Rechtsprechung
   LG Hamburg, 21.10.2016 - 324 O 270/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,78407
LG Hamburg, 21.10.2016 - 324 O 270/15 (https://dejure.org/2016,78407)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.10.2016 - 324 O 270/15 (https://dejure.org/2016,78407)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2016 - 324 O 270/15 (https://dejure.org/2016,78407)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,78407) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB
    Anspruch auf Unterlassung der Anzeige von Suchergebnissen und Verlinkungen bei Eingabe des Namens in die Suchmaschine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus LG Hamburg, 21.10.2016 - 324 O 270/15
    Die Haftung der Beklagten wird auch nicht durch die Regelungen des TMG ausgeschlossen, da § 10 TMG nicht auf Unterlassungsansprüche anwendbar ist (BGH Urteil v. 30.06.2009, Az: VI ZR 210/08; BGH, Urteil v. 25.10.2011, VI ZR 93/10, Juris Abs. 19).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat, eine Prüfung zumutbar ist (BGH Urteil v. 25.10.2011, aaO., Juris Abs. 22).

    Die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe zur Inanspruchnahme eines Hostproviders (BGH, Urteil v. 25.10.2011, aaO., Juris Abs. 23 ff) bzw. eines Suchmaschinenbetreibers setzen daher die Verletzung zumutbarer und möglicher Prüfpflichten voraus.

    Der Umfang dieser Prüfpflichten ist unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles zu bestimmen (BGH Urteil v. 25.10.2011 aaO., Juris Abs. 26).

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus LG Hamburg, 21.10.2016 - 324 O 270/15
    b) Ein solcher Anspruch gerichtet auf ein Gesamtverbot folgt auch nicht aus der Entscheidung des Gerichtshof der Europäischen Union vom 13.05.2014 (Az: C -131/12 - Google Spain , Juris), auf die sich die Klägerin für ihren Hauptantrag beruft.

    Der EuGH bestätigt dies durch die Entscheidung vom 13.05.2014 (Az: C -131/12, Juris 83), in der er ausführt:.

    Bei der Bestimmung des Umfangs dieser Pflichten ist die Kammer hier zu Gunsten der Beklagten nicht von einem grundsätzlichen Vorrang der geschützten Rechte der Klägerin ausgegangen (anders EuGH, Urteil v. 13.05.2014, aaO., Juris Abs. 81), kommt aber bei der Abwägung der betroffenen Interessen vorliegend zu dem Ergebnis, dass die Beklagte den ihr möglichen und zumutbaren Prüfpflichten nicht genügt hat.

    Denn die von der Beklagten angebotene Suchfunktion ermöglicht in Verbindung mit den Ergebnislisten erst einen "strukturierten Überblick über die zu der betreffenden Person im Internet zu findenden Informationen" (EuGH, Urteil v. 13.05.2014, aaO., Juris Abs. 80).

  • OLG Hamburg, 16.08.2011 - 7 U 51/10

    Google, Ergebnisliste - Persönlichkeitsverletzung im Internet: Anspruch gegen den

    Auszug aus LG Hamburg, 21.10.2016 - 324 O 270/15
    Zudem hat die Rechtsprechung auch bereits zuvor eine Störerhaftung des Suchmaschinenbetreibers für die Verlinkung auf von Dritten eingestellte Inhalte grundsätzlich angenommen, wie die Entscheidung des 7. Senats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 16.08.2011 (Az: 7 U 51/10 - Juris Abs. 19) zeigt, denn der Anspruch wurde wegen des unzureichend konkreten Hinweises des Betroffenen auf die beanstandeten Inhalte verneint, eine Störerhaftung der Suchmaschine jedoch nicht ausgeschlossen.

    Damit kommt es auf die Frage einer ausreichenden Distanzierung auch nicht an, denn diese Vorgänge sind technisch gesteuert, so dass die Verlinkung an den Maßstäben der Störerhaftung zu messen ist (vgl. BGH Urteil v. 14.10.2010, Az: I ZR 191/08 AnyDVD - Juris Abs. 22f; BGH Urteil. V. 1.04.2004, Az: I ZR 317/01 Schöner Wetten - Juris Abs. 25f; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Urteil v. 16.08.2011, Az: 7 U 51/10).

