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   LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16   

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LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16 (https://dejure.org/2017,5331)
LG Krefeld, Entscheidung vom 24.02.2017 - 1 S 68/16 (https://dejure.org/2017,5331)
LG Krefeld, Entscheidung vom 24. Februar 2017 - 1 S 68/16 (https://dejure.org/2017,5331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldbegehren wegen Verletzung des Totenfürsorgerechts; Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Totenfürsorgerecht als Ausprägung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes des Verstorbenen

  • RA Kotz

    Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld bei Bestattung der Asche des Verstorbenen im Fluss

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Urne des Vaters aus dem Grab entnommen: Schmerzensgeldanspruch?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung des Totenfürsorgerechts durch Umbettung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vom Verstorbenen ungewünschte Umbettung durch Totenfürsorgeberechtigten: Kein Schmerzensgeld des nahen Angehörigen bei nachvollziehbaren Gründen zur Umbettung - Schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung des nahen Angehörigen bei Umbettung aus sachwidrigen Gründen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 881
  • FamRZ 2017, 1875
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (35)

  • AG Rinteln, 23.12.2015 - 2 C 183/14

    Schmerzensgeldanspruch Totenfürsorgeberechtigter bei rechtswidriger Umbettung des

    Auszug aus LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16
    Daher liegt es durchaus nahe, das Totenfürsorgerecht (auch) als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des (primär) Totenfürsorgeberechtigten zu werten (so möglicherweise KG, Urt. v. 05.04.2016 - 9 U 41/15, juris; AG Rinteln, Urt. v. 23.12.2015 - 2 C 183/14, juris).

    An den Haftungsanforderungen ändert sich hierdurch jedoch nichts: Eine Entschädigungszahlung kommt nur in Betracht, wenn es sich bei der Verletzung des Totenfürsorgerechts um eine im vorgenannten Sinn schwerwiegende Beeinträchtigung gehandelt hat (so auch KG, Urt. v. 05.04.2016 - 9 U 41/15, juris; LG Ulm, Urt. v. 20.01.2012 - 2 O 356/11, juris; AG Rinteln, Urt. v. 23.12.2015 - 2 C 183/14, juris).

    Soweit Friedhofssatzungen bei Umbettungen zum Teil nicht nur die Notwendigkeit einer Zustimmung des Ehepartners, sondern auch der Abkömmlinge vorsehen (vgl. AG Rinteln, Urt. v. 23.12.2015 - 2 C 183/14, juris), handelt es sich um öffentlich-rechtliche Bestimmungen, die den Inhalt des bürgerlichen Rechts nicht bestimmen (vgl. auch BGH, NJW 2012, 1651, 1652).

    Schließlich ist das Amtsgericht Rinteln in einem Prozess um die Zahlung einer Geldentschädigung davon ausgegangen, dass derjenige, der den Umbettungswunsch behauptet, beweisbelastet sei (vgl. AG Rinteln, Urt. v. 23.12.2015 - 2 C 183/14, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 19 A 957/09

    Voraussetzungen einer zulässigen Umbettung eines Verstorbenen in das Doppelgrab

    Auszug aus LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16
    Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in dem ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zu einer Umbettung im Wege der Verpflichtungsklage geltend gemacht wird, ist es allerdings Sache des klagenden Beteiligten, den erforderlichen (mutmaßlichen) Willen des Verstorbenen nachzuweisen (vgl. OVG, NVwZ-RR 2010, 281, 282).

    Dies gilt umso mehr, als eine Ausgrabung ausnahmsweise - und zwar aufgrund besonders schutzwürdiger Belange des Totenfürsorgeberechtigten - auch dann zulässig sein kann, wenn sich ein diesbezüglicher Wille des Verstorbenen nicht feststellen lässt (vgl. OVG NRW, NVwZ-RR 2010, 281, 282).

    Dabei ist zu beachten, dass ein Umbettungsverlangen häufig auf einem im Ausgangspunkt verständlichen Interesse des Totenfürsorgeberechtigten beruht, auch wenn es nach den strengen Maßstäben der Verwaltungsgerichte (vgl. OVG NRW, NVwZ-RR 2010, 281, 282) unbegründet sein sollte.

  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 58/91

    Letzter Wille zur Totenfürsorge

    Auszug aus LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16
    Das von der Klägerin ebenfalls geltend gemachte Totenfürsorgerecht ist demgegenüber an erster Stelle eine Ausprägung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes des Verstorbenen, dessen Wille über die Totenfürsorgeberechtigung entscheidet (vgl. BGH, Urt. v. 26.02.1992 - XII ZR 58/91, juris).

