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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - L 4 EG 8/20   

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https://dejure.org/2023,16448
LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - L 4 EG 8/20 (https://dejure.org/2023,16448)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2023 - L 4 EG 8/20 (https://dejure.org/2023,16448)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 2023 - L 4 EG 8/20 (https://dejure.org/2023,16448)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 4 S 3 Nr 1 BEEG vom 27.01.2015, § 4b Abs 1 Nr 1 BEEG, § 1 Abs 5 BEEG, § 3 Abs 1 S 1 EntgFG, § 48 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a SGB 6
    Elterngeld - Erkrankung des Elterngeldberechtigten während der Partnerschaftsmonate - Arbeitszeitkorridor - Mindestarbeitszeit - Elterngeldanspruch auch für Zeiten vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlung - Wille des Gesetzgebers - keine Anwendung der ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 BEEG, § 4 BEEG, Art 3 GG
    Elterngeld Plus - Partnerschaftsbonus - Erwerbstätigkeit - Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1 BEEG ; § 4 BEEG ; Art 3 GG
    Elterngeld Plus - Partnerschaftsbonus - Erwerbstätigkeit - Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de

    § 1 BEEG ; § 4 BEEG ; Art 3 GG
    Elterngeld Plus - Partnerschaftsbonus - Erwerbstätigkeit - Arbeitsunfähigkeit

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11

    Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - L 4 EG 8/20
    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen namentlich, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (BVerfG, B.v. 23. Juni 2015 - 1 BvL 13/11, BVerfGE 139, 285, Rn. 70 f. mwN).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - L 4 EG 8/20
    Da diese Richtlinie keine Rechtsnormqualität aufweist (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214), ist sie als eigene Rechtsauffassung des Ministeriums zu werten.
  • BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R

    Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - L 4 EG 8/20
    Auch wenn er infolge dessen naturgemäß seine Arbeitsleistung nicht erbringen konnte, ist dadurch nicht seine in der Norm vorausgesetzte Erwerbstätigkeit entfallen (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Juni 2022, L 4 EG 5/22, juris; Revision anhängig beim BSG, B 10 EG 2/22 R).
  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 3/77
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - L 4 EG 8/20
    Es gilt der Grundsatz, dass während der Schul- oder Berufsausbildung - bis zu ihren zeitlichen Höchstgrenzen - eine vorübergehende Erkrankung die Ausbildung nicht unterbricht (BSG, Urteil vom 20. September 1977 - 8/12 RKg 3/77, SozR 5870 § 2 Nr. 7, Rn. 17).
  • BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R

    Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

    Deshalb kann dahinstehen, ob dieses Ergebnis, wie im angegriffenen Berufungsurteil ausgeführt, auch aufgrund einer am allgemeinen Gleichheitssatz oder einem der speziellen Benachteiligungsverbote des Art. 3 GG orientierten Auslegung geboten ist (vgl auch LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 25.4.2023 - L 4 EG 8/20 - juris RdNr 28) oder die an den Entgeltfortzahlungsanspruch anknüpfende Differenzierung angesichts des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des Elterngelds (stRspr; vgl zB BSG Urteil vom 28.3.2019 - B 10 EG 6/18 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 5 RdNr 25 ff) noch durch ausreichend gewichtige Gründe zu rechtfertigen wäre (so SG Hamburg Urteil vom 12.2.2020 - S 35 EG 3/19 - juris RdNr 5).
  • SG Dresden, 22.08.2023 - S 45 EG 9/22
    Nach eigener Prüfung schließt sich das Gericht hier indes der obergerichtlichen Rechtsprechung an, Zeiten einer vorübergehenden krankheitsbedingten Unterbrechung der Beschäftigung als nicht anspruchsschädlich zu werten, solange nach den arbeitsvertraglichen Regelungen der jeweils vereinbarte Umfang der Beschäftigung den gesetzlichen Vorgaben für die Inanspruchnahme von Partnerschaftsbonusmonaten entsprochen hat (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2023 - L 4 EG 8/20 -, Rn. 27; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Juni 2022 - L 2 EG 5/22, Rn. 53; jeweils juris).
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