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   LSG Baden-Württemberg, 01.07.2011 - L 8 U 4065/10   

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https://dejure.org/2011,19291
LSG Baden-Württemberg, 01.07.2011 - L 8 U 4065/10 (https://dejure.org/2011,19291)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.07.2011 - L 8 U 4065/10 (https://dejure.org/2011,19291)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Juli 2011 - L 8 U 4065/10 (https://dejure.org/2011,19291)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfall des pflegenden Angehörigen auf dem Weg zum Haus des immobilen Pflegebedürftigen ist kein versicherter Wegeunfall nach §§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII; Unfall des pflegenden Angehörigen auf dem Weg zum Haus des immobilen Pflegebedürftigen als ein ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - Wegeunfall - Aufschließen der Wohnung einer Pflegebedürftigen für wartenden Arzt - keine versicherte Pflegetätigkeit - keine Grundpflege - keine "Wie-Beschäftigung" wegen § 4 Abs. 4 SGB VII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung während einer Pflegetätigkeit; Aufschließen der Wohnungstür für einen Arztbesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 191 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 6/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.07.2011 - L 8 U 4065/10
    Die Klägerin hat sich auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 09.11.2010 - B 2 U 6/10 R - berufen.

    Das Urteil des BSG vom 09.11.2010 - B 2 U 6/10 R -, auf das sich die Klägerin beruft, rechtfertigt keine andere Beurteilung.

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.07.2011 - L 8 U 4065/10
    Richtigerweise kann mit der Anfechtungsklage gegen den eine Zugunstenentscheidung ablehnenden Bescheid zugleich die Aufhebung des früheren, dem Klageanspruch entgegenstehenden (Ausgangs-)Bescheides unmittelbar durch das Gericht verlangt werden (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 18).

    Entsprechend dem Umfang des Vorbringens des Versicherten muss sie in eine erneute Prüfung eintreten und den Antragsteller bescheiden (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 18 m.w.N.).

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.07.2011 - L 8 U 4065/10
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Handeln des Versicherten zur Fortbewegung auf dem Weg zur oder von der versicherten Tätigkeit gehört, d.h. wenn die Fortbewegung nach seiner objektiven Handlungstendenz der Zurücklegung des versicherten Weges zu dienen bestimmt ist (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R - m.w.N. - zur Arbeitsstätte -).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfallversicherung - Wegeunfall -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.07.2011 - L 8 U 4065/10
    Die darauf gerichtete Handlungstendenz muss durch die objektiven Umstände bestätigt werden (BSG vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25 RdNr. 9 m.w.N.).
  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 16/96 R

    Zugunstenverfahren - Rücknahme - Vertrauensschutz - unmittelbare Kriegseinwirkung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.07.2011 - L 8 U 4065/10
    Ziel des § 44 SGB X ist es, die Konfliktsituation zwischen der Bindungswirkung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes und der materiellen Gerechtigkeit zu Gunsten letzterer aufzulösen (BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 24).
  • BSG, 22.04.1986 - 1 RA 21/85

    Kürzung der Witwenrente - Geschiedenenwitwenrente - Witwenrente

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.07.2011 - L 8 U 4065/10
    Ist ein Verwaltungsakt rechtswidrig, hat der betroffene Bürger einen einklagbaren Anspruch auf Rücknahme des Verwaltungsaktes unabhängig davon, ob der Verwaltungsakt durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigt wurde (BSGE 51, 139, 141 = SozR 3900 § 40 Nr. 15; BSG SozR 2200 § 1268 Nr. 29).
  • BSG, 28.01.1981 - 9 RV 29/80