    In diesem Zusammenhang hat das Amtsgericht ferner zutreffend erkannt, dass auch die Vornahme einer Umbettung zur Totenfürsorge zählt (vgl. BGH, Urt. v. 26.02.1992 - XII ZR 58/91, juris) und damit grundsätzlich in die Entscheidungszuständigkeit des Totenfürsorgeberechtigten fällt.

    Auch der Bundesgerichtshof ist davon ausgegangen, dass derjenige, der eine Umbettung durchsetzen will, den Nachweis des entsprechenden Willens zu führen hat (vgl. BGH, Urt. v. 26.02.1992 - XII ZR 58/91, juris, wobei im konkreten Fall nicht ein Abkömmling oder der Ehegatte, sondern der Lebensgefährte des Verstorbenen diesen Anspruch durchzusetzen versuchte).

  • BGH, 24.05.2016 - VI ZR 496/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Geldentschädigungsanspruch bei

    Auszug aus LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16
    Erforderlich ist vielmehr, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann (vgl. BGH, Urt. 24.05.2016 - VI ZR 496/15, juris).

    Demgemäß folgt gerade nicht aus jeder Persönlichkeitsrechtsverletzung auch ein Entschädigungsanspruch (vgl. nur BGH, Urt. v. 24.05.2016 - VI ZR 496/15, juris).

  • BGH, 29.10.2014 - XII ZB 20/14

    Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft

    Auszug aus LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16
    Der Totenfürsorgeberechtigte nimmt die Rechte des Verstorbenen gleichsam treuhänderisch wahr (vgl. BGH, NJW 2014, 3786, 3788).

    Ein vollständiger Gleichlauf zwischen dem Schutz des Rechts auf ein ungestörtes Andenken (vgl. BGH, NJW 2014, 3786, 3788) und der Totenfürsorgeberechtigung ist indes aus Sicht der Kammer nicht zu bejahen (vgl. auch LG Saarbrücken, Urt. v. 14.02.2014 - 13 S 4/14, juris).

  • LG Ulm, 20.01.2012 - 2 O 356/11

    Anspruch auf Wiederherstellung der Grabstätte der Eltern aus § 823 BGB;

    Auszug aus LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16
    An den Haftungsanforderungen ändert sich hierdurch jedoch nichts: Eine Entschädigungszahlung kommt nur in Betracht, wenn es sich bei der Verletzung des Totenfürsorgerechts um eine im vorgenannten Sinn schwerwiegende Beeinträchtigung gehandelt hat (so auch KG, Urt. v. 05.04.2016 - 9 U 41/15, juris; LG Ulm, Urt. v. 20.01.2012 - 2 O 356/11, juris; AG Rinteln, Urt. v. 23.12.2015 - 2 C 183/14, juris).

    Insofern unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von demjenigen, der der Entscheidung des Landgerichts Ulm vom 20.01.2012 (2 O 356/11, juris) zu Grunde lag: Dort stritten gleichrangig, d.h. gemeinschaftlich Totenfürsorgeberechtigte um die Zulässigkeit der Umbettung.

  • KG, 05.04.2016 - 9 U 41/15

    Amtshaftung: Gewährleistung des Rechts der Angehörigen auf Totenfürsorge als

    Auszug aus LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16
    Daher liegt es durchaus nahe, das Totenfürsorgerecht (auch) als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des (primär) Totenfürsorgeberechtigten zu werten (so möglicherweise KG, Urt. v. 05.04.2016 - 9 U 41/15, juris; AG Rinteln, Urt. v. 23.12.2015 - 2 C 183/14, juris).

    An den Haftungsanforderungen ändert sich hierdurch jedoch nichts: Eine Entschädigungszahlung kommt nur in Betracht, wenn es sich bei der Verletzung des Totenfürsorgerechts um eine im vorgenannten Sinn schwerwiegende Beeinträchtigung gehandelt hat (so auch KG, Urt. v. 05.04.2016 - 9 U 41/15, juris; LG Ulm, Urt. v. 20.01.2012 - 2 O 356/11, juris; AG Rinteln, Urt. v. 23.12.2015 - 2 C 183/14, juris).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16
    Eine solche Entschädigung kommt auch dann in Betracht, wenn die inkriminierte Behauptung möglicherweise wahr ist (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12, juris), allerdings aus dem Grund, dass das materielle Recht mit § 186 StGB eine entsprechende Risikozuweisung trifft.
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16
    Die Frage, ob eine unrichtige Anwendung der Verspätungsvorschriften wegen § 529 Abs. 2 ZPO vom Berufungsgericht auch dann zu beachten ist, wenn dieser Gesichtspunkt nicht zum Gegenstand der Berufungsbegründung gemacht worden ist, ist - soweit ersichtlich - noch nicht vollständig geklärt (für ein Rügeerfordernis OLG Saarbrücken, NJW-RR 2003, 139 f.; anders wohl BGH, NJW 2004, 1876, 1878).
  • BGH, 17.07.2012 - VIII ZR 273/11

