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   LG Hamburg, 10.03.2009 - 303 O 375/08   

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LG Hamburg, 10.03.2009 - 303 O 375/08 (https://dejure.org/2009,9296)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.03.2009 - 303 O 375/08 (https://dejure.org/2009,9296)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. März 2009 - 303 O 375/08 (https://dejure.org/2009,9296)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 305, 767, 765 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft durch eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach Ausscheiden eines ihrer Mitglieder wegen Insolvenz; Vorliegen von allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem ARGE-Vertrag für ein Bauvorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auseinandersetzungsbilanz ARGE: Feststellungswirkung gegenüber Bürgen? (IBR 2009, 389)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1470
  • NZBau 2009, 788 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 283/07

    Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

    Auszug aus LG Hamburg, 10.03.2009 - 303 O 375/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt der Insolvenzverwalter nämlich in die Rechtsposition der Insolvenzschuldnerin ein, so dass die Regelung des § 24.2 ARGE-Vertrag auch ihm gegenüber Gültigkeit gehabt hat (vgl. BGH in WM 2008, 1963 f.; vgl. ebenso LG Köln, Beschluss vom 11.10.2006 zum Az. 90 O 68/06 - zitiert nach ibr.online).
  • BGH, 04.07.1985 - IX ZR 135/84

    Rechtsfolgen der Kündigung einer unbefristeten Kreditbürgschaft

    Auszug aus LG Hamburg, 10.03.2009 - 303 O 375/08
    Jedenfalls Ansätze dazu ließen sich aus der Rechtsprechung zum Saldoanerkenntnis beim Kontokorrent (BGH WM 1999, 1499, 1500; 2002, 281, 282; NJW 1985, 3007, 3009) ableiten.
  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 199/06

    Berufung des Bürgen auf erstes Anfordern auf die fehlende Prüfbarkeit der

    Auszug aus LG Hamburg, 10.03.2009 - 303 O 375/08
    Belastungen nämlich, die für den Bürgen erkennbar im ursprünglichen Vertrag bereits angelegt gewesen sind und damit in der Regel als von der Bürgschaftserklärung erfasst angesehen werden können, stellen keine solche unzulässige Erweiterung der Hauptschuld dar (ständige Rechtsprechung, etwa BGH, Urteil vom 28.06.2007 zum Az. VII ZR 199/06).
  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 360/00

    Darlegung- und Beweislast des Gläubigers bei Inanspruchnahme des Bürgen aus einem

    Auszug aus LG Hamburg, 10.03.2009 - 303 O 375/08
    Jedenfalls Ansätze dazu ließen sich aus der Rechtsprechung zum Saldoanerkenntnis beim Kontokorrent (BGH WM 1999, 1499, 1500; 2002, 281, 282; NJW 1985, 3007, 3009) ableiten.
  • BGH, 11.05.1999 - IX ZR 423/97

    Schadensersatzpflicht wegen Vollstreckung aus einem inhaltlich unbestimmten

    Auszug aus LG Hamburg, 10.03.2009 - 303 O 375/08
    Jedenfalls Ansätze dazu ließen sich aus der Rechtsprechung zum Saldoanerkenntnis beim Kontokorrent (BGH WM 1999, 1499, 1500; 2002, 281, 282; NJW 1985, 3007, 3009) ableiten.
  • OLG München, 01.03.2000 - 7 U 5573/99

    Berücksichtigung des Gewährleistungsrisikos in einer ARGE

    Auszug aus LG Hamburg, 10.03.2009 - 303 O 375/08
    Fehlt es daher schon am Vorliegen allgemeiner Geschäftsbedingungen im Sinne des § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, kommt es nicht mehr darauf an, ob festgestellt werden kann, dass sich beide Parteien auf die Verwendung des Formularvertrages geeinigt haben, so dass ein Eingriff in die Vertragsgestaltungsfreiheit des anderen nicht gegeben wäre (so aber OLG München, Urteil vom 01.03.2000 zum Az. 7 U 5573/99 in Baurecht 2002, 1409; Hinweisbeschluss des OLG Koblenz vom 23.05.2007 zum Az. 2 U 797/06 - zitiert nach ibr.online).
  • LG Köln, 11.10.2006 - 90 O 68/06

    Formelle Voraussetzungen der Frist des § 24.2 Muster-ARGE-Vertrages

    Auszug aus LG Hamburg, 10.03.2009 - 303 O 375/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt der Insolvenzverwalter nämlich in die Rechtsposition der Insolvenzschuldnerin ein, so dass die Regelung des § 24.2 ARGE-Vertrag auch ihm gegenüber Gültigkeit gehabt hat (vgl. BGH in WM 2008, 1963 f.; vgl. ebenso LG Köln, Beschluss vom 11.10.2006 zum Az. 90 O 68/06 - zitiert nach ibr.online).
  • OLG Koblenz, 23.05.2007 - 2 U 797/06

    ARGE-Vertrag: Endgültigkeit der Auseinandersetzungsbilanz

    Auszug aus LG Hamburg, 10.03.2009 - 303 O 375/08
    Fehlt es daher schon am Vorliegen allgemeiner Geschäftsbedingungen im Sinne des § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, kommt es nicht mehr darauf an, ob festgestellt werden kann, dass sich beide Parteien auf die Verwendung des Formularvertrages geeinigt haben, so dass ein Eingriff in die Vertragsgestaltungsfreiheit des anderen nicht gegeben wäre (so aber OLG München, Urteil vom 01.03.2000 zum Az. 7 U 5573/99 in Baurecht 2002, 1409; Hinweisbeschluss des OLG Koblenz vom 23.05.2007 zum Az. 2 U 797/06 - zitiert nach ibr.online).
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