Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Abschnitt 2 - Verfahren und Organisation (§§ 5 - 14) |
(1) Erfüllen beide Elternteile die Anspruchsvoraussetzungen, bestimmen sie, wer von ihnen die Monatsbeträge für welche Lebensmonate des Kindes in Anspruch nimmt.
(2) 1Beanspruchen beide Elternteile zusammen mehr als die ihnen nach § 4 Absatz 3 und § 4b oder nach § 4 Absatz 3 und § 4b in Verbindung mit § 4d zustehenden Monatsbeträge, so besteht der Anspruch eines Elternteils, der nicht über die Hälfte der zustehenden Monatsbeträge hinausgeht, ungekürzt; der Anspruch des anderen Elternteils wird gekürzt auf die vom Gesamtanspruch verbleibenden Monatsbeträge. 2Beansprucht jeder der beiden Elternteile mehr als die Hälfte der ihm zustehenden Monatsbeträge, steht jedem Elternteil die Hälfte des Gesamtanspruchs der Monatsbeträge zu.
(3) 1Die Absätze 1 und 2 gelten in den Fällen des § 1 Absatz 3 und 4 entsprechend. 2Wird eine Einigung mit einem nicht sorgeberechtigten Elternteil oder einer Person, die nach § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und 3 Anspruch auf Elterngeld hat, nicht erzielt, so kommt es abweichend von Absatz 2 allein auf die Entscheidung des sorgeberechtigten Elternteils an.
Vorschrift neugefaßt durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 15.02.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.09.2021 | Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes | 15.02.2021 | |
01.01.2015 | Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz | 18.12.2014 | |
01.08.2013 | Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) | 15.02.2013 | |
24.01.2009 | Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union | 17.01.2009 |
Rechtsprechung zu § 5 BEEG
30 Entscheidungen zu § 5 BEEG in unserer Datenbank:
- BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 6/16 R
Elterngeld - Lebensmonat des Kindes mit Bezug von Mutterschaftsgeld durch die ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 29.09.2015 - L 11 EG 109/15
Elterngeld - Frühgeburt - Mutterschaftsgeld bis in den dritten Lebensmonat des ...
- LSG Baden-Württemberg, 29.09.2015 - L 11 EG 109/15
- BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 12/10 R
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- BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R
Elterngeldrecht - Aufhebung der Adoptionspflege im ersten Bezugsmonat - ...
- BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 11/10 R
Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum - ...
- ArbG Offenbach, 20.09.2016 - 9 Ca 455/15
Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit Wegfall eines Arbeitsplatzes als ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Hessen, 03.07.2017 - 7 Sa 1341/16
An das objektive Gewicht der Ablehnungsgründe nach § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG ...
- LAG Hessen, 03.07.2017 - 7 Sa 1341/16
- LSG Baden-Württemberg, 02.11.2021 - L 11 EG 2109/21
- LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 EG 272/12
- LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 EG 559/14
Anspruch auf Elterngeld - Adoptionspflege - Widerruf der Einwilligung durch die ...