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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2021 - L 25 AS 590/20 WA   

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https://dejure.org/2021,36650
LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2021 - L 25 AS 590/20 WA (https://dejure.org/2021,36650)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.08.2021 - L 25 AS 590/20 WA (https://dejure.org/2021,36650)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. August 2021 - L 25 AS 590/20 WA (https://dejure.org/2021,36650)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 12a S 1 SGB 2, § 5 Abs 3 S 1 SGB 2, § 2 UnbilligkeitsV, § 4 S 1 UnbilligkeitsV, § 4 S 2 UnbilligkeitsV
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Sozialleistungen - Pflicht zur Beantragung vorzeitiger Altersrente - Unbilligkeit - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesfreiwilligendienst - Erwerb einer Anwartschaft auf Arbeitslosengeld - kein ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 12a SGB 2, § 5 Abs 3 S 1 SGB 2, § 33 Abs 2 Nr 2 SGB 6, § 36 SGB 6, § 54 Abs 1 SGG, UnbilligkeitsV
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anfechtungsklage - vorzeitige Altersrente - Antrag - Rentenverfahren - Anspruch auf Arbeitslosengeld - Anwartschaft - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - Bundesfreiwilligendienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Sozialleistungen - Pflicht zur Beantragung vorzeitiger Altersrente - Unbilligkeit - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesfreiwilligendienst - Erwerb einer Anwartschaft auf Arbeitslosengeld - kein ...

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente; Rechtmäßigkeitsvoraussetzung einer Aufforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2021 - L 25 AS 590/20
    Soweit sich solche Umstände nicht aufdrängten, sei es am Leistungsberechtigten, atypische Umstände seines Einzelfalls vorzubringen, die der Leistungsträger zu erwägen habe (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R).

    Die isolierte Betrachtung der Höhe des Leistungsanspruchs nach dem SGB Il oder SGB XII und der Höhe der vorrangigen Sozialleistung sei nicht geeignet, eine Unzumutbarkeit ihrer Inanspruchnahme aufgrund außergewöhnlicher Umstände zu begründen (BSG, Urteil vom 19.August 2015 - B 14 AS 1/15 R).

    Die Klage ist als reine Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 SGG statthaft, da es sich bei der Aufforderung, vorzeitig eine Altersrente zu beantragen, um einen Verwaltungsakt im Sinne von § 31 Satz 1 SGB X handelt (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R - juris, Rn. 12).

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzung einer solchen Aufforderung ist zum einen die Verpflichtung des Leistungsberechtigten nach § 12a SGB II, eine vorrangige Leistung zu beantragen und in Anspruch zu nehmen, und zum anderen die fehlerfreie Ermessensentscheidung des Leistungsträgers nach § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II, den Leistungsberechtigten zur Antragstellung aufzufordern (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R - juris, Rn. 20).

    Nach Auffassung des BSG (Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R - juris, Rn. 23), welcher der Senat folgt, statuiert § 1 UnbilligkeitsV, wonach Hilfebedürftige nach Vollendung des 63. Lebensjahres nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen, wenn die Inanspruchnahme unbillig wäre, keinen allgemeinen, offenen Ausnahmetatbestand der "Unbilligkeit", sondern dient nur als Einleitung für die dann in den §§ 2 bis 5 UnbilligkeitsV aufgeführten Fälle, in denen eine Unbilligkeit anzuerkennen ist.

    Der Katalog der Unbilligkeitsgründe aus der Verordnung ist daher abschließend (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R - juris, Rn. 23).

    Die Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen, mit Abschlägen behafteten Altersrente nach dem Regelungssystem des SGB II steht mit dem Grundgesetz in Einklang (vgl. BSG Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R - juris, Rn. 45).

  • BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 26/16 R

    Berufliche Eingliederung - Förderung aus dem Vermittlungsbudget - Anbahnung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2021 - L 25 AS 590/20
    Nach der überzeugenden Ansicht des BSG (BSG, Urteil vom 26. Juli 2016 - B 4 AS 54/15 R - juris, Rn. 26, sowie Urteil vom 23. Februar 2017 - B 11 AL 1/16 R - juris, Rn. 17, und Urteil vom 12. Dezember 2017 - B 11 AL 26/16 R - juris, Rn. 23 ff.), der der Senat folgt, handelt es sich bei dem Bundesfreiwilligendienst schon nicht um eine Erwerbstätigkeit.

    Bei einem Bundesfreiwilligendienst handelt es sich mithin nicht um eine Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2017 - B 11 AL 26/16 R - juris, Rn. 23).

    Dieser Schutz führt jedoch nicht dazu, dass der Bundesfreiwilligendienst auch im Regelungszusammenhang der Arbeitsförderung - oder hier der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der UnbilligkeitsV - als (versicherungspflichtige) Beschäftigung anzusehen ist oder einer solchen gleichzustellen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2017 - B 11 AL 26/16 R - juris, Rn. 22f.).

