegenständlichen "Snippets" ging, folgendes ausgeführt:.
(Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 20.2. 2007, 7 U 126/06, dort S. 3 bis 5).
- BVerfG, 13.11.1992 - 1 BvR 708/92
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung einer …
Auszug aus LG Hamburg, 09.01.2009 - 324 O 867/06
Es müssten Gründe vorliegen, die an der Stichhaltigkeit der Meinungsumfrage zweifeln ließen (vgl. BVerfG NJW 1993, 1461 (1461)). - BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy
Auszug aus LG Hamburg, 09.01.2009 - 324 O 867/06
Ohne den Einsatz von Suchmaschinen wäre nämlich eine sinnvolle Nutzung der Informationsfülle im World Wide Web nicht möglich (vgl. auch BGH NJW 2003, 3406ff "Paperboy").
- OLG Hamburg, 26.05.2011 - 3 U 67/11
Persönlichkeitsverletzung bzw. Störerhaftung: Haftung eines …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 09.01.2009, Az.: 324 O 867/06, wird zurückgewiesen.