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   LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 8 U 1273/21   

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https://dejure.org/2022,19275
LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 8 U 1273/21 (https://dejure.org/2022,19275)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.05.2022 - L 8 U 1273/21 (https://dejure.org/2022,19275)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Mai 2022 - L 8 U 1273/21 (https://dejure.org/2022,19275)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 1 SGB 7, § 54 Abs 1 SGG, § 55 Abs 1 Nr 3 SGG, § 78 SGG, § 99 Abs 1 SGG
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - weitere Unfallfolgen - Gesundheitsstörungen auf neurologisch-psychiatrischem Fachgebiet - PTBS - Narbenbildung - keine Voraussetzung: Vorliegen von funktionellen Einschränkungen oder das Überschreiten einer gewissen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Eine gerichtliche Feststellung von Unfallfolgen oder eine Verpflichtung der Beklagten zur Feststellung von Unfallfolgen ist nur möglich, wenn die Gesundheitsstörungen einem anerkannten Diagnosesystem zugeordnet werden können (verneint für 'Symptome einer ...

  • rechtsportal.de

    Anerkennung weiterer Unfallfolgen eines anerkannten Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an das Vorliegen von Gesundheitsstörungen - hier im Falle geltend gemachter Posttraumatischer Belastungsstörungen Keine Klageänderung im ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 8 U 1273/21
    Nachgewiesene Gesundheitsstörungen sind als zusätzliche Folgen des Arbeitsunfalls anzuerkennen, wenn zwischen dem Unfallereignis und ihnen entweder direkt oder vermittelt durch den Gesundheitserstschaden ein Ursachenzusammenhang im Sinne von § 8 Abs. 1 SGB VII besteht (BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, Juris).

    Die Theorie der wesentlichen Bedingung beruht ebenso wie die im Zivilrecht geltende Adäquanztheorie (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, BSGE 96, 196-209, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 sowie zu den Unterschieden BSGE 63, 277, 280 = SozR 2200 § 548 Nr. 91) auf der naturwissenschaftlich-philosophischen Bedingungstheorie als Ausgangsbasis.

    Bei der Abwägung kann der Schwere des Unfallereignisses Bedeutung zukommen (ständige Rechtsprechung; vgl. stellvertretend zum Vorstehenden insgesamt BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R, SozR 4 2700 § 8 Nr. 17; B 2 U 40/05 R, UV Recht Aktuell 2006, 419; B 2 U 26/04R, UV Recht Aktuell 2006, 497; alle auch veröffentlicht in Juris).

    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R und B 2 U 26/04 R - a.a.O. m.w.H.).

    Das Vorliegen funktioneller Einschränkungen ist eine wesentliche Voraussetzung für das Vorliegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und die Gewährung einer Verletztenrente (vgl. § 56 Abs. 1 Satz 3 SGB VII; grundsätzlich hierzu BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, BSGE 96, 196-209), worum es vorliegend allerdings nicht geht.

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 8 U 1273/21
    Dies gilt für die Feststellung der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens des Versicherten ebenso wie für die auf der Grundlage medizinischer und sonstiger Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen zu treffende Feststellung der ihm verbliebenen Erwerbsmöglichkeiten (BSG, Urteile vom 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R - und vom 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R - juris).

    Erst aus der Anwendung medizinischer und sonstiger Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen auf die verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten des Betroffenen auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens und unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles kann die Höhe der MdE geschätzt werden (BSG, Urteil vom 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R -, juris).

    Die Feststellung der Höhe der MdE als tatsächliche Feststellung erfordert stets die Würdigung der hierfür notwendigen Beweismittel im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG (BSG, Urteil vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R -, juris mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R -, juris).

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 8 U 1273/21
    Dies gilt für die Feststellung der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens des Versicherten ebenso wie für die auf der Grundlage medizinischer und sonstiger Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen zu treffende Feststellung der ihm verbliebenen Erwerbsmöglichkeiten (BSG, Urteile vom 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R - und vom 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R - juris).

    Neben diesen auf tatsächlichem Gebiet liegenden Umständen für die Bemessung der MdE sind aus der gesetzlichen Definition der MdE sowie den Grundsätzen der gesetzlichen Unfallversicherung fließende rechtliche Vorgaben zu beachten (BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R -, juris).

  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 8 U 1273/21
    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, sind eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen beeinträchtigt sind (BSG, Urteile vom 14.11.1984 - 9b RU 38/84 - und vom 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R -, juris).

    Die Erfahrungswerte bilden in der Regel die Basis für einen Vorschlag, den der medizinische Sachverständige zur Höhe der MdE unterbreitet, sie sind aber nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend (BSG, Urteile vom 26.06.1985 - 2 RU 60/84 -, vom 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R -, vom 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R - juris).

