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   LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 EG 272/12   

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https://dejure.org/2013,106777
LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 EG 272/12 (https://dejure.org/2013,106777)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.02.2013 - L 11 EG 272/12 (https://dejure.org/2013,106777)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - L 11 EG 272/12 (https://dejure.org/2013,106777)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 12/10 R

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 EG 272/12
    Das BSG habe in den Entscheidungen B 10 EG 11/10 R und B 10 EG 12/10 R nicht zu dem Problem Stellung genommen, ob auch der 13. und 14. Lebensmonat eines Kindes von der "Fiktion des Anspruchsverbrauchs" erfasst würden.

    Dieses habe in den Urteilen vom 26.05.2011 (B 10 EG 11/10 R und B 10 EG 12/10 R) entschieden, dass die Fiktion des Anspruchsverbrauchs des § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG dann greifen könne, wenn die anspruchsberechtigte Person in diesen Monaten die Anspruchsvoraussetzungen für Elterngeld theoretisch erfülle.

    Das BSG hat sich unter Bezugnahme auf Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck des § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG für die zuletzt genannte Auffassung entschieden (BSG 26.05.2011, B 10 EG 11/10 R und B 10 EG 12/10 R, juris).

    Auch insoweit schließt sich der Senat den ausführlichen Darlegungen des BSG im Urteil vom 26.05.2011 (B 10 EG 12/10 R, juris) an.

    Die damit verbundene Beschränkung des sich aus § 5 Abs. 1 BEEG ergebenden Bestimmungsrechts der Eltern, wer von ihnen welche Bezugsmonate in Anspruch nimmt, ist nicht so intensiv, dass sie erhebliche Auswirkungen auf die Entscheidung der Eltern hat, teilweise oder zeitweise auf eine Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung des Kindes zu verzichten (zum Ganzen: BSG 26.05.2011, B 10 EG 12/10 R, juris RdNr 34 bis 36).

  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 11/10 R

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 EG 272/12
    Das BSG habe in den Entscheidungen B 10 EG 11/10 R und B 10 EG 12/10 R nicht zu dem Problem Stellung genommen, ob auch der 13. und 14. Lebensmonat eines Kindes von der "Fiktion des Anspruchsverbrauchs" erfasst würden.

    Dieses habe in den Urteilen vom 26.05.2011 (B 10 EG 11/10 R und B 10 EG 12/10 R) entschieden, dass die Fiktion des Anspruchsverbrauchs des § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG dann greifen könne, wenn die anspruchsberechtigte Person in diesen Monaten die Anspruchsvoraussetzungen für Elterngeld theoretisch erfülle.

    Das BSG hat sich unter Bezugnahme auf Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck des § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG für die zuletzt genannte Auffassung entschieden (BSG 26.05.2011, B 10 EG 11/10 R und B 10 EG 12/10 R, juris).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 EG 272/12
    Insbesondere ist hierbei zu berücksichtigen, dass der normative Gehalt des Gleichheitssatzes seine Präzisierung im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs erfährt und je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal ein unterschiedlich strenger Prüfungsmaßstab anzulegen ist (Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 06.03.2002, 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73 = SozR 3-1100 Art. 3 Nr. 176).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 EG 272/12
    Dabei ergibt sich aus der Schutzpflicht des Artikel 6 Abs. 1 GG auch die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern, so dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise bzw zeitweise auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung der Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden (BVerfG 10.11.1998, 2 BvR 1057/91 ua, BVerfGE 99, 216).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 EG 272/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG gebietet der Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 GG, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu regeln (BVerfG 10.12.1985, 2 BvL 18/83, BVerfGE 71, 255, 271; BVerfG 09.04.2003, 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01, BVerfGE 108, 52 ff).
  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 EG 272/12
    Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BEEG wird Elterngeld in Monatsbeträgen für Lebensmonate gezahlt (zum sog Lebensmonatsprinzip vgl BSG 30.09.2010, B 10 EG 9/09 R, BSGE 107, 1 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 2).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 EG 272/12
    Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf Übereinstimmung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfG 08.10.1991, 1 BvL 50/86, BVerfGE 84, 348, 359; BVerfG 08.06.2004, 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412, 436).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 EG 272/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG gebietet der Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 GG, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu regeln (BVerfG 10.12.1985, 2 BvL 18/83, BVerfGE 71, 255, 271; BVerfG 09.04.2003, 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01, BVerfGE 108, 52 ff).
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 EG 272/12
    Dabei kommt dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Verwaltung ein weitreichender Beurteilungsspielraum zu (BVerfG 06.07.2004, 1 BvR 2515/95, BVerfGE 111, 176 ff).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 EG 272/12
    Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf Übereinstimmung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfG 08.10.1991, 1 BvL 50/86, BVerfGE 84, 348, 359; BVerfG 08.06.2004, 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412, 436).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 EG 4352/12
    Der Senat hat mit Verfügung vom 05.03.2013 auf die Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 19.02.2013 (Az: L 11 EG 272/12) hingewiesen.

    Der Senat verweist zudem auf die Ausführungen im Senatsurteil vom 19.02.2013 (Az: L 11 EG 272/12), welches den Beteiligten mit Verfügung vom 05.03.2013 übersandt wurde.

    Nach der Überzeugung des Senats hat der Gesetzgeber mit der Regelung des § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG seinen Regelungsspielraum nicht überschritten (siehe auch Ausführungen im Senatsurteil vom 19.02.2013, L 11 EG 272/12).

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