Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 26.02.2014 - L 2 R 5539/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Handwerker - Installateur- und Heizungsbaubetrieb - zulassungspflichtiges Handwerk - Eintragung in die Handwerksrolle - Verfassungsmäßigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungsmäßigkeit der Rentenversicherungspflicht selbstständiger Handwerker bei Eintragung in die Handwerksrolle
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 2 S 1 Nr 8 SGB 6, § 1 HwO, § 7 Abs 1a HwO, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Handwerker - Installateur- und Heizungsbaubetrieb - zulassungspflichtiges Handwerk - Eintragung in die Handwerksrolle - Verfassungsmäßigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Rentenversicherungspflicht selbstständiger Handwerker bei Eintragung in die Handwerksrolle
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
In Handwerksrolle eingetragener Installateur- und Heizungsbaumeister ist versicherungspflichtig
Verfahrensgang
- SG Reutlingen, 25.11.2013 - S 8 R 880/13
- LSG Baden-Württemberg, 26.02.2014 - L 2 R 5539/13
- BSG, 28.05.2014 - B 5 RE 23/14 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96
Krankenversicherung der Rentner
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2014 - L 2 R 5539/13
Dieser enthält das Gebot, Gleiches gleich, Ungleiches seiner eigenen Art entsprechend verschieden zu behandeln (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, BVerfGE 71, 255, 271) und ist insbesondere dann verletzt, "wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders und nachteilig behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten" (BVerfGE 103, 271, 289) und "sich für eine Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden lässt" (BVerfGE 102, 68, 87). - BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2014 - L 2 R 5539/13
Dieser enthält das Gebot, Gleiches gleich, Ungleiches seiner eigenen Art entsprechend verschieden zu behandeln (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, BVerfGE 71, 255, 271) und ist insbesondere dann verletzt, "wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders und nachteilig behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten" (BVerfGE 103, 271, 289) und "sich für eine Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden lässt" (BVerfGE 102, 68, 87). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2014 - L 2 R 5539/13
Dabei hat der Gesetzgeber in Verfolgung dieses "vernünftigen Zwecks des Gemeinwohls" bei der Festlegung arbeits- und sozialpolitischer Ziele einen weiten Spielraum (BVerfGE 81, 156).
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1681/94
Pflegeversicherung IV
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2014 - L 2 R 5539/13
Dieser enthält das Gebot, Gleiches gleich, Ungleiches seiner eigenen Art entsprechend verschieden zu behandeln (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, BVerfGE 71, 255, 271) und ist insbesondere dann verletzt, "wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders und nachteilig behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten" (BVerfGE 103, 271, 289) und "sich für eine Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden lässt" (BVerfGE 102, 68, 87). - BSG, 30.01.1997 - 12 RK 31/96
Versicherungspflichtig selbständig tätiger Krankengymnasten nach § 2 Nr. 2 SGB VI
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2014 - L 2 R 5539/13
Mit Rücksicht auf die Typisierungsnotwendigkeiten des auf die Beurteilung von Massentatbeständen zugeschnittenen Sozialversicherungsrechts sowie aus dem diesem zugrunde liegenden Solidaritätsgedanken heraus unterliegt der in § 2 Satz 1 SGB VI erfasste Personenkreis der Versicherungspflicht selbst dann, wenn der Versicherte im Einzelfall zu einer eigenverantwortlichen Daseinsvorsorge befähigt (…BSG SozR 2200 § 2 Nr. 8) oder aufgrund individueller Lebensverhältnisse nicht schutzbedürftig ist (BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 2). - BSG, 15.06.2000 - B 12 RJ 4/99 R
Versicherungspflicht des Gesellschafters und handwerklichen Betriebsleiters einer …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2014 - L 2 R 5539/13
Dies bedeutet, dass der Rentenversicherungsträger insoweit keine eigene Prüfung anstellen darf (…vgl. BSG SozR 5800 § 1 Nr. 1 m.w.N.; BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 4). - LSG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - L 7 R 1989/07
Versicherungspflicht selbständig tätiger Handwerker in der gesetzlichen …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2014 - L 2 R 5539/13
Die Regelung in § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI berührt zunächst nicht das Grundrecht des Klägers aus Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. dazu Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008 - L 7 R 1989/07 -, veröffentlicht in Juris). - BSG, 26.05.1977 - 3 RK 29/75
Versicherungspflicht - Personengesellschaft - Eintragung in die Handwerksrolle - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2014 - L 2 R 5539/13
Dies bedeutet, dass der Rentenversicherungsträger insoweit keine eigene Prüfung anstellen darf (vgl. BSG SozR 5800 § 1 Nr. 1 m.w.N.;… BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 4).