Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 2 R 332/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
(1996) ; § 2 AltTZG; (1996) ; § 3 Abs. 1 Nr. 1 AltTZG; § 5 Abs. 2 ArbGG; § 72b BBG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 235 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 SGB VI; § 35 SGB VI; § 99 SGB VI
Anspruch auf Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Anhebung der Regelaltersgrenze für Beamte bei Altersteilzeitregelung; Verfassungsmäßigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Anhebung der Regelaltersgrenze für Beamte bei Altersteilzeitregelung; Verfassungsmäßigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Anhebung der Regelaltersgrenze für Beamte bei Altersteilzeitregelung; Verfassungsmäßigkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hildesheim - 41 R 486/12
- SG Hildesheim, 01.07.2013 - S 41 R 486/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 2 R 332/13
Papierfundstellen
- NZS 2014, 342
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05
Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 2 R 332/13
Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf seine Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist von der Rechtsprechung nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten hat (BVerfG, Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05, 1 BvL 4/05, 1 BvL 5/05, 1 BvL 6/05, 1 BvL 7/05 -, BVerfGE 122, 151-190). - BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R
Kindergeld - alleinstehendes Kind - behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 2 R 332/13
Im Bereich des Sozialrechts hat der Gesetzgeber überdies grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum, insbesondere was die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises und die Bezugsdauer der einzelnen Sozialleistung anbelangt (BSG, U.v. 19. Februar 2009 - B 10 KG 2/07 R - SozR 4-5870 § 1 Nr. 2 mit weiteren Nachweisen insbesondere auch zur verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).
- LSG Bayern, 19.10.2017 - L 19 R 181/16
Erfolglose Berufung hinsichtlich einer früheren Gewährung von Regelaltersrente
Die Bewilligung einer Altersteilzeit an einen Beamten nach beamtenrechtlichen Vorgaben stellt keine Altersteilzeitarbeit iS des § 235 Abs. 2 S 3 Nr. 1 SGB VI dar, aufgrund derer von einer Anhebung der Regelaltersgrenze abzusehen wäre (Anschluss an LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.01.2014 - L 2 R 332/13).Die Ausnahmeregelung des Satzes 3 des § 235 Abs. 2 SGB VI greife nicht, da der Kläger als Beamter nicht Arbeitnehmer im Sinne der §§ 2 und 3 des AtG sei (unter Bezugnahme auf ein Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 21.06.2011, S 6 R 6/09 und LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.01.2014, L 2 R 332/13).
Im Rahmen einer sachlich gebotenen typisierenden Betrachtung dürfe der Gesetzgeber überdies davon ausgehen, dass Versicherte, die Altersteilzeit nach beamtenrechtlichen Vorgaben und damit nicht nach Maßgabe der §§ 2 und 3 AtG in Anspruch nehmen, auch in einem nur geringeren Umfang Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet hätten, was ebenfalls einen verfassungsrechtlich zulässigen Differenzierungsgesichtspunkt darstelle (LSG Niedersachsen-Bremen, L 2 R 332/13, Rn. 19, veröffentlicht bei juris).
- BSG, 20.08.2014 - B 5 RE 10/14 B L 2 R 332/13 ZVW (Hessisches LSG).
- SG Bayreuth, 15.02.2016 - S 2 R 650/13
Wartezeit für vorgezogene Altersrente
Die Vorschrift des § 235 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SGB VI ist dem Wortlaut nach nur auf Arbeitnehmer anzuwenden, welche eine Teilzeitvereinbarung nach dem Altersteilzeitgesetz mit ihrem Arbeitgeber geschlossen haben (vgl. SG Potsdam vom 21.06.2011, S 36 R 6/09 und LSG Niedersachsen-Bremen vom 29.01.2014, L 2 R 332/13).