    Rechtzeitigkeit des Vorbringens innerhalb einer Instanz

    Auszug aus LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16
    Die Regelungen in §§ 282 Abs. 1, 296 Abs. 2 ZPO sind bei einem Vorbringen im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung jedoch nicht anwendbar (vgl. BGH, Urt. v. 17.07.2012 - VIII ZR 273/11, juris).
  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 114/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schockschadenersatz bei Verletzung oder Tötung

  • BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08

    Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12

    Auskunftspflicht des behandelnden Arztes bei Kindeszeugung durch heterologe

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

  • BGH, 21.03.2013 - VII ZR 58/12

    Werklohnprozess: Rechtzeitigkeit des Parteivorbringens; Verbot der Auswechslung

  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 120/06

    Behebung des Mangels der Unterschrift in Berufungsschriftsatz

  • BGH, 26.10.1977 - IV ZR 151/76

    Einwilligung in die Umbettung eines Verstorbenen - Entscheidung über die Art der

  • AG Wiesbaden, 03.04.2007 - 91 C 1274/07

    Totenfürsorge: Befugnis zum Pressen der Asche des Verstorbenen zu einem

  • BGH, 02.09.2013 - VII ZR 242/12

    Berufungsverfahren: Zulässigkeit der Ersetzung einer fehlerhaften Begründung des

  • LG Bielefeld, 24.02.2016 - 21 S 10/15

    Kein Schmerzensgeld - Totenfürsorgerecht des überlebenden Ehegatten rechtfertigt

  • OLG Saarbrücken, 25.09.2002 - 1 U 273/02

    Umbau eines Kachelofens: Mängelbeseitigungsanprüche

  • OLG Hamm, 13.06.2007 - 3 W 32/07

    Kein Schadensersatz- und Auskunftsanspruch des durch Insemination gezeugten

  • AG Frankfurt/Main, 19.06.1997 - 32 C 1486/97
  • AG Essen, 17.09.2014 - 17 C 288/13

    Anspruch auf Mitteilung des Namens des biologischen Vaters nach einer

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BGH, 14.12.2011 - IV ZR 132/11

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Anspruch des Veranlassers der Beerdigung auf

  • BGH, 30.06.2015 - 5 StR 71/15

    Störung der Totenruhe (Begriff der Asche; Verbrennungsrückstände; Zahngold;

  • BGH, 25.03.2014 - VI ZR 271/13

    Revisionsverfahren: Geltendmachung der Unrichtigkeit tatbestandlicher

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

  • LG Saarbrücken, 14.02.2014 - 13 S 4/14

    Veröffentlichung einer "virtuellen Grabstätte" im Internet: Löschungsanspruch der

  • AG Krefeld, 24.06.2016 - 2 C 1/16

    Anspruch eines Angehörigen auf Auskunftserteilung über den Verbleib einer Urne

  • KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04

    Meinungs- und Pressefreiheit: Schutz des Privatlebens Prominenter über Orte der

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 11/01

    Obduktion - Zustimmung des Totenfürsorgeberechtigten - Belehrung über Umfang und

  • EGMR, 16.01.2014 - 21885/07

    KUSHTOVA AND OTHERS v. RUSSIA

  • LG München II, 18.12.2020 - 1 Ks 31 Js 47130/18

    Verurteilung zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe wegen Mordes und wegen Störung

    Auch im Hinblick auf den von der Angeklagten verwirklichten Straftatbestand der Störung der Totenruhe ist eine deliktische Haftung wegen schwerwiegender Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Nebenkläger als nahe Angehörige dem Grunde nach gegeben (vgl. LG Krefeld, NJW-RR 2017, 881), zumal die Angeklagte durch die vorsätzliche Tötung ihres Ehemanns das ihr als Ehefrau grundsätzlich zustehende primäre Totenfürsorgerecht verloren hat.
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