    Diese Maßstäbe gelten auch für die von der Beklagten betriebene Suchmaschine (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 16.08.2011, aaO., Juris Abs. 17).

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus LG Hamburg, 21.10.2016 - 324 O 270/15
    Die Rechtsprechung erkennt in derartigen Fallgestaltungen an, demjenigen, der sich nachteilig über einen Dritten äußert, eine erweiterte Darlegungslast aufzulegen (BGH GRUR 1987, 397 (399) BVerfG Beschluss vom 9.10.1991, 1 BvR 1555/88 Juris Abs. 59 - kritische Bayer-Aktionäre BGH VI ZR 83/07 Urteil vom 22.4.2008 Juris Abs. 22 Meyer in Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 2. Aufl., Absch.

    Kommt dieser der ihm hiernach obliegenden erweiterten Darlegungslast nicht nach, ist nach § 138 Abs. 3 ZPO von der Unwahrheit seiner Behauptung auszugehen." (BGH VI ZR 83/07 Urteil vom 22.4. 2008 Juris Abs. 22).

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Hamburg, 21.10.2016 - 324 O 270/15
    Diese Schreiben bezogen sich nicht auf konkrete Passagen der Berichterstattungen und genügten daher den Anforderungen nicht (BGH, Urteil v. 12.05.2010, I ZR 121/08 - Juris Abs. 17).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12

    Autocomplete

    Auszug aus LG Hamburg, 21.10.2016 - 324 O 270/15
    In seiner Entscheidung vom 14.05.2013 hat der Bundesgerichtshof in Bezug auf die von der Beklagten angebotene Autocompletefunktion ausgeführt (VI ZR 269/12 , Juris Abs. 30):.
  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12

    File-Hosting-Dienst

    Auszug aus LG Hamburg, 21.10.2016 - 324 O 270/15
    a) Störer ist, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung des geschützten Rechtsguts beiträgt (BGH Urteil v. 15.08.2013, I ZR 80/12, Juris Abs. 30 mwN.).
  • BGH, 14.10.2010 - I ZR 191/08

    AnyDVD

    Auszug aus LG Hamburg, 21.10.2016 - 324 O 270/15
    Damit kommt es auf die Frage einer ausreichenden Distanzierung auch nicht an, denn diese Vorgänge sind technisch gesteuert, so dass die Verlinkung an den Maßstäben der Störerhaftung zu messen ist (vgl. BGH Urteil v. 14.10.2010, Az: I ZR 191/08 AnyDVD - Juris Abs. 22f; BGH Urteil. V. 1.04.2004, Az: I ZR 317/01 Schöner Wetten - Juris Abs. 25f; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Urteil v. 16.08.2011, Az: 7 U 51/10).
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Auszug aus LG Hamburg, 21.10.2016 - 324 O 270/15
    Die Haftung der Beklagten wird auch nicht durch die Regelungen des TMG ausgeschlossen, da § 10 TMG nicht auf Unterlassungsansprüche anwendbar ist (BGH Urteil v. 30.06.2009, Az: VI ZR 210/08; BGH, Urteil v. 25.10.2011, VI ZR 93/10, Juris Abs. 19).
  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11

    Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed

    Auszug aus LG Hamburg, 21.10.2016 - 324 O 270/15
    Weist ein Betroffener den Betreiber einer Internet-Suchmaschine auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist der Betreiber der Suchmaschine verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (vgl. Senatsurteil vom 27. März 2012 - VI ZR 144/11, VersR 2012, 992 Rn. 19).".
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

  • OLG Hamburg, 26.05.2011 - 3 U 67/11

    Persönlichkeitsverletzung bzw. Störerhaftung: Haftung eines

  • BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13

    Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

  • BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung

  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 77/86

    Substantiierungspflicht bei behauptetem Insiderwissen; Widerruf teilweise

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht