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   LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 279/12   

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https://dejure.org/2013,37978
LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 279/12 (https://dejure.org/2013,37978)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.07.2013 - L 11 KR 279/12 (https://dejure.org/2013,37978)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - L 11 KR 279/12 (https://dejure.org/2013,37978)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Betriebsprüfung - Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Abgrenzung - Arbeitnehmerüberlassung - Werkvertrag - Werkunternehmer - Zurverfügungstellung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung - Briefkastenfirma

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung; Kriterien zur Abgrenzung zwischen einer Arbeitnehmerüberlassung und einem Werkvertrag

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 SGB 4, § 28a Abs 1 SGB 4, § 28e Abs 1 S 1 SGB 4 vom 12.11.2009, § 28e Abs 2 S 4 SGB 4 vom 12.11.2009, § 28e Abs 4 SGB 4 vom 12.11.2009
    Betriebsprüfung - Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Abgrenzung - Arbeitnehmerüberlassung - Werkvertrag - Werkunternehmer - Zurverfügungstellung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung - Briefkastenfirma

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG § 10; AÜG § 9; SGB V § 28p; BGB § 631 Abs. 2
    Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung; Abgrenzung zwischen einer Arbeitnehmerüberlassung und einem Werkvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Haftung eines Bauunternehmens für Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags bei Inanspruchnahme illegaler Arbeitnehmerüberlassung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 279/12
    Die Klägerin erhob Widerspruch und machte geltend, dass auch nach der Rechtsprechung des BAG die betriebliche Organisation als "Briefkastenfirma" nicht zwingend zum Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassung führe (7 AZR 217/94).

    Es sei deshalb ausgeschlossen, dass die Arbeitnehmer im Rahmen eines Werkvertrags bei der Klägerin tätig gewesen seien (unter Hinweis auf BAG 09.11.1994, 7 AZR 217/94).

    In der vom SG genannten Entscheidung (BAG 09.11.1994, 7 AZR 217/94) werde ua ausgeführt: "Insgesamt muss das Unternehmen eine Struktur aufweisen, die ihm eine Tätigkeit ermöglicht, die über die bloße Zurverfügungstellung von Arbeitnehmern hinausgeht und die ihn in die Lage versetzt, die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen zu treffen (...).

  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 279/12
    Über die rechtliche Einordnung eines Vertrages als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder als Werk- oder Dienstvertrag entscheidet der Geschäftsinhalt und nicht die von den Vertragsparteien gewünschte Rechtsfolge oder eine Bezeichnung, die dem tatsächlichen Geschäftsinhalt nicht entspricht (BAG 30.01.1991, 7 AZR 497/89, juris).
  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 279/12
    Die Ausübung des Arbeitgeberweisungsrechts ist ein wesentliches Kriterium für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag (BAG 06.08.2003, 7 AZR 180/03, juris).
  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 41/85

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 279/12
    Die erfolgte Abrechnung der Arbeiten durch A. B. GmbH nach Aufmaß spricht in der Gesamtschau vorliegend nicht gegen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, denn die Art der Abrechnung ist frei wählbar und damit kein sicherer Hinweis auf das Vorliegen eines Werkvertrags (BSG 27.08.1987, 2 RU 41/85, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2009 - L 8 B 5/09

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 279/12
    Dieser Sachverhalt sei auch vom Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen bestätigt worden (Beschluss vom 27.07.2009, L 8 B 5/09 B-ER).
  • BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 5/86

    Arbeitnehmerüberlassung - Fischereischiffe - Löschkolonne

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 279/12
    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag ist der tatsächliche Geschäftsinhalt des Vertragsverhältnisses (vgl dazu und im Folgenden: Bundessozialgericht 11.02.1988, 7 RAr 5/86; 19.03.1992, 7 RAr 34/91; 29.04.2004, B 11 AL 3/04 R, jeweils juris mwN; BAG 13.08.2008, 7 AZR 269/07, juris).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91

    Begriff der Auflage iS. des Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 279/12
    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag ist der tatsächliche Geschäftsinhalt des Vertragsverhältnisses (vgl dazu und im Folgenden: Bundessozialgericht 11.02.1988, 7 RAr 5/86; 19.03.1992, 7 RAr 34/91; 29.04.2004, B 11 AL 3/04 R, jeweils juris mwN; BAG 13.08.2008, 7 AZR 269/07, juris).
  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 279/12
    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag ist der tatsächliche Geschäftsinhalt des Vertragsverhältnisses (vgl dazu und im Folgenden: Bundessozialgericht 11.02.1988, 7 RAr 5/86; 19.03.1992, 7 RAr 34/91; 29.04.2004, B 11 AL 3/04 R, jeweils juris mwN; BAG 13.08.2008, 7 AZR 269/07, juris).
  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 279/12
    Zudem sei der zwischen der A. B. GmbH und der Klägerin geschlossene Vertrag auch nicht schon deshalb gemäß § 134 BGB ungültig, weil der Unternehmer unter Verletzung der Handwerksordnung nicht in die Handwerksrolle eingetragen sei (unter Hinweis auf BGHZ 88, 240).
  • BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 3/04 R

    Arbeitsgenehmigungsfreiheit - fahrendes Personal im grenzüberschreitenden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 279/12
    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag ist der tatsächliche Geschäftsinhalt des Vertragsverhältnisses (vgl dazu und im Folgenden: Bundessozialgericht 11.02.1988, 7 RAr 5/86; 19.03.1992, 7 RAr 34/91; 29.04.2004, B 11 AL 3/04 R, jeweils juris mwN; BAG 13.08.2008, 7 AZR 269/07, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - L 11 R 5269/08

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei illegaler

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 1464/15
    Für die Abgrenzung des Werkvertrags vom Arbeitnehmerüberlassungsvertrag komme es nicht auf die Bezeichnung des Vertrags oder den Willen der Vertragsparteien, sondern auf den Vertragsinhalt an (vgl. Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.2013, - L 11 KR 279/12 - BAG, Urteil vom 30.01.1991, - 7 AZR 497/89 -, beide in juris).

    Über die rechtliche Einordnung eines Vertrages als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder als Werk- oder Dienstvertrag entscheidet der Geschäftsinhalt und nicht die von den Vertragsparteien gewünschte Rechtsfolge oder eine Bezeichnung, die dem tatsächlichen Geschäftsinhalt nicht entspricht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.2013, - L 11 KR 279/12 -, in juris m. N. zur Rspr. des BSG und des BAG).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 5 R 1565/16
    Über die rechtliche Einordnung eines Vertrages als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder als Werk- oder Dienstvertrag entscheidet der Geschäftsinhalt und nicht die von den Vertragsparteien gewünschte Rechtsfolge oder eine Bezeichnung, die dem tatsächlichen Geschäftsinhalt nicht entspricht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.2013, - L 11 KR 279/12 -, in juris m. N. zur Rspr. des Bundessozialgerichts (BSG) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG)).
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