Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - L 9 KR 180/18 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,36101
LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - L 9 KR 180/18 B ER (https://dejure.org/2018,36101)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.09.2018 - L 9 KR 180/18 B ER (https://dejure.org/2018,36101)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. September 2018 - L 9 KR 180/18 B ER (https://dejure.org/2018,36101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,36101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 302/16

    Versicherungspflicht; Krankenpflegerin; geringfügige Beschäftigung; unständige

    Unerheblich ist, ob sie für jeden Beschäftigungstag oder einen zusammenhängenden Beschäftigungszeitraum einen neuen Vertrag abgeschlossen hat (ausgeführt für § 232 Abs. 3 SGB V im Beschluss des Senats vom 21.09.2018, L 9 KR 180/18 B ER, RdNr. 7, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 132/16

    Versicherungspflicht; Krankenpflegerin; geringfügige Beschäftigung; unständige

    Unerheblich ist, ob sie für jeden Beschäftigungstag oder einen zusammenhängenden Beschäftigungszeitraum einen neuen Vertrag abgeschlossen hat (ausgeführt für § 232 Abs. 3 SGB V im Beschluss des Senats vom 21.09.2018, L 9 KR 180/18 B ER, RdNr. 7, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - L 9 KR 553/16

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einer

    Unerheblich ist, ob sie für jeden Beschäftigungstag oder einen zusammenhängenden Beschäftigungszeitraum einen neuen Vertrag abgeschlossen hat (ausgeführt für § 232 Abs. 3 SGB V im Beschluss des Senats vom 21. September 2018 - L 9 KR 180/18 B ER -, Rn. 7, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2016 - L 9 KR 302/16
    Unerheblich ist, ob sie für jeden Beschäftigungstag oder einen zusammenhängenden Beschäftigungszeitraum einen neuen Vertrag abgeschlossen hat (ausgeführt für § 232 Abs. 3 SGB V im Beschluss des Senats vom 21.09.2018, L 9 KR 180/18 B ER, RdNr. 7, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht