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   LSG Bayern, 14.05.2018 - L 11 AS 161/17   

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https://dejure.org/2018,17557
LSG Bayern, 14.05.2018 - L 11 AS 161/17 (https://dejure.org/2018,17557)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.05.2018 - L 11 AS 161/17 (https://dejure.org/2018,17557)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Mai 2018 - L 11 AS 161/17 (https://dejure.org/2018,17557)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kein Anspruch auf Aufhebung der Einladungen zu Meldeterminen

  • rewis.io

    Erledigung von Meldeterminsaufforderungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2018 - L 11 AS 161/17
    Damit wird deutlich, dass mit dem Ablauf des Tages, an dem sich die Kläger beim Beklagten jeweils ausweislich der schriftlichen Aufforderungen hätten melden sollen, die Meldeaufforderung jeweils nach § 39 Abs. 2 4. Alt SGB X durch Zeitablauf erledigt (vgl BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R - mwN - juris).

    Dafür ist auch unerheblich, dass der Beklagte die nicht wahrgenommenen Meldetermine als Anlass für die Feststellung von Sanktionen und die Minderung des Anspruchs auf Alg II herangezogen hat, insbesondere auch deshalb, weil im Rahmen einer Überprüfung der Minderungen die Rechtmäßigkeit der Meldeaufforderungen zu prüfen wäre (vgl dazu BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R - juris).

    Es kommt vorliegend damit auch nicht darauf an, ob der Beklagte im Hinblick auf die Vielzahl der fortlaufenden Einladungen sein Ermessen pflichtgemäß ausgeübt hat oder eine Ermessensunterschreitung vorliegen könnte (vgl dazu BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R - juris).

  • SG Bayreuth, 06.10.2016 - S 17 AS 77/16

    Erledigung einer Meldeterminaufforderung; Gewaltenteilung im

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2018 - L 11 AS 161/17
    Die Feststellung der Nichtigkeit hinsichtlich des Abtrennungsbeschlusses des Sozialgerichts Bayreuth vom 02.02.2016 in dem Verfahren S 17 AS 77/16.

    Eine Feststellung der Nichtigkeit des "Abtrennungsbeschlusses des Sozialgerichts Bayreuth vom 02.02.2016 in dem Verfahren S 17 AS 77/16" kommt ebenfalls nicht in Betracht, da ein solcher Beschluss nicht vorliegt.

    Das SG hat in den Klageverfahren S 17 AS 77/16 und S. 17 AS 80 bis 83/16 über sämtliche Begehren entschieden, so dass im Ergebnis jedenfalls auch ein möglicher Verfahrensfehler nicht dazu führen würde, dass die jeweiligen Entscheidungen darauf beruhen könnten.

  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 45/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Anfechtungsklage -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2018 - L 11 AS 161/17
    Den Aufforderungen kommt daher keine Rechtswirkung mehr zu (vgl zur Erledigung von Eingliederungsvereinbarungen: BSG, Urteil vom 15.06.2016 - B 4 AS 45/15 R - juris).

    Unabhängig davon, dass die Kläger eine Überprüfung der Meldeaufforderungen im Rahmen von Fortsetzungsfeststellungsklagen nicht begehrt haben, hätte es für die Zulässigkeit einer solchen Klage auch an einem erforderlichen berechtigten Interesse für die Feststellung der Rechtswidrigkeit bedurft (vgl BSG, Urteil vom 15.06.2016 - B 4 AS 45/15 R - juris), welches weder ersichtlich noch vorgebracht worden ist.

  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 169.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2018 - L 11 AS 161/17
    Einem Antrag auf Rücknahme der Meldeaufforderungen würde daher schon das Fehlen eines Sachbescheidungsinteresses, welches die Funktion des Rechtsschutzinteresses bzw Rechtsschutzbedürfnisses im Rahmen des Verwaltungsverfahrens erfüllt (vgl BVerfG, Urteil vom 06.08.1996 - 9 C 169/95 - BVerfGE 101, 323; Urteil des Senats vom 21.12.2016 - L 11 AS 386/14 ZVW - juris), entgegenstehen.
  • LSG Bayern, 21.12.2016 - L 11 AS 386/14

    Ablehnung der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ohne

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2018 - L 11 AS 161/17
    Einem Antrag auf Rücknahme der Meldeaufforderungen würde daher schon das Fehlen eines Sachbescheidungsinteresses, welches die Funktion des Rechtsschutzinteresses bzw Rechtsschutzbedürfnisses im Rahmen des Verwaltungsverfahrens erfüllt (vgl BVerfG, Urteil vom 06.08.1996 - 9 C 169/95 - BVerfGE 101, 323; Urteil des Senats vom 21.12.2016 - L 11 AS 386/14 ZVW - juris), entgegenstehen.
  • LSG Bayern, 18.09.2014 - L 11 AS 734/13

    Erfolgloses Begehren der Absetzung des Termins, der Beiladung und der Verbindung.

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2018 - L 11 AS 161/17
    Die dagegen eingelegten Berufungen (L 11 AS 734/13 und L 11 AS 735/13) hat der Senat mit Urteilen vom 18.09.2014 zurückgewiesen.
  • LSG Bayern, 18.09.2014 - L 11 AS 735/13

    Erfolgloses Begehren der Absetzung des Termins, der Beiladung und der Verbindung.

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2018 - L 11 AS 161/17
    Die dagegen eingelegten Berufungen (L 11 AS 734/13 und L 11 AS 735/13) hat der Senat mit Urteilen vom 18.09.2014 zurückgewiesen.
  • SG Bayreuth, 06.10.2016 - S 17 AS 83/16

    Kein Anspruch auf Folgenbeseitigung

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2018 - L 11 AS 161/17
    Die übrigen Klagegegenstände wurden als Klageverfahren S 17 AS 80/16 bis S 17 AS 83/16 geführt.
  • SG Bayreuth, 06.10.2016 - S 17 AS 80/16

    Gewaltenteilung im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2018 - L 11 AS 161/17
    Die übrigen Klagegegenstände wurden als Klageverfahren S 17 AS 80/16 bis S 17 AS 83/16 geführt.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2024 - L 3 AS 455/24
    Indem sich die Meldeaufforderung nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III, bei der es sich um einen Verwaltungsakt handelt (BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R, juris Rn. 30 m.w.N.), spätestens mit Ablauf des 17.05.2023 (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 14.05.2018 - L 11 AS 161/17, juris Rn. 22), gemäß § 39 Abs. 2 SGB X erledigt hat, ist der zuvor am 16.05.2023 erhobene Widerspruch, unabhängig von der Frage, ob dieser zu diesem Zeitpunkt per E-Mail zulässigerweise eingelegt worden war, nachträglich unzulässig geworden (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2015 - L 19 AS 1799/15 B ER, juris Rn. 4; Harks in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 111, 3. Auflage, § 309 SGB III [Stand: 15.01.2023] Rn. 22, Rn. 48 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 14.05.2018 - L 11 AS 163/17

    Klage gegen bestandskräftige Überprüfungsbescheide

    Die Meldeaufforderungen sind Gegenstand des Berufungsverfahrens L 11 AS 161/17.
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