Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 12.07.2023 - L 2 EG 1/23 D   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,21172
LSG Hamburg, 12.07.2023 - L 2 EG 1/23 D (https://dejure.org/2023,21172)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 12.07.2023 - L 2 EG 1/23 D (https://dejure.org/2023,21172)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juli 2023 - L 2 EG 1/23 D (https://dejure.org/2023,21172)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,21172) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 328 SGB 3, § 45 Abs 4 S 2 SGB 10, § 50 Abs 4 SGB 10
    Verjährung des Erstattungsanspruchs des Leistungsträgers nach endgültiger Festsetzung vorläufig bewilligter Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.07.2023 - L 2 EG 1/23
    Die Verwirkung setzt als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung voraus, dass die Berechtigte die Ausübung ihres Rechts während eines längeren Zeitraums unterlassen hat und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalls und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben der Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen (BSG, Urteile vom 1. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R und vom 8. Oktober 2014, B 3 KR 7/14 R, beide juris).

    Eine bloße Untätigkeit kann allenfalls im Einzelfall ein schutzwürdiges Vertrauen dann begründen, wenn der Schuldner das Nichtstun des Gläubigers nach den Umständen als bewusst und planmäßig betrachten darf (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010, a. a. O.).

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Heilungsbewährung - wesentliche

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.07.2023 - L 2 EG 1/23
    Denn es fehlt an einer Regelungslücke: Einerseits ist das richterrechtliche Institut der Verwirkung als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch ) im Sozialversicherungsrecht ebenso wie im allgemeinen Verwaltungsrecht und im Zivilrecht anerkannt (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 2/15 R, juris), was dem Gesetzgeber bei Erlass der hier maßgeblichen Norm bewusst war.
  • BSG, 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - obligatorische Schlichtung bei

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.07.2023 - L 2 EG 1/23
    Die Verwirkung setzt als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung voraus, dass die Berechtigte die Ausübung ihres Rechts während eines längeren Zeitraums unterlassen hat und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalls und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben der Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen (BSG, Urteile vom 1. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R und vom 8. Oktober 2014, B 3 KR 7/14 R, beide juris).
  • LSG Sachsen, 20.09.2013 - L 7 AS 863/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; vorläufige Zahlungseinstellung;

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.07.2023 - L 2 EG 1/23
    Der Senat kann an dieser Stelle offen lassen, ob im Falle einer vorläufigen Bewilligung und angesichts des Umstands, dass sich die Leistungsberechtigte in einem solchen Fall regelmäßig gerade nicht auf Vertrauensschutz berufen kann, überhaupt Raum für einen bei einer Verwirkung zwingend erforderlichen Vertrauenstatbestand besteht und deshalb eine Verwirkung überhaupt in Betracht kommen kann (ablehnend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juli 2014 - L 18 AS 3472/13; für die grundsätzliche Möglichkeit einer Verwirkung Sächsisches LSG, Urteil vom 20. September 2013 - L 7 AS 863/11, beide in juris).
  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 13/18 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Abschlagszahlungen (hier: für Teilnahme an

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.07.2023 - L 2 EG 1/23
    Soweit das BSG in der von der Klägerin zitierten Enzscheidung (BSG, Urteil vom 11. September 2019 - B 6 KA 13/18 R, SozR 4-7610 § 812 Nr. 9, SozR 4-1200 § 42 Nr. 4, SozR 4-1300 § 50 Nr. 6) von einem allgemeiner Rechtsprinzip spricht, bezieht es dieses ausdrücklich nur auf die Verjährung.
  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R

    Vorläufige Bewilligung von Eingliederungshilfe - abschließende Entscheidung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.07.2023 - L 2 EG 1/23
    Sie wusste oder konnte jedenfalls wissen, dass Leistungen, auf die sie nach endgültiger Klärung keinen Anspruch haben würde, erstattet werden müssten (vgl. BSG, Urteil vom 15. August 2002 - B 7 AL 24/01 R, SozR 3-4100 § 147 Nr. 1).Die bindende Rückabwicklung ist geradezu die logisch zwingende Rechtsfolge der ursprünglich - im Interesse der Klägerin - erfolgten vorläufigen Bewilligung (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 21. September 2016 - L 10 AL 17/16, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2021 - L 1 U 3714/20

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.07.2023 - L 2 EG 1/23
    Soweit sich die Klägerin auf eine Verjährung der Erstattungsforderung berufe, sei ihr Begehren sinngemäß als Feststellungsantrag nach § 55 SGG zu werten, da die Verjährung einer durch Bescheid festgesetzten Erstattungsforderung durch Feststellungsklage geltend gemacht werden könne (Hinweis auf Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juni 2021 - L 1 U 3714/20, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.06.2019 - L 4 AS 272/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufige Entscheidung wegen unklarem

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.07.2023 - L 2 EG 1/23
    Andererseits konnte die Leistungsbezieherin jederzeit einen Antrag auf endgültige Festsetzung stellen und damit - mit Bestandskraft (§ 77 SGG) des endgültigen Bescheides- die Verjährung der Erstattungsforderung in Gang setzen (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. Juni 2019 - L 4 AS 272/17, juris).
  • LSG Bayern, 21.09.2016 - L 10 AL 17/16

    Rückwirkende Vorausleistung nach einer vorangegangenen vorläufigen Bewilligung

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.07.2023 - L 2 EG 1/23
    Sie wusste oder konnte jedenfalls wissen, dass Leistungen, auf die sie nach endgültiger Klärung keinen Anspruch haben würde, erstattet werden müssten (vgl. BSG, Urteil vom 15. August 2002 - B 7 AL 24/01 R, SozR 3-4100 § 147 Nr. 1).Die bindende Rückabwicklung ist geradezu die logisch zwingende Rechtsfolge der ursprünglich - im Interesse der Klägerin - erfolgten vorläufigen Bewilligung (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 21. September 2016 - L 10 AL 17/16, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2014 - L 18 AS 3472/13

    Bekanntgabe des Verwaltungsaktes - Arbeitslosengeld II - vorläufige Bewilligung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.07.2023 - L 2 EG 1/23
    Der Senat kann an dieser Stelle offen lassen, ob im Falle einer vorläufigen Bewilligung und angesichts des Umstands, dass sich die Leistungsberechtigte in einem solchen Fall regelmäßig gerade nicht auf Vertrauensschutz berufen kann, überhaupt Raum für einen bei einer Verwirkung zwingend erforderlichen Vertrauenstatbestand besteht und deshalb eine Verwirkung überhaupt in Betracht kommen kann (ablehnend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juli 2014 - L 18 AS 3472/13; für die grundsätzliche Möglichkeit einer Verwirkung Sächsisches LSG, Urteil vom 20. September 2013 - L 7 AS 863/11, beide in juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht