Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2011 - L 15 AS 317/11 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Förderung aus dem Vermittlungsbudget - Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B - Vorliegen einer vom Besitz der Fahrerlaubnis abhängenden Einstellungszusage - Ermessensreduzierung auf Null
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 Abs. 2 SGB I; § ... 3 Abs. 2 Nr. 3 SGB I; § 14 S. 1 SGB II; § 14 S. 3 SGB II; § 16 Abs. 1 S. 2 SGB II; § 3 Abs. 1 S. 3 SGB II; § 3 Abs. 1 S. 4 SGB II; § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III; § 45 Abs. 1 S. 3 SGB III; § 86b Abs. 2 S. 2 SGG; § 86b Abs. 2 S. 4 SGG; § 920 Abs. 2 ZPO
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Übernahme der Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis als Eingliederungsleistung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Übernahme der Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis als Eingliederungsleistung
- rabüro.de
Zur Kostenübernahme für die Erlangung einer Fahrerlaubnis der Klasse B durch das Jobcenter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Übernahme der Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis als Eingliederungsleistung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einstellungszusage: Wer zahlt Führerschein?
Verfahrensgang
- SG Bremen, 06.09.2011 - S 27 AS 1304/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2011 - L 15 AS 317/11 B ER
Papierfundstellen
- NZS 2012, 74 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10)
- SG Lüneburg, 12.12.2013 - S 37 AS 447/13
Kostenübernahme - auch nicht darlehensweise - für den Erwerb eines Führerscheins …
Am 25.11.2013 hat der Antragsteller beim Sozialgericht (= SG) Lüneburg den Erlass einer einstweiligen Anordnung in Bezug auf die Förderung des Führerscheins beantragt und in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Landessozialgerichts (= LSG) Niedersachsen-Bremen vom 21.04.2012 (L 15 AS 317/11 B ER) Bezug genommen.Dies ist auch der wesentliche Unterschied zu dem vom LSG Niedersachsen-Bremen im Verfahren L 15 AS 317/11 B ER entschiedenen Fall, da dort lediglich eine Einstellungszusage des künftigen Arbeitgebers vorlag.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - L 2 AS 626/14
Einstweiliger Rechtsschutz
Die Aufstellung eines solchen Grundsatzes, dass in allen Fällen, in denen eine Einstellungszusage eines Arbeitgebers vorliegt, die von dem Besitz der Fahrerlaubnis abhängt, und in denen der mittellose Antragsteller die Kosten für den Führerscheinerwerb auch nicht anteilig aus eigenen Mitteln aufbringen kann, eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (dahin tendierend wohl Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.10.2011 - L 15 AS 317/11 B ER -, juris RdNr. 17 f.) vermag der Senat nicht zu teilen. - SG Lüneburg, 11.12.2013 - S 37 AS 447/13 Am 25.11.2013 hat der Antragsteller beim Sozialgericht (= SG) Lüneburg den Erlass einer einstweiligen Anordnung in Bezug auf die Förderung des Führerscheins beantragt und in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Landessozialgerichts (= LSG) Niedersachsen-Bremen vom 21.04.2012 (L 15 AS 317/11 B ER) Bezug genommen.
Dies ist auch der wesentliche Unterschied zu dem vom LSG Niedersachsen-Bremen im Verfahren L 15 AS 317/11 B ER entschiedenen Fall, da dort lediglich eine Einstellungszusage des künftigen Arbeitgebers vorlag.
- SG Nürnberg, 30.08.2017 - S 22 AS 335/15
Pauschale Erstattung von Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget
Ist dies nicht der Fall, ist die Pauschalierung rechtswidrig (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.10.2011 - L 15 AS 317/11 B ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2018 - L 9 AL 92/18
Gewährung eines Gründungszuschusses
In einer solchen Situation kommt die Verpflichtung des Antragsgegners zu einem bestimmten Verhalten im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes nicht in Betracht (wie hier LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.10.2011 - L 15 AS 317/11 B ER - juris Rn. 17; LSG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 30.11.2011 - L 5 AS 347/11 B ER - juris Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen…, Beschluss vom 13.01.2012 - L 11 AS 809/11 B ER - juris Rn. 17; LSG NRW…, Beschluss vom 20.05.2014 - L 2 AS 626/14 B ER - juris Rn. 19;… Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer/Schmidt, SGG, § 86b Rn. 30 a;… Binder, in: Hk-SGG, § 86 b Rn. 48; a.A. Hessisches LSG…, Beschluss vom 19.01.2005 - L 7 AL 38/05 ER - juris Rn. 33 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen…, Beschluss vom 16.10.2006 - L 12 AL 202/06 ER - juris Rn. 19). - SG Berlin, 11.12.2014 - S 150 AS 11967/12
Grundsicherung für Arbeitssuchende - Eingliederungsleistung - Vermittlungsbudget …
Die Hilfe zur Erlangung eines angemessenen Arbeitsplatzes zählt gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I) zu den sozialen Rechten, die wiederum gemäß § 2 Abs. 2 SGB I bei der Ausübung von Ermessen zu beachten sind, wobei sicherzustellen ist, dass die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden (so zutreffend LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.10.2011, L 15 AS 317/11 B ER, Rn. 18 bei juris). - SG Nürnberg, 30.08.2017 - S 22 AS 1169/16
Angelegenheiten nach dem SGB II - Erstattung von Bewerbungskosten
Ist dies nicht der Fall, ist die Pauschalierung rechtswidrig (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.10.2011 - L 15 AS 317/11 B ER). - LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2014 - L 7/12 AL 57/14 Nichts anderes ergibt sich aus dem von der Klägerin erwähnten Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13. Oktober 2011 - L 15 AS 317/11 B ER -, der im Grundsicherungsrecht für Arbeitsuchende von einer Ermessensreduzierung auf Null ausgegangen war, wenn eine Einstellungszusage des Arbeitgebers vorliegt, die vom Besitz der Fahrerlaubnis abhängt und der mittellose Antragsteller die Kosten für den Führerscheinerwerb auch nicht anteilig aus eigenen Mitteln aufbringen kann.
- LSG Baden-Württemberg, 16.10.2018 - L 9 AS 2627/18 Das SG hat in dem angefochtenen Beschluss zutreffend ausgeführt, dass für die Entscheidung über die Gewährung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit - die hinsichtlich der Frage, ob und in welchem Umfang sie erbracht werden, grundsätzlich im Ermessen der Behörde steht - im vorliegenden Fall eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt und daher ausnahmsweise im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Verpflichtung zur Gewährung von Eingliederungsleistungen - und nicht nur die Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur ermessensfehlerfreien Neuverbescheidung - in Betracht kommt (vgl. dazu auch Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.10.2011 - L 15 AS 317/11 B ER juris).
- SG Oldenburg, 08.08.2012 - S 4 AL 136/12 Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ist daher abzulehnen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.10.2011 - L 15 AS 317/11 B ER -).