Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 23) |
| Zweiter Abschnitt - Berechtigte (§§ 12 - 21) |
(1) Menschen mit Behinderungen im Sinne dieses Buches sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 des Neunten Buches nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich Menschen mit Lernbehinderungen.
(2) Menschen mit Behinderungen stehen Menschen gleich, denen eine Behinderung mit den in Absatz 1 genannten Folgen droht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) vom 02.06.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2022 | Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) | 02.06.2021 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 19 SGB III
133 Entscheidungen zu § 19 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 23.07.2021 - L 8 AL 3122/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensfehler - Verkündung eines ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 04.11.2021 - B 11 AL 14/21 BH
Auswirkung einer Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit; Ablehnung eines ...
- BSG, 04.11.2021 - B 11 AL 14/21 BH
- OVG Saarland, 25.02.2026 - 1 A 169/23
Kostenerstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen die Bundesagentur für ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Saarland, 20.07.2022 - 2 E 129/22
Beschwerde gegen teilweise Verweisung (Kostenerstattung)
- OVG Saarland, 20.07.2022 - 2 E 129/22
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2024 - L 11 AL 67/23
Erbringung von Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben in Form der ...
- LSG Baden-Württemberg, 19.03.2024 - L 13 AL 1836/22
Anspruch einer Schwerbehinderten auf Förderung des Bachelor-Studiums der Sozialen ...
Zum selben Verfahren:
- SG Mannheim, 24.05.2022 - S 6 AL 49/22
Arbeitsförderung - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Förderung eines ...
- SG Mannheim, 24.05.2022 - S 6 AL 49/22
- SG Augsburg, 21.12.2017 - S 7 AL 288/15
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für seelisch behinderte Kinder - Erstattung ...
- LSG Bayern, 27.03.2025 - L 9 AL 119/24
Kostenentscheidung, Einstweilige Anordnung, Recht auf Arbeit, Mittelbare ...
- LSG Hessen, 07.07.2025 - L 9 AS 74/23
Querverweise
Auf § 19 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Aktive Arbeitsförderung
- Berufswahl und Berufsausbildung
- Berufsvorbereitung
- § 54a (Einstiegsqualifizierung)