    Zugunstenbescheid im sozialrechtlichen Verfahren - Wiederholte Ablehnung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.07.2011 - L 8 U 4065/10
    Ist ein Verwaltungsakt rechtswidrig, hat der betroffene Bürger einen einklagbaren Anspruch auf Rücknahme des Verwaltungsaktes unabhängig davon, ob der Verwaltungsakt durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigt wurde (BSGE 51, 139, 141 = SozR 3900 § 40 Nr. 15; BSG SozR 2200 § 1268 Nr. 29).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2009 - L 4 P 809/08
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.07.2011 - L 8 U 4065/10
    Diese Tätigkeit stellt auch keine im Bereich der Behandlungspflege relevante krankheitsspezifische Maßnahme dar, die aus medizinisch-pflegerischen Gründen regelmäßig und auf Dauer untrennbarer Bestandteil der Hilfe bei den in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen der Grundpflege sind oder zwangsläufig im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit diesen Verrichtungen vorgenommen werden müssen (vgl. zur Behandlungspflege LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2009 - L 4 P 809/08 -, unveröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 8 U 2403/15
    Nach der Rechtsprechung des 2. Senats des BSG kann mit der Anfechtungsklage gegen den eine Zugunstenentscheidung ablehnenden Bescheid zugleich die Aufhebung des früheren, dem Klageanspruch entgegenstehenden (Ausgangs-)Bescheides unmittelbar durch das Gericht verlangt werden (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 18; vgl. auch Senatsurteile vom 25.01.2013 - L 8 U 4645/11 - juris und 01.07.2011 - L 8 U 4065/10 - juris RdNr. 24).

    Die versicherte Tätigkeit umfasst nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII Pflegetätigkeiten im Bereich der Körperpflege und - soweit diese Tätigkeiten überwiegend Pflegebedürftigen zugutekommen - Pflegetätigkeiten in den Bereichen der Ernährung, der Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung (§ 14 Abs. 4 SGB XI; dazu vgl. auch Senatsurteil vom 01.07.2011 - L 8 U 4065/10 - juris RdNr. 34).

    Versichert nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII sind Pflegepersonen aber nur "bei der Pflege"; so muss die zur Zeit des Unfallereignisses verrichtete Tätigkeit nach ihrer objektiven Handlungstendenz von der Pflegeverrichtung i.S.d. § 14 Abs. 4 SGB XI bestimmt sein (vgl. auch Senatsurteil vom 01.07.2011 - L 8 U 4065/10 -juris RdNr. 36).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.06.2018 - L 6 U 106/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Pflegeperson -

    Das von der Beklagten angeführte Urteil des Landessozialgericht Baden-Württemberg (1.7.2011, L 8 U 4065/10, juris) betraf keine Tätigkeit des Einkaufens.
  • SG Mannheim, 27.04.2020 - S 3 U 1933/17

    Anerkennung eines bei einer Pflegetätigkeit erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall

    Nach der Rechtsprechung des 2. Senats des BSG kann mit der Anfechtungsklage gegen den eine Zugunstenentscheidung ablehnenden Bescheid zugleich die Aufhebung des früheren, dem Klageanspruch entgegenstehenden (Ausgangs-)Bescheides unmittelbar durch das Gericht verlangt werden (umstr., vgl. zum Vorstehenden insgesamt BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 18; vgl. auch LSG BW, Urt. vom 25.01.2013 - L 8 U 4645/11 - juris und 01.07.2011 - L 8 U 4065/10 - juris RdNr. 24).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 U 2998/15
    Nach der Rechtsprechung des 2. Senats des BSG - anders die Entscheidungen des 9. und des 4. Senats des BSG (BSG vom 3. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86 - BSGE 63, 33 = SozR 1300 § 44 Nr. 33 und BSG vom 3. April 2004 - B 4 RA 22/00 R - BSGE 88, 75 = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 20) - kann mit der Anfechtungsklage gegen den eine Zugunstenentscheidung ablehnenden Bescheid zugleich die Aufhebung des früheren, dem Klageanspruch entgegenstehenden (Ausgangs-)Bescheides unmittelbar durch das Gericht verlangt werden (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 18; vgl. auch Senatsurteile vom 25.01.2013 - L 8 U 4645/11 juris und 01.07.2011 - L 8 U 4065/10 juris RdNr. 24).
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