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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2017 - L 15 AS 183/14   

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https://dejure.org/2017,95961
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2017 - L 15 AS 183/14 (https://dejure.org/2017,95961)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.10.2017 - L 15 AS 183/14 (https://dejure.org/2017,95961)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - L 15 AS 183/14 (https://dejure.org/2017,95961)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Zusage der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2017 - L 15 AS 183/14
    Im Hinblick auf die Eingliederungsvereinbarung vom 27.10.2011 als Rechtsgrundlage des geltend gemachten Anspruches ist die zulässige Klageart die allgemeine Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG, vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 2. April 2014 - B 4 AS 26/13 R, Rn. 16).

    Die Rechtsnatur der Eingliederungsvereinbarung i.S.d. § 15 SGB II ist nach wie vor umstritten, die bisherige Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 2. April 2014 - B 4 AS 26/13 R - Rn. 33 m. w. N.) geht davon aus, dass es sich um einen subordinationsrechtlichen Austauschvertrag i.S.v. §§ 53 Abs. 1 S. 2, 55 SGB X handelt, sodass sich die rechtliche Beurteilung vertraglicher Störungen nach § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II i.V.m. §§ 53 ff. SGB X (mit Ausnahme von § 53 Abs. 2 SGB X) richtet.

    Sonstige Nichtigkeitsgründe der Eingliederungsvereinbarung sind nicht ersichtlich, insbesondere liegt kein Verstoß gegen das Vertragsformverbot i.S.d. § 53 Abs. 1 S. 1 2. Alt. SGB X vor wie dies im Falle der Gewährung von Regelleistungen i.S.d. §§ 19 ff. SGB II durch öffentlich-rechtlichen Vertrag angenommen wird (vgl. BSG, Urteil vom 2. April 2012 - B 4 AS 26/13 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 689/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Bindungswirkung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2017 - L 15 AS 183/14
    Sie erzeugt Bindungswirkung für den Leistungsträger an die vertraglichen Zusagen in dem Umfang, den dieser in der Eingliederungsvereinbarung zugestanden hat (Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 689/07).

    Je nach Konkretisierung der Vertragsregelung sind nach Grund, Umfang und Zeitpunkt bestimmte Leistungen der Eingliederung in Arbeit bereits unmittelbar durch Vertrag bewilligt, so dass der Hilfeempfänger einen unmittelbaren Vertragserfüllungsanspruch hat oder es sind die getroffenen Abreden als Zusicherung i.S.v. § 34 SGB X zu werten, die näher bestimmten Leistungen zu erbringen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 689/07; Kador in: Eicher/Luik, SGB 11, 4. Auflage 2017, § 15 Rn. 55).

    Zwar sollen Weiterbildungsangebote im Gegensatz zur Berufsausbildung grundsätzlich auf bereits vorhandenem beruflichen Wissen aufbauen und gehen daher vielfach mit einer verkürzten Ausbildungsdauer (zwei anstelle von drei Jahren) einher; die falsche rechtliche Einordnung einer Aus- als Weiterbildung stellt aber keinen qualifizierten Rechtsverstoß im Sinne einer Missachtung grundlegender Wertentscheidungen dar (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 689/07).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2012 - L 15 AS 77/12

    Voraussetzungen für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2017 - L 15 AS 183/14
    Sie sind individuell und eindeutig unter Benennung der für die Gewährung maßgeblichen Gründe festzulegen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. April 2012 - L 15 AS 77/12 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2007 - L 13 AS 4160/06

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtabschluss Eingliederungsvereinbarung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2017 - L 15 AS 183/14
    An einem ausreichenden Konkretisierungsgrad für einen Vertragserfüllungsanspruch fehlt es vor allem dann, wenn lediglich der Gesetzestext wiederholt wird (vgl. Fuchsloch in: Gagel, SGB II/SGB 111, 66. EL Juni 2017, § 15 SGB II Rn. 58) oder bloße Leistungsmöglichkeiten aufgezählt werden, mithilfe derer generell die Aufgaben und Ziele der Grundsicherung erreicht werden können, ohne dass einzelfallbezogen eine oder mehrere Eingliederungsmaßnahmen ausgewählt sowie verbindlich und bestimmt unter Nennung eines bestimmten Zeitfensters angeboten und zugesagt werden (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Januar 2007 - L 13 AS 4160/06 ER-B).
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