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   LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 4 KR 3763/20   

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https://dejure.org/2022,27050
LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 4 KR 3763/20 (https://dejure.org/2022,27050)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.09.2022 - L 4 KR 3763/20 (https://dejure.org/2022,27050)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. September 2022 - L 4 KR 3763/20 (https://dejure.org/2022,27050)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 1 SGB 5, § 37 Abs 1 S 1 Alt 2 SGB 10, § 39 Abs 2 SGB 10, § 44 SGB 10, § 54 Abs 1 S 2 SGG
    Rücknahme einer Befreiungsentscheidung nach § 8 Abs 1 SGB 5 betrifft nur subjektive Rechte des versicherten Arbeitnehmers - keine materielle Beschwer des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Die Rücknahme einer Befreiungsentscheidung nach § 8 Abs. 1 SGB V betrifft allein subjektive Rechte des versicherten Arbeitnehmers. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitsgeber durch einen solchen Rücknahmebescheid nicht in eigenen Rechten verletzt ist und eine materielle ...

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Keine materielle Beschwer des Arbeitgebers im sozialgerichtlichen Verfahren

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 57/01 R

    Gleichstellung von Behinderten - keine Anfechtungsbefugnis des Arbeitgebers

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 4 KR 3763/20
    Dabei ist maßgebend, ob der angefochtene Verwaltungsakt gegen eine Rechtsnorm verstößt, die zumindest auch den Schutz individueller Interessen des Klägers bezweckt, m.a.W. die geltend gemachten rechtlichen Interessen vom Schutzzweck der dem Verwaltungsakt zugrundeliegenden Norm erfasst werden (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - B 11 AL 57/01 R - juris, Rn. 20; BSG, Urteil vom 6. Februar 1992, a.a.O.; BSG, Urteil vom 18. März 1999 - 12 RK 15/90 - juris, Rn 12; BSG, Urteil vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 20/99 R - juris, Rn. 26).

    Nicht ausreichend ist eine bloße Reflexwirkung in dem Sinne, dass sich aus einer im Interesse der Allgemeinheit oder eines bestimmten Personenkreises erlassenen Norm zugleich auch eine Begünstigung des Klägers als Dritter ergibt (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 2015 - a.a.O.).

    Für die Beurteilung der Beschwer ist jedoch nicht maßgebend, an wen die Behörde ihre Entscheidung gerichtet hat, sondern was die Entscheidung regelt (vgl. BSG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - B 11 AL 57/01 R - juris, Rn. 19).

  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90

    Schwerbeschädigter - Rentner - Krankenversicherung - Kriegsopferversorgung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 4 KR 3763/20
    Wird mit der Klage die Aufhebung eines Verwaltungsaktes begehrt, der einer anderen Person erteilt wurde oder allein diese betrifft, hat die Anfechtungsklage deshalb selbst im Falle objektiver Rechtswidrigkeit des Bescheides nur dann Erfolg, wenn die angefochtene Verwaltungsentscheidung auch in eigene rechtlich geschützte Interessen des Klägers eingreift (BSG, Urteil vom 6. Februar 1992 - 12 RK 15/90 - juris, Rn 13; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 2015 - L 11 R 1901/14 - juris, Rn. 37 m.w.N.).

    Dabei ist maßgebend, ob der angefochtene Verwaltungsakt gegen eine Rechtsnorm verstößt, die zumindest auch den Schutz individueller Interessen des Klägers bezweckt, m.a.W. die geltend gemachten rechtlichen Interessen vom Schutzzweck der dem Verwaltungsakt zugrundeliegenden Norm erfasst werden (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - B 11 AL 57/01 R - juris, Rn. 20; BSG, Urteil vom 6. Februar 1992, a.a.O.; BSG, Urteil vom 18. März 1999 - 12 RK 15/90 - juris, Rn 12; BSG, Urteil vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 20/99 R - juris, Rn. 26).

