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   LG Regensburg, 02.10.2018 - 61 O 496/18   

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LG Regensburg, 02.10.2018 - 61 O 496/18 (https://dejure.org/2018,56590)
LG Regensburg, Entscheidung vom 02.10.2018 - 61 O 496/18 (https://dejure.org/2018,56590)
LG Regensburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2018 - 61 O 496/18 (https://dejure.org/2018,56590)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 311 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3, § 823 Abs. 2, § 826; EG-FV § 27
    Schadenersatzpflicht des Mutterkonzerns bei Inverkehrbringen einer gesetzeswidrigen Abschaltvorrichtung in Dieselmotoren

  • rewis.io

    Schadenersatzpflicht des Mutterkonzerns bei Inverkehrbringen einer gesetzeswidrigen Abschaltvorrichtung in Dieselmotoren

  • ra.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.06.2013 - VI ZR 288/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Erforderlichkeit des Nachweises der

    Auszug aus LG Regensburg, 02.10.2018 - 61 O 496/18
    In diese rechtliche Beurteilung ist einzubeziehen, ob es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGH, Urteile vom 20. November 2012 - VI ZR 268/11, WM 2012, 2377 Rn. 25 und vom 4. Juni 2013 - VI ZR 288/12, WM 2013, 1310 Rn. 14, jeweils m.w.N.).

    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (BGH, Urteile vom 20. November 2012 - VI ZR 268/11, a.a.O. und vom 4. Juni 2013 - VI ZR 288/12, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

    Auszug aus LG Regensburg, 02.10.2018 - 61 O 496/18
    In diese rechtliche Beurteilung ist einzubeziehen, ob es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGH, Urteile vom 20. November 2012 - VI ZR 268/11, WM 2012, 2377 Rn. 25 und vom 4. Juni 2013 - VI ZR 288/12, WM 2013, 1310 Rn. 14, jeweils m.w.N.).

    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (BGH, Urteile vom 20. November 2012 - VI ZR 268/11, a.a.O. und vom 4. Juni 2013 - VI ZR 288/12, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Regensburg, 02.10.2018 - 61 O 496/18
    Zwar setzt die Haftung einer juristischen Person aus § 826 BGB in Verbindung mit § 31 BGB voraus, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne des § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 826 BGB verwirklicht hat (BGH, Urt. v. 28.6.2016 - VI ZR 536/15 -).
  • RG, 11.04.1901 - VI 443/00

    Illoyale Handlungen.; Klage auf Unterlassung.

    Auszug aus LG Regensburg, 02.10.2018 - 61 O 496/18
    Der BGH (Urteil vom 3.12.2013 - XI ZR 295/12 -, NJW 2014, 1098, zitiert nach juris) hat hierzu ausgeführt: Ein Verhalten ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (st. Rspr. seit RGZ 48, 114, 124).
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus LG Regensburg, 02.10.2018 - 61 O 496/18
    Der Gegner der (primär) darlegungspflichtigen Partei darf sich nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGHZ 140, 156, 158 f, juris).
  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

    Auszug aus LG Regensburg, 02.10.2018 - 61 O 496/18
    Der BGH (Urteil vom 3.12.2013 - XI ZR 295/12 -, NJW 2014, 1098, zitiert nach juris) hat hierzu ausgeführt: Ein Verhalten ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (st. Rspr. seit RGZ 48, 114, 124).
  • LG Köln, 07.10.2016 - 7 O 138/16

    Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Neufahrzeug wegen vorsätzlicher

    Auszug aus LG Regensburg, 02.10.2018 - 61 O 496/18
    e) Eine Haftung der Beklagten aus § 826 BGB scheidet - entgegen der etwa vom Landgericht Köln (Urteil vom 7.10.2016 - 7 O 138/16 -) vertretenen Auffassung - nicht deshalb aus, weil die oben genannte Verordnung nicht dem Schutz individueller Vermögensinteressen, sondern gesamtgesellschaftlichen Zielen dient.
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