Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 3 U 615/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17937
LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 3 U 615/08 (https://dejure.org/2012,17937)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.05.2012 - L 3 U 615/08 (https://dejure.org/2012,17937)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - L 3 U 615/08 (https://dejure.org/2012,17937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,17937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 3 U 615/08
    Das angeschuldigte Unfallereignis in K habe sich im Zusammenhang mit der Forschungstätigkeit ereignet und sei daher nicht seiner Tätigkeit an der Universität anzurechnen (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005, B 2 U 27/04 R, in Juris).

    Der erforderliche innere Zusammenhang seiner Promotionstätigkeit mit den Belangen der Universität ist hierdurch nicht gegeben (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 12. April 2005, B 2 U 27/04 R, in Juris).

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 3 U 615/08
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat - haftungsbegründende Kausalität - (BSG, Urteile vom 12. Dezember 2006, B 2 U 1/06 R, und 04. September 2007, B 2 U 28/06 R, jeweils in Juris).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 3 U 615/08
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat - haftungsbegründende Kausalität - (BSG, Urteile vom 12. Dezember 2006, B 2 U 1/06 R, und 04. September 2007, B 2 U 28/06 R, jeweils in Juris).
  • BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 3/06 R

    Arbeitslosengeld - Anspruchsdauer - Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 3 U 615/08
    Werde ein Beschäftigungsverhältnis aber erst mit der Entsendung begonnen, unterliege der Betreffende während seiner Beschäftigung im Ausland auch bei beabsichtigter Rückkehr an den Wohnsitz im Bundesgebiet nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn für die Zeit nach der Beendigung seiner Entsendung eine Weiterbeschäftigung beim entsendenden Arbeitgeber im Inland nicht gewährleistet sei (BSG, Urteile vom 10. August 1999, B 2 U 30/98 R, und vom 05. Dezember 2006, B 11a AL 3/06 R, beide in Juris).
  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R

    Unfallversicherungsschutz - Entsendung - Ausstrahlung - Auslandsbeschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 3 U 615/08
    Werde ein Beschäftigungsverhältnis aber erst mit der Entsendung begonnen, unterliege der Betreffende während seiner Beschäftigung im Ausland auch bei beabsichtigter Rückkehr an den Wohnsitz im Bundesgebiet nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn für die Zeit nach der Beendigung seiner Entsendung eine Weiterbeschäftigung beim entsendenden Arbeitgeber im Inland nicht gewährleistet sei (BSG, Urteile vom 10. August 1999, B 2 U 30/98 R, und vom 05. Dezember 2006, B 11a AL 3/06 R, beide in Juris).
  • BSG, 23.01.2008 - B 10 LW 1/07 R

    Alterssicherung der Landwirte - Stipendium ist kein dem Arbeitsentgelt oder

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 3 U 615/08
    Denn die Höhe des Stipendiums ist nicht - wie in der Regel beim Arbeitsentgelt i. S. v. § 611 BGB - vom zeitlichen Umfang der Arbeitsleistung (also der aufgewendeten Arbeitszeit) abhängig, sondern orientiert sich mit einem monatlichem Festbetrag an den Kosten des Lebensbedarfs des Stipendiaten (vgl. BSG, Urteil vom 23. Januar 2008, B 10 LW 1/07 R, in Juris).
  • BSG, 27.05.1986 - 2 RU 12/85

    Ausstrahlung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 3 U 615/08
    Nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck des § 4 SGB IV setzt ein fortbestehendes Versicherungspflichtverhältnis zunächst voraus, dass vor Beginn der Entsendung ein Beschäftigungsverhältnis mit dem entsendenden Arbeitgeber in Deutschland bestanden hat, das während der Zeit der Entsendung fortbesteht und nach Beendigung der Entsendung weiter geführt werden soll (vgl. BSG, Urteil vom 27. Mai 1986, 2 RU 12/85, in Juris).
  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 43/92

    Gesetzliche Unfallversicherung - Diplomarbeit - Ausland

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 3 U 615/08
    Der Kläger unterfalle auch nicht dem Versicherungsschutz für Studierende nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII. Unabhängig von der Frage, ob hiervon auch immatrikulierte Doktoranden erfasst seien, bestehe Versicherungsschutz für Studierende gem. § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB VII nur, so lange die betreffende Tätigkeit im Inland ausgeübt werde, es sei denn, der Auslandsaufenthalt sei eine ins Ausland ausstrahlende Maßnahme oder Veranstaltung der deutschen Universität bzw. der Verantwortungsbereich der Universität erfasse die Durchführung der dem Studium dienenden Verrichtungen im Ausland (BSG, Urteil vom 30. Juni 1993, 2 RU 43/92, in Juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04. Dezember 2007, L 2 U 314/06).
  • BSG, 25.08.1970 - 2 RU 51/68

    Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht - Versicherung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 3 U 615/08
    Etwaige Wegeunfälle (§ 8 Abs. 2 SGB VII) würden von der Satzungsbestimmung nicht erfasst, ein solch weitgehender Versicherungsschutz kraft Satzung ginge auch über den Rahmen der gesetzlichen Vorgabe hinaus (BSG, Urteil vom 25. August 1970, 2 RU 51/68).
  • BSG, 01.06.1978 - 12 RK 23/77

    Beitragsfreiheit eines in einer Werkstatt für Behinderte Beschäftigten in der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 3 U 615/08
    Vielmehr genügt jede Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden - materiellen oder geistigen - Bedürfnisses und nicht nur einem eigennützigen Zweck dient (BSG, Urteil vom 01. Juni 1978, 12 RK 23/77; BSG, Urteil vom 20. Dezember 1961, 3 RK 65, 57, beide in Juris).
  • LSG Bayern, 21.11.2007 - L 2 U 314/06

    Anforderungen an die Feststellung eines Arbeitsunfalles; Zustandekommen von

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2021 - L 6 U 4/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Promotionsstudent -

    Die Tätigkeiten der Klägerin im Rahmen ihrer Promotion unterliegen nicht dem Unfallversicherungsschutz in einer Beschäftigung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) oder einer Wie-Beschäftigung (§ 2 Abs. 2 SGB VII; zu letzterem wie hier LSG Berlin-Brandenburg, 10.5.2012, L 3 U 615/08, Rn. 45, juris; zur Abgrenzung Beschäftigter und Wie-Beschäftigter BSG, 20.08.2019, B 2 U 1/18 R, juris).

    Diese ist - vor allem - darauf gerichtet, neue Erkenntnisse zu gewinnen und im Gegensatz zur Aus- und Fortbildung nicht auf die Rezeption vorhandenen Wissens (vgl. zu Krankenversicherungspflicht von Promotionsstudenten BSG, 23.3.1993 - 12 RK 45/92, SozR 3-2500 § 5 Nr. 10, Rn. 13 - 16; siehe zum Rentenrecht auch BSG, 18.6.2003, B 4 RA 37/02 R, SozR 4-2600 § 48 Nr. 2; LSG Berlin-Brandenburg, 7.12.2016, L 9 KR 4/16, Rn. 24, juris; siehe zu einem Unfall eines Doktoranden im Ausland im Rahmen seiner Promotion LSG Berlin-Brandenburg, 10.5.2012, L 3 U 615/08, Rn. 2, juris; dazu Bieresborn in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl., § 2 SGB VII (Stand: 02.01.2020), Rn. 193_1).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht