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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2021 - L 8 AY 19/18   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2021 - L 8 AY 19/18 (https://dejure.org/2021,8142)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.02.2021 - L 8 AY 19/18 (https://dejure.org/2021,8142)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - L 8 AY 19/18 (https://dejure.org/2021,8142)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. § 64 SGB X ist auf Verfahren nach dem AsylbLG weder unmittelbar noch analog anwendbar (Anschluss an BSG v. 16.01.2019 - B 7 AY 2/17 R - juris Rn. 7 f.). 2. Von der Erhebung von Kosten für ein Widerspruchsverfahren in Angelegenheiten nach dem AsylbLG ist in Niedersachsen aus Gründen ...

  • rechtsportal.de

    Festsetzung von Vorverfahrenskosten für eine asylbewerberleistungsrechtliche Angelegenheit Keine Kostenerhebung aus Gründen der Gleichbehandlung und Rechtswahrnehmungsgleichheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 16.01.2019 - B 7 AY 2/17 R

    Asylbewerberleistung - Kostenfestsetzung nach Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2021 - L 8 AY 19/18
    § 64 SGB X ist auf Verfahren nach dem AsylbLG weder unmittelbar noch analog anwendbar (Anschluss an BSG v. 16.01.2019 - B 7 AY 2/17 R - juris Rn. 7 f.).

    Dazu war seinerzeit ein Revisionsverfahren beim BSG (- B 7 AY 2/17 R -) anhängig.

    Auf die Kostenentscheidung des BSG vom 16.1.2019 in dem Verfahren B 7 AY 2/17 R (aufgrund erklärter Erledigung des Revisionsverfahrens) hat er eingewandt, seiner Auffassung nach habe nicht bereits im Festsetzungsverfahren die wirtschaftliche Situation der Klägerin dergestalt berücksichtigt werden müssen, dass die Kosten gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 NVwKostG ermäßigt oder von der Erhebung gänzlich abgesehen wird.

    Da schon nach Landesrecht eine Kostenerhebung ausscheidet, kann die Frage, ob Kosten für ein isoliert gebliebenes (erfolgloses) Widerspruchsverfahren in Verfahren nach dem AsylbLG einen leistungsrechtlichen Bedarf nach § 6 Abs. 1 AsylbLG bilden können (so etwa Krauß in Siefert, AsylbLG, 2018, § 6 Rn. 32; vgl. auch BSG, Beschluss vom 16.1.2019, a.aO., juris Rn. 9), unbeantwortet bleiben.

    So ist bereits höchstrichterlich entschieden, dass eine direkte oder analoge Anwendung des § 64 SGB X in Angelegenheiten nach dem AsylbLG ausscheidet (vgl. BSG, Beschluss vom 16.1.2019 - B 7 AY 2/17 R).

  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2021 - L 8 AY 19/18
    Die Grenzen sind umso enger, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlicher geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann und je erheblicher die Bedeutung der Sozialleistung für die Betroffenen ist (BVerfG, Beschluss vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - juris Rn. 21, 23 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05

    Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2021 - L 8 AY 19/18
    Zwar steht es im sozialpolitischen Ermessen des Gesetzgebers, für Asylbewerber - was mit dem Asylbewerberleistungsgesetz geschehen ist - ein eigenes Konzept zur Sicherung ihres Lebensbedarfs zu entwickeln und dabei auch Regelungen über die Gewährung von Leistungen abweichend vom Recht der Sozialhilfe zu treffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.7.2006 - 1 BvR 293/05 - juris Rn. 44; BVerfG, Urteil vom 18.7.2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - juris Rn. 47).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.1999 - 12 L 4133/98

    Kostenfreiheit; Widerspruchsverfahren; Asylbewerberleistungsgesetz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2021 - L 8 AY 19/18
    Ob in besonderen Ausnahmefällen eine Kostenerhebung in Betracht kommen kann (so wohl OVG Lüneburg, Urteil vom 25.2.1999 - 12 L 4133/98 - juris Rn. 41), ist zweifelhaft, muss hier aber nicht entschieden werden.
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2021 - L 8 AY 19/18
    Zwar steht es im sozialpolitischen Ermessen des Gesetzgebers, für Asylbewerber - was mit dem Asylbewerberleistungsgesetz geschehen ist - ein eigenes Konzept zur Sicherung ihres Lebensbedarfs zu entwickeln und dabei auch Regelungen über die Gewährung von Leistungen abweichend vom Recht der Sozialhilfe zu treffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.7.2006 - 1 BvR 293/05 - juris Rn. 44; BVerfG, Urteil vom 18.7.2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - juris Rn. 47).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2021 - L 8 AY 19/18
    Unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG (grundlegend BVerfG, Urteil vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - juris Rn. 133 ff.) begegnet danach eine grundsätzliche Kostenerhebung für Verwaltungsverfahren betreffend existenzsichernde Leistungen erheblichen Bedenken.
  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2021 - L 8 AY 19/18
    Es verletzt aber das Grundrecht des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn eine Gruppe im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.5.2005 - 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2144/98, 1 BvR 2300/98 - juris Rn. 98 - stetige Rechtsprechung).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2007 - 2 LA 13/07

    Rechtschutzmöglichkeit eines Kostenschuldners hinsichtlich seiner sachlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2021 - L 8 AY 19/18
    Diese stellt sich vorliegend als einheitliche Kostenentscheidung dar, indem sie regelt, dass von der Klägerin Kosten für das erfolglose Widerspruchsverfahren in Höhe von 258, 63 EUR zu tragen sind (zur Abgrenzung von Kostengrund- und Kostenfestsetzungsentscheidung vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.3.2007 - 2 LA 13/07 - juris Rn. 6 f.) .
  • BVerfG, 20.06.2018 - 1 BvR 1998/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2021 - L 8 AY 19/18
    Art. 3 Abs. 1 GG stellt die Beachtung dieses Gebotes der Rechtsschutzgleichheit unter grundrechtlichen Schutz (BVerfG, Beschluss vom 20.6.2018 - 1 BvR 1998/17 - juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2019 - 1 LA 59/18

    Kosten eines von der Bauaufsichtsbehörde angeregten Genehmigungsverfahrens

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2021 - L 8 AY 19/18
    Dabei kann dahinstehen, ob die Behörde bereits im Rahmen der Kostenfestsetzung gehalten ist, ein Absehen von der Kostenerhebung zu prüfen oder ob ein solcher Anspruch aus § 11 Abs. 2 Satz 2 NvwKostG rechtlich eigenständig und mithin gesondert zu verfolgen ist (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 1.4.2019 - 1 LA 59/18 - juris Rn. 30 f., 21).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2017 - L 8 AY 40/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Rechtsschutzbedürfnis

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2014 - L 8 SO 3/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 8 AY 93/14
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