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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AL 19/16   

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https://dejure.org/2016,48447
LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AL 19/16 (https://dejure.org/2016,48447)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2016 - L 18 AL 19/16 (https://dejure.org/2016,48447)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. November 2016 - L 18 AL 19/16 (https://dejure.org/2016,48447)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 19 SGB 3, § 112 Abs 1 SGB 3, § 116 Abs 1 SGB 3, § 116 Abs 5 S 1 Nr 1 SGB 3, § 117 SGB 3
    Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Förderung der beruflichen Weiterbildung ohne Arbeitslosigkeit - berufliche Neuorientierung - behinderungsbedingte Erforderlichkeit - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit - sprachbehinderter Jurist

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 19 SGB 3, §§ 112 ff SGB 3
    Teilhabe Behinderter am Arbeitsleben - allgemeine und besondere Leistungen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch eines sprachbehinderten Erwerbstätigen auf Gewährung einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme (Studium) - Erwerbstätigkeit steht Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung wie auch einer Förderung beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen nicht entgegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Gewährung einer Teilhabemaßnahme in Form eines Fachanwaltslehrgangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 20/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AL 19/16
    Die in § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX geregelte Zuständigkeit erstreckt sich dann im Außenverhältnis (behinderter Mensch/Rehabilitationsträger) auf alle Rechtsgrundlagen, die überhaupt in dieser Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind (dazu grundlegend BSGE 93, 283 ff Rn 8 mwN = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 20/14 R - juris).

    Insoweit käme auch die Übernahme von Kosten zur Förderung eines Studiums als besondere Leistung in Betracht, wenn auf andere Weise keine Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen wäre (§ 127 Abs. 1 SGB III iVm § 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX; allgemein zur möglichen Förderung von Kosten eines Studiums auch Luik in Eicher/Schlegel, SGB III aF, § 102 Rn 37 ff, Stand September 2005; ders in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 117 Rn 39 ff mwN; zur Förderung von Kosten eines Gebärdensprachdolmetschers bzw von Mitschreibkräften vgl BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 20/14 R ).

  • BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 21/91

    Aufstiegsförderung Behinderter nach dauerhafter beruflicher Eingliederung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AL 19/16
    Es liegt gerade nicht der Fall vor, dass ein behinderter Mensch nach dauerhafter beruflicher Eingliederung die Nachteile seiner Behinderung überwunden hat und ihm daher für einen beruflichen Aufstieg nur die Fördermittel wie bei nicht behinderten Menschen zustehen, sofern nicht der Aufstieg behinderungsbedingt erschwert ist (vgl BSG, Urteil vom 26. August 1992 - 9b RAr 21/91 - juris).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AL 19/16
    Die in § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX geregelte Zuständigkeit erstreckt sich dann im Außenverhältnis (behinderter Mensch/Rehabilitationsträger) auf alle Rechtsgrundlagen, die überhaupt in dieser Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind (dazu grundlegend BSGE 93, 283 ff Rn 8 mwN = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 20/14 R - juris).
  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AL 19/16
    Auch eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers scheidet aus, da der Kläger nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht zu dem Personenkreis gehört, der Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen könnte und dies auch bzgl Eingliederungsleistungen nach den §§ 53 ff. Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (SGB XII) - im Verwaltungsverfahren nicht deutlich gemacht hat (vgl BSG, Urteil vom 25. Februar 2015 - B 3 KR 13/13 R - juris - Rn 50).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R

    Anfechtungsklage - Leistungsklage - Verpflichtungsklage - Feststellungsklage -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AL 19/16
    Die bloße Möglichkeit, dass zu einem zukünftigen Zeitpunkt die einem solchen Feststellungsbegehren zugrunde liegende Frage in gleicher oder ähnlicher Art zum Streit führen könnte, vermag ein berechtigtes Interesse des Klägers an der baldigen Feststellung nicht zu begründen (vgl zum Ganzen BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 50/01 R - juris - BSG SozR Nr. 51 zu § 55 SGG).
  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a V 1/06 R

    Kriegsopferversorgung - Hilfsmittelversorgung - serbischer Staatsangehöriger mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AL 19/16
    Die Berufung ist (nur) begründet, soweit der Kläger im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsbescheidungsklage (§ 54 Abs. 1, § 131 Abs. 2 Satz 2 iVm Abs. 3 Sozialgerichtsgesetz - SGG -), die in der erstinstanzlich erhobenen Leistungsklage enthalten ist (vgl BSG, Urteil vom 8. November 2007 - B 9/9a V 1/06 R - juris - Rn 17), hilfsweise eine Neubescheidung seines Teilhabeantrags unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts begehrt; im Übrigen ist das Rechtsmittel (Leistungsklage) nicht begründet und war zurückzuweisen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - L 18 AL 66/17

    Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Übernahme der Kosten einer

    Die berufliche Weiterbildung muss jedoch behinderungsbedingt erforderlich sein (vgl. LSG Baden- Württemberg, Urteil vom 1. April 2014 - L 13 R 2341 13 -, juris Rn. 32, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. November 2016 - L 18 AL 19/16 -, juris, Karmanski, aaO. Rn. 9).
  • LSG Sachsen, 12.03.2020 - L 8 SO 101/18

    Teilhabe am Arbeitsleben - Übernahme der Kosten für den Einsatz von

    Die berufliche Neuorientierung ist behinderungsbedingt, wenn die angestrebte, auf Dauer angelegte Beschäftigung dem Leistungsvermögen des behinderten Menschen besser entspricht, sodass seine Wettbewerbssituation im Verhältnis zu nichtbehinderten Arbeitnehmern verbessert wird (LSG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 9. November 2016 - L 18 AL 19/16 - juris Rn. 21; Brand/Karmanski SGB III 8. Aufl. 2018 § 116 Rn. 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2021 - L 8 AL 3122/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensfehler - Verkündung eines

    Im Verhältnis zum behinderten Menschen wird dadurch eine eigene gesetzliche Verpflichtung des Trägers begründet, die - vergleichbar der Regelung des § 107 SGB X - einen endgültigen Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Leistungen in diesem Rechtsverhältnis bildet (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.11.2016, L 18 AL 19/16, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2022 - L 7 R 2211/20
    Unter Erwerbsfähigkeit ist auch hier die Fähigkeit zu verstehen, die bisherige berufliche Tätigkeit im normalen Umfang möglichst dauernd ausüben zu können (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. November 2016 - L 18 AL 19/16 - juris Rdnr. 21 m.w.N.).
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