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LSG Baden-Württemberg, 18.07.2008 - L 8 AL 5272/07 |
Zitiervorschläge
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juli 2008 - L 8 AL 5272/07 (https://dejure.org/2008,33321)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anrechnung von Elterneinkommen bei der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Verfahrensgang
- SG Karlsruhe, 12.09.2007 - S 6 AL 2173/07
- LSG Baden-Württemberg, 18.07.2008 - L 8 AL 5272/07
- BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 36/08 R
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 10.07.2013 - B 11 AL 59/13 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …
Der Leitsatz lautet: "Auf das Ausbildungsgeld eines behinderten Menschen, der bei keinem Elternteil lebt, ist das Einkommen der Eltern nicht anzurechnen." Damit bestätigt der 7. Senat des BSG die vorinstanzliche Entscheidung, die aus § 108 Abs. 2 Nr. 2 SGB III aF (ab 1.4.2012 § 126 Abs. 2 Nr. 2 SGB III) gefolgert hatte, dass generell in Fällen, in denen der behinderte Mensch nicht bei den Eltern oder - im Falle des Getrenntlebens - nicht bei einem Elternteil lebt, keine Einkommensanrechnung stattfindet (Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 18.7.2008 - L 8 AL 5272/07 - Juris RdNr 21) . - LSG Saarland, 11.12.2019 - L 6 AL 5/19
(Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Ausbildungsgeld - …
Auch die im erstinstanzlichen Verfahren von der Beklagten in Bezug genommene Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 18.7.2008 - L 8 AL 5272/07) ist insofern nicht ergiebig; sie hält wohl § 25 BAföG insgesamt nicht für anwendbar und widerspricht insofern auch der Auffassung der Beklagten. - LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 7 AL 101/11 Sie führt auch für die vorliegende Fallkonstellation, in der die Eltern nicht getrennt leben und der behinderte Mensch nicht bei seinen Eltern lebt, zu einem Ausschluss der Anrechnung des Elterneinkommens auf das Ausbildungsgeld (ebenso Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juli 2008 - L 8 AL 5272/07, Rdnr. 21;… Karmanski in: Brand, SGB 111, 6. Auflage, § 126 Rdnr. 3;… Großmann in: Hauck/Noftz, 2. Auflage, Stand I/2013, § 126 Rdnr. 24).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2020 - L 11 AL 40/18 Entgegen der Auffassung des SG seien keine weiteren Freibeträge nach §§ 33 bis 33b EStG in Abzug zu bringen, da es sich bei § 126 Abs. 2 Nr. 2 SGB III um eine abschließende Regelung handele (so auch zur Vorgängerregelung des § 126 SGB III: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juli 2008 - L 8 AL 5272/07 -, sowie "in anderem Zusammenhang zu § 108 SGB III aF" das BSG in mehreren Entscheidungen, vgl zu den Fundstellen: Seite 4 der Berufungsbegründung).