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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2022 - L 21 AS 66/22 B ER   

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https://dejure.org/2022,2628
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2022 - L 21 AS 66/22 B ER (https://dejure.org/2022,2628)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.02.2022 - L 21 AS 66/22 B ER (https://dejure.org/2022,2628)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Februar 2022 - L 21 AS 66/22 B ER (https://dejure.org/2022,2628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an den Eintritt des vereinfachten Verfahrens für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Leistungen nach dem SGB II und das Immobilienvermögen

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2020 - L 11 AS 508/20

    Besondere Coronaregelung gilt auch, wenn Hilfebedürftigkeit unabhängig von der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2022 - L 21 AS 66/22
    Eine andere Auslegung wäre mit dem Wortlaut der Vorschrift unvereinbar (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.09.2020 - L 11 AS 508/20 B ER -, juris Rn. 29 mwN; Lange in: Eicher/Luik/Harich, 5. Aufl. 2021, SGB II, § 67 Rn. 2; Bittner, NZS 2020, 332 (333); a.A. wohl Groth in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2022 - L 21 AS 66/22
    Die grundrechtlichen Belange der Antragsteller sind dabei umfassend in die Abwägung einzustellen (BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -, juris Rn. 26).
  • BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 4/06 R

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2022 - L 21 AS 66/22
    Der Senat legt das maßgebliche Begehren der Antragsteller (entsprechend § 123 SGG) wie folgt aus: Der Senat wartet unter Berücksichtigung der Auslegungsregel des § 133 Bürgerliches Gesetzbuch für Anträge der Beteiligten sowie des Grundsatzes der Meistbegünstigung (zur Geltung dieser Grundsätze vgl. BSG, Beschluss vom 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B -, Rn. 7; Urteil vom 29.03.2007 - B 7b AS 4/06 R -, Rn. 9) den unter Ziff. 2 als Hilfsantrag bezeichneten, aber inhaltlich weitergehenden Antrag als Hauptantrag und den unter Ziff. 1 gestellten Hauptantrag als aufschiebend bedingten Hilfsantrag.
  • LSG Hessen, 22.06.2011 - L 7 AS 700/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsversagung - Nichterscheinen zu einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2022 - L 21 AS 66/22
    Die zeitliche Begrenzung der Anordnung steht im Ermessen des Gerichts (Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Kommentar zum SGG, 13. Auflage 2020, § 86b Rn. 35b) und wird hier auf den Folgemonat der Bekanntgabe der Entscheidung beschränkt, weil im einstweiligen Rechtsschutz nur eine gegenwärtige dringliche Notlage beseitigt werden soll (so auch Hessisches LSG, Beschluss vom 22.06.2011 - L 7 AS 700/10 B ER-, juris Rn. 27).
  • BSG, 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2022 - L 21 AS 66/22
    Der Senat legt das maßgebliche Begehren der Antragsteller (entsprechend § 123 SGG) wie folgt aus: Der Senat wartet unter Berücksichtigung der Auslegungsregel des § 133 Bürgerliches Gesetzbuch für Anträge der Beteiligten sowie des Grundsatzes der Meistbegünstigung (zur Geltung dieser Grundsätze vgl. BSG, Beschluss vom 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B -, Rn. 7; Urteil vom 29.03.2007 - B 7b AS 4/06 R -, Rn. 9) den unter Ziff. 2 als Hilfsantrag bezeichneten, aber inhaltlich weitergehenden Antrag als Hauptantrag und den unter Ziff. 1 gestellten Hauptantrag als aufschiebend bedingten Hilfsantrag.
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2018 - L 5 KR 20/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit von einstweiligem Rechtsschutz vor

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2022 - L 21 AS 66/22
    Damit verdeutlicht er, dass er an seiner Rechtsauffassung auch für den Bewilligungsabschnitt ab 01.02.2022 festhält (zur Zulässigkeit eines Eilantrags auch schon vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens, wenn der Antragsteller mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, bei der Verwaltung kein Gehör zu finden vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 23.02.2018 - L 5 KR 20/18 B ER -, juris Rn. 13 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2022 - L 9 SO 140/22

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung

    Der Senat folgt damit nicht der Ansicht, dass die Aussetzung der Vermögensberücksichtigung jeweils für die ersten sechs Monate eines Bewilligungszeitraums sowohl für Erst- als auch für Weiterbewilligungsanträge und auch für mehrere Anträge hintereinander gilt (so LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 11.02.2022 - L 21 AS 66/22 B ER).
  • SG Detmold, 13.09.2023 - S 35 SO 27/23
    Dies schaffe Rechts- und Planungssicherheit für die Betroffenen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Beschluss vom 11.02.2022 - L 21 AS 66/22 B ER Rn. 29).
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