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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 3 U 629/08   

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https://dejure.org/2012,32062
LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 3 U 629/08 (https://dejure.org/2012,32062)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.09.2012 - L 3 U 629/08 (https://dejure.org/2012,32062)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. September 2012 - L 3 U 629/08 (https://dejure.org/2012,32062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 55 Abs 1 SGG, § 7 Abs 1 SGB 7, § 8 Abs 2 SGB 7, § 8 Abs 1 S 2 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Feststellung weiterer Folgen eines anerkannten Wegeunfalls - HWS-Distorsion - Plexus-brachialis-Läsion - Horner-Syndrom - Behandlungsbedürftigkeit - Subsidiarität

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 SGB 7, § 55 SGG
    Wegeunfall - Behandlungsbedürftigkeit - Subsidiarität - HWS-Distorsion - Plexus-brachialis-Läsion - Horner-Syndrom

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 3 U 629/08
    Es muss eine kausale Verknüpfung des Unfalls mit der betrieblichen Sphäre bestehen, mithin eine rechtliche Zurechnung für besonders bezeichnete Risiken der Arbeitswelt beziehungsweise gleichgestellter Tätigkeiten, für deren Entschädigung die gesetzliche Unfallversicherung als spezieller Zweig der Sozialversicherung einzustehen hat, und zwar nicht nur im Sinne einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, sondern auch im Sinne der Zurechnung des eingetretenen Erfolges zum Schutzbereich der unfallversicherungsrechtlichen Norm als eines rechtlich wesentlichen Kausalzusammenhangs (Zurechnungslehre der wesentlichen Bedingung, ständige Rechtsprechung, etwa BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 3 U 629/08
    Denn trotz unterschiedlicher Tatbestandsvoraussetzungen im Übrigen setzen, wie bereits ausgeführt, alle Leistungsansprüche nach den §§ 26 ff. SGB VII als gemeinsame Tatbestandsmerkmale einen Versicherungsfall (i. S. d. §§ 7 bis 13 SGB VII) und durch ihn verursachte Gesundheitsschäden - bis hin zum Tod des Verletzten - voraus und begründen dafür die Verbandszuständigkeit nur eines bestimmten Trägers der Unfallversicherung (BSG, Urteil vom 05. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R - zitiert nach juris, Rn. 12, 17, 19 ff.).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 3 U 629/08
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 3 U 629/08
    44 Die auf Feststellung weiterer Unfallfolgen (hier: inkomplettes Horner-Syndrom links, leichte defekt geheilte C8-Schädigung links sowie chronisches Zervikal-Syndrom mit Ausstrahlung in den linken Arm) gerichtete Klage ist gemäß § 55 Abs. 1 Hs. 1 Nr. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) statthaft (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 21/03 R -, zitiert nach juris Rn. 24); ihr eignet das erforderliche Feststellungsinteresse gemäß § 55 Abs. 1 Hs. 2 SGG.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2012 - L 3 U 88/11

    Unfall - Verletztenrente - Unfallfolgen - Schleudertrauma - Posttraumatische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 3 U 629/08
    (...) Mittelgradige rechtsseitige Stenose des rechten Neuroforamen HWK 5/6, geringe Entrundung auch bei C6/7.") sowie die Gerichtsakten zum Rechtsstreit S 68 U 364/08 - L 3 U 88/11 (2 Bände) betreffend den Unfall vom 08. September 2005 beigezogen (darin enthalten u. a.: das neurologische Gutachten der Frau PD Dr. F vom 05. Oktober 2010 und das psychiatrische Gutachten des Dr. T vom 02. Februar 2012 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2012 - L 3 U 88/11

    Unfall - Verletztenrente - Unfallfolgen - Schleudertrauma - Posttraumatische

    Die Beteiligten streiten seitdem und zuletzt im ebenfalls vor dem erkennenden Senat anhängigen Berufungsverfahren L 3 U 629/08 um die Feststellung von Unfallfolgen und Ansprüchen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und Vorbringens der Beteiligten wird auf die hiesigen Gerichtsakten, die Gerichtsakten L 3 U 629/08 und beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten sowie Schwerbehindertenakten verwiesen und inhaltlich Bezug genommen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012 - L 3 U 88/11
    Die Beteiligten streiten seitdem und zuletzt im ebenfalls vor dem erkennenden Senat anhängigen Berufungsverfahren L 3 U 629/08 um die Feststellung von Unfallfolgen und Ansprüchen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und Vorbringens der Beteiligten wird auf die hiesigen Gerichtsakten, die Gerichtsakten L 3 U 629/08 und beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten sowie Schwerbehindertenakten verwiesen und inhaltlich Bezug genommen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 219/11
    Denn insoweit handelt es sich um eine bloße Elementenfeststellung (vgl Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl, § 55 Rn 9), weil der Kläger hiermit jeweils eine einzelne tatbestandliche Voraussetzung seiner Ansprüche auf Heilbehandlung (§§ 27 ff Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)) bzw auf Verletztengeld (§ 45 ff SGB VII) geklärt haben möchte (Bayerisches LSG, Urteil vom 27. November 2013 - L 2 U 104/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. September 2012 - L 3 U 629/08 - jeweils juris).
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