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   SG Augsburg, 21.12.2017 - S 7 AL 288/15   

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SG Augsburg, 21.12.2017 - S 7 AL 288/15 (https://dejure.org/2017,64226)
SG Augsburg, Entscheidung vom 21.12.2017 - S 7 AL 288/15 (https://dejure.org/2017,64226)
SG Augsburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - S 7 AL 288/15 (https://dejure.org/2017,64226)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung gegenüber dem zweitangegangenen Rehabilitationsträger bzgl. der Kosten der von ihm erbrachten Leistungen der Eingliederungshilfe in Form von Heimerziehung

  • rewis.io

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für seelisch behinderte Kinder - Erstattung eines Trägers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 12.10.2017 - B 11 AL 20/16 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Ausbildungsvergütung -

    Auszug aus SG Augsburg, 21.12.2017 - S 7 AL 288/15
    Wenn Leistungen eines anderen Sozialleistungsträgers nicht deshalb versagt werden dürfen, weil es im SGB VIII entsprechende Leistungen gibt, zeigt dies, dass im Sinne der weiteren Nachrangregelung des § 22 Abs. 1 und 2 SGB III eine Leistungspflicht des Jugendhilfeträgers in Fallgestaltungen gleichartiger Leistungen gerade nicht bestehen soll und die Jugendhilfe als nachrangig angesehen werden muss (BSG, Urteil vom 12.10.2017, B 11 AL 20/16 R, zitiert nach juris; Luthe in Schlegel/ Voelzke, jurisPK-SGB VIII, § 10 Rn. 27, Stand Februar 2017).

    Wie das BSG zur Kongruenz von Leistungen bei der Sicherstellung des Lebensunterhalts durch Jugendhilfeleistungen einerseits und die Berufsausbildungsbeihilfe andererseits mit Urteil vom 12.10.2017 (B 11 AL 20/16 R, zitiert nach juris) jüngst festgestellt hat, ergibt sich aus dem Zusammenwirken der Subsidiaritätsregelungen in § 22 Abs. 1 SGB III und § 10 Abs. 1 SGB VIII, dass die Leistungen der Beklagten vorrangig sind.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 8 AL 2430/12

    Erstattungsrechtsstreit - Kosten für die Elektrikerausbildung eines behinderten

    Auszug aus SG Augsburg, 21.12.2017 - S 7 AL 288/15
    Mit Schreiben vom 02.09.2015 machte der Kläger gegenüber der Beklagten unter Berufung auf das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 24.04.2015 (L 8 AL 2430/12) die Übernahme des Falles zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Zuständigkeit der Beklagten geltend.

    Das Gericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg (Urteil vom 24.04.2015, L 8 AL 2430/12, juris) an.

  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

    Auszug aus SG Augsburg, 21.12.2017 - S 7 AL 288/15
    Bei einem Erstattungsstreit zweier Rehabilitationsträger wird indessen die Position des Leistungsberechtigten Sozialleistungsempfängers nicht berührt (vgl. BSG, Urteil vom 25.09.2014, B 8 SO 7/13 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus SG Augsburg, 21.12.2017 - S 7 AL 288/15
    Er ist begründet, soweit der Leistungsberechtigte von dem Träger, der ohne die Regelung in § 14 SGB IX zuständig wäre, die gewährte Maßnahme hätte beanspruchen können (vgl. BSGE 98, 267; BSGE 101, 207).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus SG Augsburg, 21.12.2017 - S 7 AL 288/15
    Er ist begründet, soweit der Leistungsberechtigte von dem Träger, der ohne die Regelung in § 14 SGB IX zuständig wäre, die gewährte Maßnahme hätte beanspruchen können (vgl. BSGE 98, 267; BSGE 101, 207).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

    Auszug aus SG Augsburg, 21.12.2017 - S 7 AL 288/15
    Im Verhältnis der Rehabilitationsträger untereinander ist jedoch eine Lastenverschiebung ohne Ausgleich nicht bezweckt (BSGE 98, 277; Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 06.03.2013, B 11 AL 2/12 R, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 6.11

    Anspruchsberechtigung; Bedarf; Behinderung; Behinderung, geistige;

