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   LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 R 3072/16   

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https://dejure.org/2017,55607
LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 R 3072/16 (https://dejure.org/2017,55607)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.12.2017 - L 11 R 3072/16 (https://dejure.org/2017,55607)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Dezember 2017 - L 11 R 3072/16 (https://dejure.org/2017,55607)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Tätigkeit als Messehostess; Gegenstand des Einzugsstellenverfahrens; Einzelne nur kurze Vertragsverhältnisse

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 16 Abs 2 S 2 SGB 1, § 7a SGB 4, § 8 Abs 1 Nr 2 SGB 4, § 28h Abs 2 SGB 4, § 28i SGB 4
    Antrag nach § 7a SGB 4 bei der Servicestelle eines (unzuständigen) Regionalträgers der gesetzlichen Rentenversicherung - Anwendbarkeit des § 16 Abs 2 SGB 1 - keine eigenständige Feststellung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung zusätzlich zur Feststellung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Tätigkeit als Messehostess; Gegenstand des Einzugsstellenverfahrens; Einzelne nur kurze Vertragsverhältnisse

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 28h
    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 R 3072/16
    Die Beklagte war jedoch nicht berechtigt, eine eigenständige Feststellung des Vorliegens abhängiger Beschäftigung zusätzlich zur Feststellung der Versicherungsfreiheit als kurzfristige Beschäftigung zu treffen (vgl BSG 04.06.2009, B 12 R 6/08 R; BSG 11.03.2009, B 12 R 11/07 R, SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 = BSGE 103, 17).

    Das gilt auch aufgrund des Umstandes, dass die Entscheidungen der Versicherungsträger über das Bestehen oder Nichtbestehen von Versicherungspflicht im Falle ihrer Bestandskraft auch beitragsrechtlich verbindlich sind (BSG 04.06.2009, B 12 R 6/08 R, juris).

  • BSG, 17.07.1990 - 12 RK 10/89

    Wirksamkeit des Antrags auf Nachentrichtung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 R 3072/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG wird § 16 SGB I entsprechend auch auf Anträge angewandt, die keine Anträge auf Sozialleistungen iSv § 11 SGB I sind, die jedoch für die Stellung als Versicherter Bedeutung haben (vgl BSG 26.11.1985, 12 RK 41/84, BSGE 59, 190 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 63 und BSG 17.07.1990, 12 RK 10/89, SozR 3-1200 § 16 Nr. 2 - zur Nachentrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen).

    Es liegt nicht der Fall vor, dass ein Antrag bewusst bei einer unzuständigen Behörde gestellt wird und diese als Bote tätig werden soll, der den Antrag an die zuständige Stelle weiterleitet; nur in einem solchen Fall wäre der Antrag erst wirksam mit Eingang bei der zuständigen Stelle (vgl BSG 17.07.1990, aaO RdNr 20).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 R 3072/16
    Beide Verfahren stehen gleichwertig nebeneinander; die Zuständigkeit zwischen Einzugsstelle und DRV Bund grenzt sich dabei rein nach dem Kriterium der zeitlichen Vorrangigkeit ab (vgl BSG 11.03.2009, B 12 R 11/07 R, BSGE 103, 17; Seewald in Kasseler Kommentar, SGB IV Stand Oktober 2009, § 7a RdNr 2; Sehnert in Hauck/Noftz, SGB IV Stand 07/16, § 28h RdNr 7; Knospe in Hauck/Noftz, SGB IV Stand 07/08, § 7a RdNr 5).

    Die Beklagte war jedoch nicht berechtigt, eine eigenständige Feststellung des Vorliegens abhängiger Beschäftigung zusätzlich zur Feststellung der Versicherungsfreiheit als kurzfristige Beschäftigung zu treffen (vgl BSG 04.06.2009, B 12 R 6/08 R; BSG 11.03.2009, B 12 R 11/07 R, SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 = BSGE 103, 17).

  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 R 3072/16
    Die Wirksamkeit der Antragstellung zum 26.05.2011 entspricht auch dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I, wonach der Einzelne mit seinem Begehren nach Sozialleistungen nicht an Zuständigkeitsabgrenzungen innerhalb der gegliederten Sozialverwaltung scheitern darf (vgl BT-Drs 7/868 S 25/26).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2017 - L 11 R 3643/16

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB 4 - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 R 3072/16
    War die Beklagte hierzu aber nicht berechtigt, ist die Klägerin auch schon durch den dementsprechend gesetzten Rechtsschein einer solchen Feststellung beschwert und hat einen Anspruch auf Beseitigung des Rechtsscheins (vgl Senatsurteil vom 25.07.2017, L 11 R 3643/16, juris).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 R 3072/16
    Werden dagegen unter dem Dach eines Rahmenvertrags einzelne, gesonderte, nur kurze Vertragsverhältnisse begründet, sind jeweils nur diese einzelnen Einsatzaufträge am Maßstab der von der Rechtsprechung für die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und Beschäftigung entwickelten Grundsätze zu bewerten (BSG 30.10.2013, B 12 KR 17/11 R, juris RdNr 25 zu § 7a SGB IV).
  • BSG, 29.06.2016 - B 12 R 5/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an eine Revisionsbegründung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 R 3072/16
    Die Fiktionswirkung des § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I hinsichtlich des Zeitpunkts der Antragstellung (vgl Lilge SGB 1, 4. Aufl, § 16 RdNr 59 ff) führt dazu, dass das Statusfeststellungsverfahren bereits beantragt und damit vorrangig war, als die Beklagte erstmals mit dem Begehren der Beigeladenen zu 3) auf Klärung rentenrechtlicher Zeiten konfrontiert worden war (vgl zum Zugang eines weitergeleiteten Antrags nach § 7a SGB IV BSG 29.06.2016, B 12 R 5/14 R, juris Rn 24).
  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 41/84

    Aufstockungsverbot - Beitragsnachentrichtung - Herstellungsanspruch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 R 3072/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG wird § 16 SGB I entsprechend auch auf Anträge angewandt, die keine Anträge auf Sozialleistungen iSv § 11 SGB I sind, die jedoch für die Stellung als Versicherter Bedeutung haben (vgl BSG 26.11.1985, 12 RK 41/84, BSGE 59, 190 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 63 und BSG 17.07.1990, 12 RK 10/89, SozR 3-1200 § 16 Nr. 2 - zur Nachentrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R

    Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 R 3072/16
    Insoweit ist die hier zu beurteilende Konstellation auch nicht vergleichbar mit dem vom BSG am 28.09.2011 entschiedenen Fall (B 12 KR 15/10 R, juris).
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