  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 1/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2021 - L 25 AS 590/20
    Nach der überzeugenden Ansicht des BSG (BSG, Urteil vom 26. Juli 2016 - B 4 AS 54/15 R - juris, Rn. 26, sowie Urteil vom 23. Februar 2017 - B 11 AL 1/16 R - juris, Rn. 17, und Urteil vom 12. Dezember 2017 - B 11 AL 26/16 R - juris, Rn. 23 ff.), der der Senat folgt, handelt es sich bei dem Bundesfreiwilligendienst schon nicht um eine Erwerbstätigkeit.

    Die Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst stehen zu dessen Träger aber weder in einem Arbeits- noch einem Ausbildungsverhältnis (BSG, Urteil vom 23. Februar 2017 - B 11 AL 1/16 R - juris, Rn. 16).

    Der Dienst als Freiwilliger im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes ist einer Beschäftigung nur gleichgestellt (BSG, zur vergleichbaren Tätigkeit in einem Freiwilligen Sozialen Jahr, Urteil vom 23. Februar 2017 - B 11 AL 1/16 R - juris, Rn. 17).

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 46/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Leistungen - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2021 - L 25 AS 590/20
    Ist aber das Rentenverfahren noch nicht bestandskräftig abgeschlossen, begründet und erhält die angefochtene Aufforderung die Verfahrensführungsbefugnis des beklagten SGB II-Trägers für den Leistungsberechtigten im Rentenverfahren (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 46/15 R - juris).

    Im Übrigen erhellt die dargestellte Systematik (vgl. § 4 Satz 2 UnbilligkeitsV), dass im Rahmen der §§ 4 und 5 UnbilligkeitsV maßgebliches Kriterium nicht die Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit an sich ist, sondern der Umfang in dem der Betroffene seine Arbeitskraft zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit bereits einsetzt oder demnächst einsetzen wird (§ 5 UnbilligkeitsV), dokumentiert durch die Erzielung des für den Eintritt der Sozialversicherungspflicht in der Regel erforderlichen Einkommens (§ 8 Abs. 1 SGB IV), so dass im Rahmen der §§ 4 und 5 UnbilligkeitsV grundsätzlich auf die Grenze des § 8 Abs. 1 SGB IV abzustellen ist (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 46/15 R - juris, Rn. 23).

  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 12/20 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2021 - L 25 AS 590/20
    Die Klägerin beruft sich auf eine Entscheidung des BSG vom 24. Juni 2020 (B 4 AS 12/20 R).

    Insoweit spricht auch die von der Klägerin angeführte Entscheidung des BSG vom 24. Juni 2020 (B 4 AS 12/20 R - juris, Rn. 22) eher für die hier vertretene Rechtsansicht.

  • BSG, 17.04.2007 - B 5 R 62/06 R

    Anrechnungszeit - unvermeidbare Zwischenzeit - Zeiten zwischen Ende der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2021 - L 25 AS 590/20
    Durch die Gleichstellung mit einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis - und der damit verbundenen Vermeidung einer Lücke in der Versicherungsbiografie während der Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes - hat der Gesetzgeber das gesellschaftliche Interesse an der Absolvierung eines Bundesfreiwilligendienstes zum Ausdruck gebracht (vgl. zur Tätigkeit in einem Freiwilligen Sozialen Jahr: BSG, Urteil vom 17. April 2007 - B 5 R 62/06 R - juris, Rn. 27).
  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 54/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zusammentreffen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2021 - L 25 AS 590/20
    Nach der überzeugenden Ansicht des BSG (BSG, Urteil vom 26. Juli 2016 - B 4 AS 54/15 R - juris, Rn. 26, sowie Urteil vom 23. Februar 2017 - B 11 AL 1/16 R - juris, Rn. 17, und Urteil vom 12. Dezember 2017 - B 11 AL 26/16 R - juris, Rn. 23 ff.), der der Senat folgt, handelt es sich bei dem Bundesfreiwilligendienst schon nicht um eine Erwerbstätigkeit.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - L 13 AS 2352/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2021 - L 25 AS 590/20
    Eine solche Tätigkeit könne damit nicht Bestandteil des regulären Arbeitsmarktes sein (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. August 2012, L 13 AS 2352/12 ER B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - L 20 AS 1122/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Sozialleistungen - Pflicht zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2021 - L 25 AS 590/20
    Klage und Berufung hiergegen sind ohne Erfolg geblieben (Urteile des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 24. Mai 2018 - S 33 AS 1352/16 - und vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 30. April 2019 - L 20 AS 1122/18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2015 - L 29 AS 1604/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2021 - L 25 AS 590/20
    Der Senat folgt nicht der Auffassung des 29. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 28. August 2015 (L 29 AS 1604/15 B ER - BeckRS 2016, 66539), wonach mit der Aufnahme eines Bundesfreiwilligendienstes eine Unbilligkeit der Rentenantragstellung nach § 2 UnbilligkeitsV anzunehmen sei.
  • BSG, 19.03.2020 - B 4 AS 2/20 R

    S. B. ./. Jobcenter Barnim - Grundsicherung für Arbeitsuchende

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