    Auszug aus SG Augsburg, 21.12.2017 - S 7 AL 288/15
    Allerdings ist, worauf das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 19.10.2011 (5 C 6/11, zitiert nach juris) zu der Vorrangregelung des § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII hingewiesen hat, das Abstellen auf einen Schwerpunkt der Leistung wegen der damit verbundenen Auslegungsprobleme abzulehnen.
  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 4

    Auszug aus SG Augsburg, 21.12.2017 - S 7 AL 288/15
    Im Verhältnis der Rehabilitationsträger untereinander ist jedoch eine Lastenverschiebung ohne Ausgleich nicht bezweckt (BSGE 98, 277; Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 06.03.2013, B 11 AL 2/12 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 26.07.1994 - 11 RAr 115/93

    Berufliche Rehabilitation - orthopädische Arbeitssicherheitsschuhe -

    Auszug aus SG Augsburg, 21.12.2017 - S 7 AL 288/15
    Über die Kosten kann daher erst dann entschieden werden, wenn das Nachverfahren abgeschlossen ist, sei es durch Endurteil, Vergleich oder Erledigungserklärung der Beteiligten (vgl. BSG, Urteil vom 26.07.1994, 11 RAr 115/93).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 09.06.2016 - L 1 AL 53/15
    Auszug aus SG Augsburg, 21.12.2017 - S 7 AL 288/15
    Wenn allerdings Leistungen eines anderen Trägers, wie hier der Beklagten, nach § 10 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII nicht deshalb versagt werden dürfen, weil es im SGB VIII entsprechende Leistungen gibt, so zeigt dies, dass im Sinne des § 22 Abs. 1 und 2 SGB III eine Leistungspflicht des Jugendhilfeträgers gerade nicht bestehen soll und die Jugendhilfe mithin als nachrangig angesehen werden muss (so Luthe, a.a.O.; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.06.2016, L 1 AL 53/15, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 02.12.2020 - 12 BV 20.1951

    Kostenerstattung für heilpädagogische Wohnheimunterbringung

    Bestehen danach Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen sowohl nach dem Sozialgesetzbuch III wie nach dem Sozialgesetzbuch VIII, so sind die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III vorrangig (vgl. Bieritz-Harder, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, 52. Lieferung IX/XII, § 10 Rn. 18 f.; Schönecker/Meysen, in: Münder/Meysen/Trenczek, SGB VIII, 8. Aufl. 2019, § 10 Rn. 7; VG Koblenz, Urteil v. 12.7.2006 - 5 K 1992/05.KO -, JAmt 2007, 489 - LS 2; VG Würzburg, Urteil v. 13.2.2014 - W 3 K 13.112 - BeckRS 2014, 49438; VG München, Urteil v. 17.7.2019 - M 18 K 17.2523 - juris, Rn. 39 ff.; siehe auch SG Augsburg, U.v. 21.12.2017 - S 7 AL 288/15 - juris, Rn. 30 ff.; LSG Baden-Württemberg, U.v. 24.04.2015 - L 8 AL 2430/12 - juris, Rn. 69; BSG, U.v. 12.10.2017 - B 11 AL 20/16 R - juris, Rn. 20).
  • LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 81/20

    Arbeitsförderung: Kosten einer heilpädagogischen Heimunterbringung

    Gegen ein Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 21.12.2017 - Aktenzeichen S 7 AL 288/15 - sei Berufung eingelegt worden; das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) habe in einem Schreiben vom 16.10.2008 - Va3-58068-6 - die Auffassung geäußert, die Zuständigkeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für seelische behinderte Jugendliche liege zwar grundsätzlich bei der Beklagten, nicht betroffen seien jedoch Leistungen wie die Hilfen zur Erziehung nach §§ 35a Abs. 4, 27 ff. SGB VIII, für die der Nachranggrundsatz der Jugendhilfeleistungen nicht greife, da allein die Jugendhilfe entsprechende Leistungen erbringe.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2023 - L 8 AL 3628/21

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs zweier Leistungsträger untereinander -

    Ergänzend verweise der Kläger auf sozialgerichtliche Urteile (SG Karlsruhe vom 19.04.2016 - S 17 AL 515/15, SG Augsburg vom 21.12.2017 - S 7 AL 288/15 -, LSG Baden- Württemberg vom 24.04.2015 - L 8 AL 2430/12).
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