    Ebenso wenig genügt eine Beeinträchtigung rein finanzieller, wirtschaftlicher, ideeller oder sonstiger berechtigter Interessen oder eine bloße Drittbindung infolge der Tatbestandswirkung des Verwaltungsaktes (BSG Urteil vom 6. Februar 1992 - a.a.O.; Bieresborn, a.a.O., Rn. 114 m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2015 - L 11 R 1901/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis - Entscheidung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 4 KR 3763/20
    Denn für die Klagebefugnis genügt bereits die Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte (sog. formelle Beschwer; vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 2015 - L 11 R 1901/14 - juris, Rn. 20; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Kommentar zum SGG, 13. Aufl. 2020, § 54 Rn. 9 m.w.N.).

    Wird mit der Klage die Aufhebung eines Verwaltungsaktes begehrt, der einer anderen Person erteilt wurde oder allein diese betrifft, hat die Anfechtungsklage deshalb selbst im Falle objektiver Rechtswidrigkeit des Bescheides nur dann Erfolg, wenn die angefochtene Verwaltungsentscheidung auch in eigene rechtlich geschützte Interessen des Klägers eingreift (BSG, Urteil vom 6. Februar 1992 - 12 RK 15/90 - juris, Rn 13; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 2015 - L 11 R 1901/14 - juris, Rn. 37 m.w.N.).

    Nicht ausreichend ist eine bloße Reflexwirkung in dem Sinne, dass sich aus einer im Interesse der Allgemeinheit oder eines bestimmten Personenkreises erlassenen Norm zugleich auch eine Begünstigung des Klägers als Dritter ergibt (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 2015 - a.a.O.).

  • BSG, 17.03.1981 - 12 RK 33/80
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 4 KR 3763/20
    Der Arbeitgeber hat keine rechtliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Entschließung des Arbeitnehmers und auf das Antragsverfahren (BSG, Urteil vom 24. Juni 1981 - 12 RK 12/81 - juris, Rn. 13; BSG, Urteil vom 17. März 1981 - 12 RK 33/80 - juris, Rn. 15; Hampel, a.a.O.).

    Der Senat verkennt nicht, dass die auf einen Antrag des Arbeitnehmers ergehende Befreiungsentscheidung der Krankenkasse - wie hier der Befreiungsbescheid der Beklagten vom 9. März 2018 - als rechtsgestaltender Verwaltungsakt auch den Arbeitgeber begünstigt, weil sie ihn von der Pflicht zur Beitragsentrichtung freistellt, weshalb der Arbeitgeber in einem Rechtstreit zwischen dem Arbeitnehmer und der Krankenkasse um die Befreiung von der Versicherungspflicht auch regelmäßig notwendig beizuladen ist (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juni 1981 - a.a.O.; BSG, Urteil vom 17. März 1981 - a.a.O.).

  • BSG, 24.06.1981 - 12 RK 12/81
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 4 KR 3763/20
    Der Arbeitgeber hat keine rechtliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Entschließung des Arbeitnehmers und auf das Antragsverfahren (BSG, Urteil vom 24. Juni 1981 - 12 RK 12/81 - juris, Rn. 13; BSG, Urteil vom 17. März 1981 - 12 RK 33/80 - juris, Rn. 15; Hampel, a.a.O.).

    Der Senat verkennt nicht, dass die auf einen Antrag des Arbeitnehmers ergehende Befreiungsentscheidung der Krankenkasse - wie hier der Befreiungsbescheid der Beklagten vom 9. März 2018 - als rechtsgestaltender Verwaltungsakt auch den Arbeitgeber begünstigt, weil sie ihn von der Pflicht zur Beitragsentrichtung freistellt, weshalb der Arbeitgeber in einem Rechtstreit zwischen dem Arbeitnehmer und der Krankenkasse um die Befreiung von der Versicherungspflicht auch regelmäßig notwendig beizuladen ist (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juni 1981 - a.a.O.; BSG, Urteil vom 17. März 1981 - a.a.O.).

