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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 13 AS 234/17   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 13 AS 234/17 (https://dejure.org/2019,8803)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.03.2019 - L 13 AS 234/17 (https://dejure.org/2019,8803)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. März 2019 - L 13 AS 234/17 (https://dejure.org/2019,8803)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung vorläufig bewilligter Leistungen nach dem SGB II; Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens; Kein Erlass ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rückforderung vorläufig bewilligter Leistungen nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2019, 798
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 8.14

    Subvention; Finanzierungshilfe; Investitionsvorhaben; Dauerarbeitsplatz;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 13 AS 234/17
    Maßgeblich für die Abgrenzung von Insolvenzforderungen gegenüber Masseverbindlichkeiten ist daher, dass die den Anspruch materiell begründenden Umstände bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits eingetreten waren (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 26. Februar 2015 - 3 C 8.14 - juris Rn. 16).

    Ein Leistungsträger hat deshalb keine Befugnis, zur Durchsetzung einer Insolvenzforderung einen Verwaltungsakt zu erlassen, mit dem eine Forderung festgestellt oder eine Erstattung verlangt wird (vgl. BVerwG, a. a. O. Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 3 C 8.14 - juris Rn. 11; BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 32/00 R - juris Rn. 14; LSG Sachsen-Anhalt a. a. O. Rn. 48 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. März 2003 - 1 M 268/02 - juris Rn. 17, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 L 184/11 - juris Rn. 9, BFH, Urteil vom 11. April 2018 - X R 39/16 - juris Rn. 34 a.E.).

    Das Insolvenzverfahren erfasst neben privatrechtlichen Ansprüchen auch Steuerforderungen, öffentliche Abgaben und sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen, wie sich etwa aus § 55 Abs. 4 und § 185 InsO ableiten lässt und daraus folgt, dass der Gesetzgeber für diese Ansprüche jenseits der Insolvenzordnung keine insolvenzrechtlichen Sondervorschriften getroffen hat (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 3 C 8.14 - juris Rn. 11).

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R

    Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 13 AS 234/17
    Begründet im Sinne des § 38 InsO ist ein Anspruch, wenn der Rechtsgrund für sein Entstehen bereits vor Insolvenzeröffnung gelegt war, mag die Forderung auch erst nach Insolvenzeröffnung entstehen (BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 32/00 R - juris Rn. 21; BGH a. a. O. Rn. 15; BFH, Urteil vom 8. März 2012 - V R 24/11 - juris Rn. 27).

    Ein Leistungsträger hat deshalb keine Befugnis, zur Durchsetzung einer Insolvenzforderung einen Verwaltungsakt zu erlassen, mit dem eine Forderung festgestellt oder eine Erstattung verlangt wird (vgl. BVerwG, a. a. O. Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 3 C 8.14 - juris Rn. 11; BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 32/00 R - juris Rn. 14; LSG Sachsen-Anhalt a. a. O. Rn. 48 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. März 2003 - 1 M 268/02 - juris Rn. 17, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 L 184/11 - juris Rn. 9, BFH, Urteil vom 11. April 2018 - X R 39/16 - juris Rn. 34 a.E.).

  • BVerwG, 12.06.2003 - 3 C 21.02

    Gesamtvollstreckungs- und Konkursverfahren; Sequestration; Leistungsbescheid;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 13 AS 234/17
    Diese Vorschriften enthalten nicht nur ein Vollstreckungsverbot, sondern sie hindert die Insolvenzgläubiger schon daran, sich außerhalb des Insolvenzverfahrens einen Titel wegen einer Insolvenzforderung zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2003 - 3 C 21/02 - juris Rn. 17).
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 13 AS 234/17
    Dies ist der Fall, wenn der anspruchsbegründende Tatbestand bereits vor Verfahrenseröffnung abgeschlossen worden war (Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 7. April 2005 - IX ZB 129/03 - juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2003 - 1 M 268/02

    Buchgrundstück, Beitragspflicht, Insolvenzverfahren - Forderung, Anmeldung,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 13 AS 234/17
    Ein Leistungsträger hat deshalb keine Befugnis, zur Durchsetzung einer Insolvenzforderung einen Verwaltungsakt zu erlassen, mit dem eine Forderung festgestellt oder eine Erstattung verlangt wird (vgl. BVerwG, a. a. O. Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 3 C 8.14 - juris Rn. 11; BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 32/00 R - juris Rn. 14; LSG Sachsen-Anhalt a. a. O. Rn. 48 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. März 2003 - 1 M 268/02 - juris Rn. 17, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 L 184/11 - juris Rn. 9, BFH, Urteil vom 11. April 2018 - X R 39/16 - juris Rn. 34 a.E.).
  • BFH, 08.03.2012 - V R 24/11

    Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall, Abgrenzung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 13 AS 234/17
    Begründet im Sinne des § 38 InsO ist ein Anspruch, wenn der Rechtsgrund für sein Entstehen bereits vor Insolvenzeröffnung gelegt war, mag die Forderung auch erst nach Insolvenzeröffnung entstehen (BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 32/00 R - juris Rn. 21; BGH a. a. O. Rn. 15; BFH, Urteil vom 8. März 2012 - V R 24/11 - juris Rn. 27).
  • BFH, 31.01.2012 - I S 15/11

    Klagebefugnis des Insolvenzschuldners gegen nach Eröffnung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 13 AS 234/17
    Für eine hierauf gerichtete Anfechtungsklage stand der Klägerin auch während des Insolvenzverfahrens die Prozessführungsbefugnis zu (vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 31. Januar 2012 - I S 15/11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2012 - 1 L 184/11

    Aufhebung eines Zuwendungsbescheides im Insolvenzverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 13 AS 234/17
    Ein Leistungsträger hat deshalb keine Befugnis, zur Durchsetzung einer Insolvenzforderung einen Verwaltungsakt zu erlassen, mit dem eine Forderung festgestellt oder eine Erstattung verlangt wird (vgl. BVerwG, a. a. O. Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 3 C 8.14 - juris Rn. 11; BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 32/00 R - juris Rn. 14; LSG Sachsen-Anhalt a. a. O. Rn. 48 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. März 2003 - 1 M 268/02 - juris Rn. 17, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 L 184/11 - juris Rn. 9, BFH, Urteil vom 11. April 2018 - X R 39/16 - juris Rn. 34 a.E.).
  • BSG, 16.10.2012 - B 14 AS 188/11 R

    Arbeitslosengeld II - Minderung der Unterkunfts- und Heizkosten durch Rückzahlung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 13 AS 234/17
    Dies gilt jedoch nicht für Einkommen des Insolvenzschuldners, welches nicht der Pfändung und Zwangsvollstreckung unterliegt und daher nach § 36 InsO nicht Teil der Insolvenzmasse wird (vgl. BSG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - B 14 AS 188/11 R - juris Rn. 19).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Aufhebung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 13 AS 234/17
    Die endgültige Leistungsfestsetzung ist vielmehr Bedingung dafür, dass eine ggf. im Insolvenzverfahren durch Anmeldung zur Tabelle gegenüber der Insolvenzmasse geltend zu machende Erstattungsforderung entsteht (vgl. zur Aufhebung einer Leistungsbewilligung nach § 48 SGB X während des Insolvenzverfahrens: Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Oktober 2014 - L 5 AS 673/13 - juris Rn. 41 ff. m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 19 AS 1286/17

    SGB-II -Leistungen

  • BFH, 11.04.2018 - X R 39/16

    Bezeichnung eines Insolvenzverwalters in einem Steuerbescheid

  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2023 - L 14 BA 47/21

    Betriebsprüfung - VA-Befugnis - Verwaltungsakt - Verwaltungsaktbefugnis -

    Die Vorschriften der §§ 87, 89, 174 ff. InsO enthalten nicht nur ein Vollstreckungsverbot, sondern hindern einen Insolvenzgläubiger schon daran, sich außerhalb des Insolvenzverfahrens einen Titel wegen einer Insolvenzforderung zu verschaffen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. März 2019 - L 13 AS 234/17 -, juris).

    Lediglich der Erlass von Erstattungs- oder Leistungsbescheiden ist unzulässig (hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. März 2019 - L 13 AS 234/17 -, juris; anschaulich Uyanik, SGb 2022, 144).

  • LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Rente wegen voller

    Ergeht während eines laufenden Insolvenzverfahrens ein Erstattungsbescheid über eine Insolvenzforderung, ist dieser rechtswidrig (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. März 2019, L 13 AS 234/17, BeckRS 2019, 6633 Rnr. 35 ff.), weil § 87 InsO nicht beachtet worden ist (Rein, NJW-Spezial 2020, S. 661, 662).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2023 - L BA 47/21
    Die Vorschriften der §§ 87, 89, 174 ff. InsO enthalten nicht nur ein Vollstreckungsverbot, sondern hindern einen Insolvenzgläubiger schon daran, sich außerhalb des Insolvenzverfahrens einen Titel wegen einer Insolvenzforderung zu verschaffen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. März 2019 - L 13 AS 234/17 -, juris).

    Lediglich der Erlass von Erstattungs- oder Leistungsbescheiden ist unzulässig (hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. März 2019 - L 13 AS 234/17 -, juris; anschaulich Uyanik, SGb 2022, 144).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2020 - L 7 AS 712/20
    Eine Insolvenzforderung liegt vor, wenn zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein begründeter Vermögensanspruch gegen den Schuldner bestand (LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 27.03.2019 - L 13 AS 234/17).

    Die endgültige Leistungsfestsetzung ist damit zwingende Voraussetzung für das Entstehen einer im Insolvenzverfahren berücksichtigungsfähigen Forderung und wird daher nicht durch die Vorschriften der InsO ausgeschlossen (LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 27.03.2019 - L 13 AS 234/17; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 09.10.2014 - L 5 AS 673/13).

  • LSG Sachsen, 27.09.2022 - L 9 BA 15/20
    Der Vorrang des Insolvenzrechts gelte nicht nur für Bescheide, die eine konkrete Zahlungsaufforderung enthielten, sondern auch für Steuermessbescheide oder Feststellungsbescheide, die die Festsetzung eines weiteren Verwaltungsaktes erst vorbereiteten ( zum Gewinnfeststellungsbescheid BFH, Urteil vom 24.08.2004, VIII R 14/02; zu Steuermessbescheiden BFH, Urteil vom 02.07.1997, I R 11/97; BVerwG, Urteil vom 12.06.2003, 3 C 21/02 noch zur KO; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.03.2019 - L 13 AS 234/17).

    Zulässig seien lediglich Verwaltungsakte, die eine Forderung erst entstehen ließen (LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.03.2019, L 13 AS 234/17 ).

  • LSG Hamburg, 07.05.2021 - L 4 AS 330/20

    Rechtmäßigkeit eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des

    Ein Leistungsträger hat deshalb keine Befugnis, zur Durchsetzung einer Insolvenzforderung einen Verwaltungsakt zu erlassen, mit dem eine Erstattung verlangt wird (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.3.2019 - L 13 AS 234/17 m.w.N.).
  • LSG Hamburg, 28.04.2021 - L 3 R 4/20

    Erstattung von Hinterbliebenenrente wegen verschwiegener Wiederheirat

    Die von ihr erfassten Forderungen können unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme des Gläubigers am Insolvenzverfahren nur nach den Maßgaben der InsO verfolgt werden, d. h. sie sind nach den §§ 174 ff. InsO zur Insolvenztabelle anzumelden (LSG Niedersachsen-Bremen v. 27. März 2019 - L 13 AS 234/17 -, Rn. 41, juris).
  • SG Bayreuth, 03.12.2020 - S 9 AS 506/19

    Leistungen, Bescheid, Insolvenzverfahren, Krankenversicherung, Bewilligung,

    Der Beklagte hat nicht während eines laufenden Insolvenzverfahrens einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erlassen, sondern nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens am 29. April 2019 (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. März 2019 - L 13 AS 234/17 - juris, Rdnr. 40 und LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Oktober 2014 - L 5 AS 673/13 - juris).
  • LSG Hamburg, 07.05.2021 - L 4 AS 331/20

    Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf eine Erstattung

    Ein Leistungsträger hat deshalb keine Befugnis, zur Durchsetzung einer Insolvenzforderung einen Verwaltungsakt zu erlassen, mit dem eine Erstattung verlangt wird (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.3.2019 - L 13 AS 234/17 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2020 - L 13 AS 39/19
    Der Senat hat im Berufungsverfahren rechtliche Hinweise dahingehend erteilt, dass ein Leistungsträger nicht berechtigt ist, während eines Insolvenzverfahrens einen Erstattungsanspruch durch Verwaltungsakt geltend zu machen (Senatsurteil vom 27. März 2019 - L 13 AS 234/17 - juris), und § 328 Abs. 3 SGB III keine Rechtsgrundlage für die Erstattung von Sachleistungen bietet.
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