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 8 U 1273/21
    Soweit der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Anerkennung weiterer Unfallfolgen begehrt, ist richtige Klageart die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach § 54 Abs. 1 SGG oder nach Wahl des Versicherten die Anfechtungsklage kombiniert mit der Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG (vgl. BSG 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R -, BSGE 108, 274 und BSG 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R -).

    Es handelt sich um den typischen Fall einer mittelbaren Unfallfolge infolge der Durchführung einer Heilbehandlung nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII (vgl. BSG, Urteil vom 05. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R -, BSGE 108, 274-289, SozR 4-2700 § 11 Nr. 1, Rn. 33).

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 8 U 1273/21
    Die Feststellung der Höhe der MdE als tatsächliche Feststellung erfordert stets die Würdigung der hierfür notwendigen Beweismittel im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG (BSG, Urteil vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R -, juris mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R -, juris).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 8 U 1273/21
    Die zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind deshalb bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (BSG a.a.O; BSG Urteil vom 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R -, juris).
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R

    Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 8 U 1273/21
    Die Erfahrungswerte bilden in der Regel die Basis für einen Vorschlag, den der medizinische Sachverständige zur Höhe der MdE unterbreitet, sie sind aber nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend (BSG, Urteile vom 26.06.1985 - 2 RU 60/84 -, vom 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R -, vom 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R - juris).
  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 60/84

    Zur unterschiedlichen MdE-Bewertung in Unfallversicherung und sozialem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 8 U 1273/21
    Die Erfahrungswerte bilden in der Regel die Basis für einen Vorschlag, den der medizinische Sachverständige zur Höhe der MdE unterbreitet, sie sind aber nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend (BSG, Urteile vom 26.06.1985 - 2 RU 60/84 -, vom 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R -, vom 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R - juris).
  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 8 U 1273/21
    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, sind eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen beeinträchtigt sind (BSG, Urteile vom 14.11.1984 - 9b RU 38/84 - und vom 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R -, juris).
  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 54/87

    Hauterkrankung als Berufskrankheit - Minderung der Erwerbstätigkeit - Bewertung

  • BSG, 16.03.1994 - 9 RV 2/93

    Feststellungsklage - Zulässigkeit - Wehrdienstbeschädigung - berechtigtes

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 6 U 1099/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit: Grundurteil über "Leistungen der

  • SG Karlsruhe, 27.06.2014 - S 4 U 1782/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Feststellung von Folgen

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 10 U 176/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer isolierten Feststellungsklage

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2011 - L 9 U 2866/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - ausdrücklicher

  • LSG Hessen, 26.09.2014 - L 9 U 223/09

    Anerkennung einer psychischen Störung als Folge eines Arbeitsunfalls

  • LSG Thüringen, 05.11.2020 - L 1 U 1121/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Gesundheitsschaden - Nachweis -

  • BSG, 28.06.1984 - 2 RU 64/83
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2019 - L 19 AS 702/19

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

  • LSG Saarland, 23.06.2021 - L 7 U 25/20

    Streitige Unfallfolgen bei einem Schulunfall nach Sturz auf den Rücken bei

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 8 U 3962/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - gerichtlicher Vergleich - teilweiser Widerruf -

    Denn es entspricht dem Gebot der Prozessökonomie, über alle bekannten Folgen desselben Unfalls in einem Verfahren zu entscheiden (Senatsurteil vom 20.05.2022 - L 8 U 1273/21 -, in juris Rn.67 m.w.N.).

    Grundsätzlich erfolgt die Feststellung von Unfallfolgen unabhängig von der Feststellung von funktionellen Einschränkungen, weswegen in Bescheiden der Unfallversicherungsträger hierzu auch voneinander unabhängige Regelungen vorliegen, die ein unterschiedliches rechtliches Schicksal ereilen kann (Senatsurteil vom 20.05.2022 - L 8 U 1273/21 -, in juris Rn. 86 m.w.N.).

    Insoweit liegt bei der Feststellung von Unfallfolgen auch eine andere Interessenlage als bei der Gewährung von Verletztenrente vor, weil der Antrag auf Anerkennung bestimmter Gesundheitsstörungen als Unfallfolgen (Feststellungs- oder Verpflichtungsantrag) auch im Hinblick auf die von der Beklagten nach dem SGB VII zu gewährende Heilbehandlung von Bedeutung ist (BSG, Urteil vom 28.06.1984 - 2 RU 64/83 -, juris), die ebenfalls keine Geringfügigkeitsschwelle kennt (Senatsurteil vom 20.05.2022 - L 8 U 1273/21 -, in juris a.a.O.).

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