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 5/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 4 KR 3763/20
    Bloße aus der Statusentscheidung resultierende, mit Kosten verbundene Folgewirkungen reichen in derartigen Fällen für die Annahme einer materiellen Beschwer nicht aus (BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 5/14 R - juris, Rn 21; BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 6/14 R - juris, Rn 20).

    All diese Fragen betreffen bloße aus der streitbefangenen persönlichen Statusentscheidung des Beigeladenen zu 2 resultierende finanzielle Folgewirkungen, welche nach der neueren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24. März 2016 - a.a.O.; BSG, Urteil vom 24. März 2016 - a.a.O.) für die Annahme einer materiellen Beschwer nicht ausreichen.

  • BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R

    Soziales Leistungsrecht - Vorschussgewährung - nachträgliche Feststellung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 4 KR 3763/20
    Ein Ergänzungsbescheid schied ebenfalls aus, weil es sich bei der Benennung der Rechtsgrundlage um ein bloßes Begründungselement des Verwaltungsakts handelt (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 11 AL 19/09 R - juris, Rn. 21) und der Verfügungssatz des ursprünglichen Rücknahmebescheides vom 28. März 2018 somit bereits vollständig und nicht ergänzungsbedürftig war.
  • BSG, 17.04.1991 - 1 RR 2/89

    Genehmigungsbescheid für die Errichtung einer Betriebskrankenkasse, Gefährdung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 4 KR 3763/20
    Eine bloße Wiederholung des Verfügungssatzes des früheren Rücknahmebescheids, welcher der Regelungscharakter eines Verwaltungsaktes (§ 31 SGB X) selbst dann fehlt, wenn mit dem weiteren "Bescheid" eine bisher fehlende Begründung nachgeholt wird (vgl. BSG, Urteil vom 17. April 1991 - 1 RR 2/89 - juris, Rn. 14; Engelmann, in: Schütze, SGB X, 9. Aufl. 2020, § 31 Rn. 58), lag damit nicht vor.
  • BSG, 29.03.2022 - B 12 R 2/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines bereits bei seinem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 4 KR 3763/20
    Bei verständiger Würdigung (§ 123 SGG) macht die Klägerin im vorliegenden Verfahren keinen Anspruch auf Rücknahme des Bescheides vom 28. März 2018 im Wege der Überprüfung nach § 44 SGB X geltend (vgl. zur Rechtsnatur als subjektives Recht zuletzt: BSG, Urteil vom 29. März 2022 - B 12 R 2/20 R - juris, Rn. 19 m.w.N.).
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 4 KR 3763/20
    Dabei ist maßgebend, ob der angefochtene Verwaltungsakt gegen eine Rechtsnorm verstößt, die zumindest auch den Schutz individueller Interessen des Klägers bezweckt, m.a.W. die geltend gemachten rechtlichen Interessen vom Schutzzweck der dem Verwaltungsakt zugrundeliegenden Norm erfasst werden (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - B 11 AL 57/01 R - juris, Rn. 20; BSG, Urteil vom 6. Februar 1992, a.a.O.; BSG, Urteil vom 18. März 1999 - 12 RK 15/90 - juris, Rn 12; BSG, Urteil vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 20/99 R - juris, Rn. 26).
  • BSG, 08.12.2021 - B 2 U 12/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - berufsgenossenschaftliches

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 6/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsstreit zwischen Bürger und Krankenkasse

  • BSG, 02.04.2014 - B 3 KR 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R

    Arbeitsvermittlung - Vermittlungstätigkeit von Künstlerdiensten der Bundesanstalt

  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2012 - L 11 KR 4952/10

    Krankenversicherung - Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Beitragsnacherhebung

  • LSG Baden-Württemberg, 10.11.2020 - L 4 BA 1107/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwert - Streitwertfestsetzung im Urteil -

  • VG Berlin, 08.07.2019 - 19 K 376.17

    Aufhebung eines Bescheids über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

  • LSG Hessen, 14.04.2014 - L 1 KR 432/12

    Krankenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2021 - L 4 KR 3344/17
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