Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
| Abschnitt 1 - Elterngeld (§§ 1 - 4d) |
| 1. | nicht weniger als 24 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig sind und | |
| 2. | die Voraussetzungen des § 1 erfüllen, |
hat jeder Elternteil für diesen Lebensmonat Anspruch auf einen zusätzlichen Monatsbetrag Elterngeld Plus (Partnerschaftsbonus).
(2) 1Die Eltern haben je Elternteil Anspruch auf höchstens vier Monatsbeträge Partnerschaftsbonus. 2Sie können den Partnerschaftsbonus nur beziehen, wenn sie ihn jeweils für mindestens zwei Lebensmonate in Anspruch nehmen.
(3) Die Eltern können den Partnerschaftsbonus nur gleichzeitig und in aufeinander folgenden Lebensmonaten beziehen.
(4) Treten während des Bezugs des Partnerschaftsbonus die Voraussetzungen für einen alleinigen Bezug nach § 4c Absatz 1 Nummer 1 bis 3 ein, so kann der Bezug durch einen Elternteil nach § 4c Absatz 2 fortgeführt werden.
(5) Das Erfordernis des Bezugs in aufeinander folgenden Lebensmonaten nach Absatz 3 und § 4 Absatz 1 Satz 4 gilt auch dann als erfüllt, wenn sich während des Bezugs oder nach dem Ende des Bezugs herausstellt, dass die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus nicht in allen Lebensmonaten, für die der Partnerschaftsbonus beantragt wurde, vorliegen oder vorlagen.
Vorschrift neugefaßt durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 15.02.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2021 | Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes | 15.02.2021 | |
| 01.08.2013 | Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) | 15.02.2013 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 4b BEEG
23 Entscheidungen zu § 4b BEEG in unserer Datenbank:
- BSG, 26.10.2023 - B 10 EG 1/23 R
Elterngeldrecht - Elterngeld Plus - Partnerschaftsbonus - keine beiderseitige ...
- BSG, 26.10.2023 - B 10 EG 2/23 R
Sozialgerichtliches Verfahren - richtiger Klagegegner - Klage auf Aufhebung eines ...
- LSG Baden-Württemberg, 20.05.2025 - L 11 EG 3749/24
Elterngeld - Partnerschaftsbonus - Bezug in aufeinanderfolgenden Monaten - ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - L 2 EG 3/21
Elterngeld Plus - Partnerschaftsbonusmonate - Arbeitszeitkorridor - ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2022 - L 2 EG 5/21
Elterngeld Plus; Partnerschaftsbonus; Arbeitszeitkorridor; gleitzeitbedingtes ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - L 4 EG 8/20
Elterngeld Plus - Partnerschaftsbonus - Erwerbstätigkeit - Arbeitsunfähigkeit
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2022 - L 2 EG 5/22
Vorübergehende Zeiten der Arbeitsunfähigkeit stehen einer Inanspruchnahme der ...
- SG Aachen, 18.03.2014 - S 13 EG 2/14
Verfassungsmäßigkeit des Anknüpfens des Anspruchs aufs Betreuungsgeld an den ...
- BSG, 06.04.2017 - B 10 EG 2/17 B
Betreuungsgeld
- BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 8/12 R
Elterngeld - Zwillinge - beide Eltern in Elternzeit - Anspruch auf 14 ...
Querverweise
Auf § 4b BEEG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Elterngeld
- Verfahren und Organisation
- Statistik und Schlussvorschriften
- § 22 (Bundesstatistik)