Rechtsprechung
LG Hamburg, 16.04.2015 - 334 O 216/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 280 BGB, § 311 Abs 2 BGB, § 172 Abs 4 HGB
Schadensersatz wegen Kommanditbeteiligung an einem Schiffsfonds: Anforderungen an die Aufklärung über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12
Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des …
Auszug aus LG Hamburg, 16.04.2015 - 334 O 216/13
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.07.2013 (II ZR 9/12) kommt es für das Bestehen vorvertraglicher Aufklärungspflichten auch nicht darauf an, ob ein "Altgesellschafter" Gründungskommanditist der Fondsgesellschaft war.Der BGH stellt maßgeblich darauf ab, ob der in Haftung genommene Gesellschafter schon Gesellschafter der Publikums KG war, als sich die ersten Anleger an der Fondsgesellschaft beteiligt haben, in diesem Fall haftet er wie ein Gründungskommanditist (BGH vom 09.07.2013, II ZR 9/12, Rn. 29).
Es wäre deshalb unbillig, wenn bei dieser Sachlage die früher beigetretenen Anlagegesellschafter den später Beigetretenen haften würden (BGH vom 09.07.2013, II ZR 9/12, Rn. 28).
- OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 53/12
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen pflichtwidriger …
Auszug aus LG Hamburg, 16.04.2015 - 334 O 216/13
Ebenso ergibt sich auch keine abweichende Beurteilung aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 01.08.2013 (1-16 U 53/12).Im Gegensatz zu dem hier zu beurteilenden Prospekt wurden in dem dort streitgegenständlichen Prospekt die Anleger jedoch nicht nur sehr deutlich darüber informiert, dass die Ausschüttungen nicht steuerpflichtig sind, "da durch die Ausschüttungen die Haftung der Kommanditisten nach § 172 Abs. 4 HGB wiederauflebt" (zitiert nach OLG Düsseldorf vom 01.08.2013 a.a.O.), sondern in diesem Zusammenhang auch darüber, dass in der Startphase des Fonds die Ausschüttungen zwingend zum Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung führen.
- OLG Hamm, 08.09.2008 - 8 U 161/07
Haftung des Gründungsgesellschafters wegen Verletzung der Aufklärungspflicht - …
Auszug aus LG Hamburg, 16.04.2015 - 334 O 216/13
Die Beklagten ist aufgrund ihrer Stellung als Gründungskommanditistin in ein vorvertragliches Schuldverhältnis zum Kläger eingezogen worden, woraus sich Auskunfts- und Aufklärungspflichten ergeben (OLG Hamm vom 08.09.2008, 8 U 161/07 Rn. 63, zitiert nach Juris; auch im Folgenden wird jeweils nach Juris zitiert).Sie sind aufgrund eines regelmäßigen Wissenvorsprungs gegenüber dem Anlageinteressenten zur Aufklärung verpflichtet (OLG Hamm vom 08.09.2008, 8 U 161/07, Rn. 63).
- BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
"Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung
Auszug aus LG Hamburg, 16.04.2015 - 334 O 216/13
Dabei dürfen durchaus optimistische Prognosen und Kalkulationen dem Prospekt zugrunde gelegt werden; darüber hinausgehende Risikoabschläge, die der - jeder Prognose naturgemäß innewohnende - Unsicherheit Rechnung tragen sollen, sind für eine angemessene Darstellung des Risikos der Anlage grundsätzlich nicht erforderlich (BGH vom 27.10.2009, XI ZR 337/08). - BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05
Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum …
Auszug aus LG Hamburg, 16.04.2015 - 334 O 216/13
Dass aber eine ihrer Erstellung vertretbare Prognose immer mit dem Risiko einer abweichenden negativen Entwicklung behaftet ist und sich die Entwicklung der Rentabilität einer Kapitalanlage insoweit nicht mit Sicherheit voraussagen lässt, gehört zum Allgemeinwissen und bedarf bereits keiner besonderen Aufklärung (BGH vom 221.03.2005, XI ZR 63/05, Rnr. 11). - BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09
Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen …
Auszug aus LG Hamburg, 16.04.2015 - 334 O 216/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes steht die mittelbare Beteiligung über eine Treuhandkommanditistin der Annahme eines Vertragsschlusses mit den Gründungsgesellschaftern nicht entgegen, wenn die Gesellschafter nach den Angaben im Prospekt und in dem dort abgedruckten Gesellschaftsvertrag wie unmittelbar an der Gesellschaft beteiligte Kommanditisten behandelt werden sollen (BGH vom 23.04.2012; II ZR 211/09, Rn. 10). - BGH, 01.03.2011 - II ZR 16/10
Beitritt zu einer Publikumskommanditgesellschaft: Auslegung der Annahmeerklärung …
Auszug aus LG Hamburg, 16.04.2015 - 334 O 216/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird die Kommanditistenstellung in einer Kommanditgesellschaft - auch in der Publikumskommanditgesellschaft - durch den Abschluss eines Aufnahmevertrages mit den übrigen der Gesellschaft bereits angehörigen Gesellschaftern erlangt (BGH vom 01.03.2011, II ZR 16/10, Rn. 7). - BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08
Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler
Auszug aus LG Hamburg, 16.04.2015 - 334 O 216/13
Die Aufklärung kann anhand eines Emissionsprospekts erfolgen (BGH vom 05.03.2009, III ZR 17/08, Rn. 12), sofern dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich und anhand eindeutiger Formulierungen zu vermitteln (…HansOLG vom 23.08.2013, 11 U 11/13, Rn. 13;… OLG München vom 27.06.2012, 20 U 4561/11, Rn. 4), wobei die Prospektverantwortlichen grundsätzlich eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Prospekts erwarten dürfen (…BGH vom 05.03.2013, II ZR 329, Rn. 4). - BGH, 29.11.2004 - II ZR 14/03
Rechtstellung eines Gesellschafters einer zweigliedrigen, wegen …
Auszug aus LG Hamburg, 16.04.2015 - 334 O 216/13
Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung muss einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d.h. er muss über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGH vom 26.09.2005, II ZR 14/03, Rn. 24). - BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02
Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten
Auszug aus LG Hamburg, 16.04.2015 - 334 O 216/13
Den Gründungskommanditisten von Publikumskommanditgesellschaften obliegt als Vertragspartner der neu eintretenden Gesellschafter die Verpflichtung zur sachlich richtigen und vollständigen Aufklärung über die mit dem Beitritt verbundenen Risiken (z.B. BGH vom 14.07.2003, II ZR 202/02). - OLG Hamburg, 23.08.2013 - 11 U 11/13
Mehrgliedrige atypisch stille Gesellschaft in Form einer Publikumsgesellschaft: …
- LG Dortmund, 18.10.2007 - 4 O 226/06
Schadensersatzanspruch gegen die Initiatoren, Prospektverantwortlichen und …
- OLG München, 27.06.2012 - 20 U 4561/11
Haftung der Verantwortlichen eines geschlossenen Immobilienfonds wegen unklarer …